―― ―.. . „ 8 3 ........ 8= 83 Uerlag für Hörsen- Und- Finanzliteratur R.-ö. 8 Berlin —, Leiprig 88 Mrülb ut rützsthätean ratm: Muvaltözien Lännmbrsvlsüsfer ad ü kflkadhätalen alt Rörihadtter dad In MHand- und Hachschlsgebuch für dle lrektoren voß kdlengesellschaften und besellschaften M. b. f. Herausgegeben von RUDOlf TAEUBER 3. Auflage 1924 in Vorbereitung Preis noch unbestimmt In diesem Buche hat der Verfasser die Erfahrungen einer mehr als 40jährigen kaufmännischen Praxis, vertieft durch gründliches Studium der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, niedergelegt. Er betätigt sich hier als gesetzes- kundiger Kaufmann, der in seinen Betrachtungen von dem viel zu wenig vertretenen Standpunkte ausgeht, daß der Kaufmann nicht um der Handels- esetze willen existiert, sondern daß diese zu dem Zwecke geschaffen sind, am in seinen Rechten zu schützen und die Interessen des Handelsstandes nach Moglichkeit zu fördern. Er verfolgt dabei zugleich die Absicht, dem sehr zahireichen Direktorenstande für die geschickte und richtige Erledigung seiner mannigfaltigen Rechtsgeschäfte, die im Verkehr mit den Behörden und im Innendienst zu erledigen sind, mit diesem Buche einen Leitfaden in die Hand zu geben. Der Verfasser erläutert an der Hand der Kommentare Staub, Lehmann-Ring, Makower, Düringer etc. und unter kurzer Iuhaltswiedergabe einer Menge reichs- und oberlandesgerichtlicher Entscheidungen die Rechtslage, die sich für die Direktoren vor, während und nach der Gründung ergibt. Er führt den neuernannten Direktor gewissermaßen in sein Amt und dessen Rechts- geschäfte cin. Das Buch ist ein Ratgeber bei Ausübung der täglichen Berufs- pflichten, der es wohl verdient, in den Direktionsbureaus auf dem Arbeitstisch einen Platz zu finden. *3 Zu beziehen durch jede Buchhandlung sowie direkt durch den * = 7 = Verlag für Hörsen- und Finanzliteratur .-ü. * Berlin W 35 * * . 8 E 6 M M. 8 8 68 23 B 8 8 R = M . B E M 0