Plantagen- und Kolonisations-Gesellschaften etc. 2391 Dividenden 1911–1921: 9, 7, 14, 6, 12, 16, 18½, 9, 514, 174, 1085 %. Coup.-Verj. 4 J. (K.) Das erste Betriebsjahr war 1903. Direktion: Adolph Rob. Boehm. Aufsichtsrat: (3–4) Vors. Rud. Freih. von Schröder, Stellv. E. C. Hamberg, Dr. Max Tiefenbacher, Hamburg; Achille Darnis, Baron Carlos d'Ornellas, Paris; Enrique Ponce de Leon, Chateau de Comteville par Dreux, Enrique José Seminario, Paris. Zahistellen: Hamburg: L. Behrens & Söhne, Schröder Gebrüder & Co. Gesellschaft Süd-Kamerun in Hamburg, Ferdinandstrasse 29 (Friedrichshof). Gegründet: 8./12. 1898 als Kolonial-Ges. in Gemässheit des deutschen Reichsgesetzes v. 15./3. 1888, ersetzt durch Gesetz v. 25./7. 1900; eingetr. 23./10. 1900. Zweck: Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum u. Rechten jeder Art in Westafrika, sowie die wirtschaftl. Erschllessung u. Verwert. der gemachten Erwerbungen einschl. aller afrikan. Produkte. Die Ges. ist berechtigt, alle zur Erreichung dieser Zwecke dienlich erscheinenden Handlungen u. Geschäfte nach Massgabe der dafür geltenden allg. Gesetze u. Verordnungen vorzunehmen oder zu veranlassen. Insbes. ist die Ges. auch berechtigt, ohne dass aus dieser Anführung einzelner Befugnisse eine Beschränkung der allg. Berechtigung hergeleitet werden könnte: a) die ihr gehörigen u. etwa noch zu erwerbenden Gebiete auf ihre natürl. Hilfsquellen jeder Art zu erforschen; b) Wege, Eisenbahnen, Kanäle, Telegraphen, Dampfschiffverbindungen u. andere Mittel für den inländ. u. internat. Verkehr selbst oder durch andere herzustellen u. zu betreiben; c) die Einwanderung zu fördern, Ansiedelungen zu gründen u. für nützlich erachtete Bauten u. Anlagen jeder Art auszuführen; d) Landwirtschaft, Bergbau, Reederei, sowie überhaupt gewerbl. u. kaufmänn. Unternehm. jeder Art zu betreiben oder zu unter- stützen; e) ihr gehöriges Eigentum u. ihr zuständige Rechte an Dritte dauernd oder auf bestimmte Zeit zu veräussern u. zu übertragen; f) Anleihen für die Zwecke der Ges. gegen oder ohne Sicherheit aufzunehmen; g) sich an irgend einem Unternehmen, welches mit den Zwecken der Ges. in Zus. hang steht, zu beteiligen, sei es durch Übernahme von Aktien, Oblig. u. dergl., durch Subsidien, Darlehen gegen oder ohne besond. Sicherheit oder durch andere der Ges. zweckdienl. erscheinende Mittel; h) Zweigniederlass. im In- u. Auslande zu begründen. In Ausführung ihrer Zwecke hat die Ges. zunächst sämtl. Rechte übernommen, welche die Kolonial-Abt. des Ausw. Amtes auf Grund des Protokolls v. 18./6. 1898 an Rechtsanwalt Dr. J. Scharlach zu Hamburg u. Bergwerksbes. Sholto Douglas zu Berlin gewährt hatte, u. welche durch besond. Konz. mit unbeschränkter Dauer auf die Ges. übertragen worden sind. Durch Erlass des Gouverneurs von Kamerun vom 19./8. 1905 ist der Ges. ein Gebiet im ungefähren Umfange von 1 550 000 ha als Eigentum übertragen u. 1908 grundbücherlich ein- getragen worden, dessen Grenzen durch die Flüsse Udjui, Bumba, Boeck, Adjuaha, Djah, linker Nebenfluss des Djah, Wumu u. Mbede gebildet werden. Das Gebiet ist zwar schwach bevölkert. doch besonders reich an Kautschukpflanzen. Durch den Vertrag mit der Reg. hat die Ges. ferner das Recht, innerh. der nächsten 10 Jahre an 10 Stellen des urspr. Konz.- Gebietes je 5000 ha Land zwecks Anlegung von Plantagen zu erwerben. Die Ges. Süd- Kamerun nimmt dagegen von der Anwendung ihrer Rechte aus der ersten Konzession Ab- stand. Zur Ablös. dieser letzteren Optionsrechte wurde der Ges. durch Vereinbar. mit der Kolonialabteilung des Auswärt. Amts, ein mit dem Eigengebiet im Norden zus. hängendes Areal von ca. 50 000 ha Land der sogen. „Dumezipfel“ zu Eigentum übertragen. Die Haupt- niederlass. der Ges. befindet sich in Molundu. Für 1912 konnte ein zufriedenstellendes Resultat (M. 396 830 Gewinn) erzielt werden, doch ist 1913 die Gummikrise in so scharfem Masse mit einem Rückgang der Preise in Er- scheinung getreten, dass die Ges. auf eine Verteilung des ganzen Nutzens verzichtete und zur Stärk. ihrer finanziellen Position ein Reservekto schut, welches später zum Ausgleich der Div. herangezogen werden kann. Die Produktion in dem Eigengebiet der Ges. ist 1912 wiederum beträchtlich gestiegen, u. der Einstandspreis des Gummis hat sich infolgedessen weiter verbilligt. Die Elfenbeinankäufe sind gegen das Vorjahr etwas gefallen. Während des Jahres 1913 hat sich die Ges. an der Gründung der „Kameruner Schiffahrts-Ges.“ be- teiligt, welche die Flussschiffahrt zwischen Kinchassa u. den deutschen Gebieten ausüben wird. Das Kap. dieses Unternehmens beträgt nom. M. 2 000 000, wovon einstweilen 40 % eingefordert worden sind. Süd-Kamerun hat an diese ihre Dampfer zu einem dem Buch- werte entsprechenden Preise verkauft u. sich mit nom. M. 400 000 an dem Unternehmen unter 40 % Einzahl. beteiligt. Für Einbring. der Kundschaft in die neue Ges. u. Verzicht auf eig. Schiffahrtsbetrieb hat Süd-Kamerun 60 von im ganzen 180 ausgegebenen Genuss- scheinen gratis erhalten. Diese Genussscheine sollen aus dem Reingewinn, welcher nach Ausschüttung einer kumulativen Div. von 6 % auf das jeweils eingez. A.-K. verbleibt, mit M. 10 000 pro Genussschein durch Auslos. eingezogen werden. Diuas Jahr 1913 stand unter dem Zeichen der unerwartet scharfen Gummikrisis. Be- sonders stark wurde davon das Ergebnis der im Wege des Handels erworbenen Gummi- sendungen betroffen. Zudem hatte die Ges. für 1913 noch den hohen Ausfuhrzoll für Gummi zu zahlen, welcher bei den niedrigen Verkaufspreisen nicht mehr aufzubringen war. Die Ges. hat seitdem den Einkauf von Handelsgummi nach Möglichkeit eingeschränkt.