― Banken und andere Geld-Institute. 9 Berliner Hypothekenbank Aktiengesellschaft in Berlin W. 56, Taubenstrasse 22. Gegründet: 1866; Konz.-Urkunde v. 1./10. 1866. Dauer 100 Jahre ab 1./10. 1866. Firma lautete bis 1902 Pommersche Hypotheken-Actien-Bank. Zweck: Förderung des Realkredits durch Gewährung unkündbarer u. kündbarer Hypoth.- und Grundschulddarlehen, sowie durch Gewährung von Darlehen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kleinbahnen. Die zur Gewährung dieser Darlehen erforderlichen Mittel werden durch Ausgabe von Hypoth.-Pfandbriefen, sowie Kommunal- und Kleinbahn- Oblig. beschafft; von letzteren noch nichts emittiert. Die Beleihung von Grundstücken darf gemäss der Vorschriften des Reichs-Hypoth.- Bank-Gesetzes, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. u. Grundschulden als Unter- lage für Hypoth.-Pfandbriefe benutzt werden, in der Regel nur zur ersten Stelle erfolgen. Hinsichtlich der Staatsaufsicht sind die Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes vom 13./7. 1899 massgebend. Die im Umlauf befindlichen Pfandbr. müssen jederzeit durch Hypoth. oder Grundschulden, die Kommunal-Schuldverschreib. durch Darlehnsforder. an preussische öffentl. Körperschaften gedeckt sein. Das Vorhandensein der Deckung wird durch den von der staatl. Aufsichts- behörde bestellten Treuhänder den gesetzlichen Vorschriften gemäss überwacht. Kabital: RM. 5 000 000 in 50 000 Akt. zu RM. 20, 12 500 Akt. zu RM. 100 u. 2750 Akt. zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 22 700 000. Urspr. A.-K. M. 2 400 000 u. nach verschied. Wandl. bis 1898 M. 10 200 000, dann von 1899–1901: M. 15 000 000, herabgesetzt 1902 auf M. 1 000 000 u. erhöht um M. 15 500 000, 1907 erhöht um M. 6 200 000 auf M. 22 700 000, dann erhöht 1923 auf M. 50 000 000 in 50 000 Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Die G.-V. v. 7./3. 1925 beschloss Umstell. auf RM. 1 000 000 in 50 000 Akt. zu RM. 20, ferner Erhoh. um RM. 1 000 000 in 10 000 Akt. zu RM. 100, div.-ber. ab 1./7. 1925. Die jungen Aktien wurden von einem unter Führung der Darmstädter u. Nationalbank stehenden Konsort. zu pari mit der Massgabe übern., dieselben den Aktion, mit 110 % zuzügl. Bezugsrechtssteuer in der Weise anzubieten, dass auf RM. 100 des umgestellten Grundkap. eine neue Aktie über RM. 100 entfällt. Lt. G.-V. v. 1./12. 1926 Erhöh. um RM. 1 000 000 in 750 Akt. zu RM. 1000 u. 2500 Akt. zu HKM. 100, div.-ber. ab 1./1. 1927. Die neuen Aktien wurden von einem Konsortium unter Führung der Darmstädter u. Nationalbank zu 112 % mit der Verpflichtung übernommen, sie den alten Aktionären zu 120 % in der Weise zum Bezuge anzubieten, dass auf nom. RM. 200 alte RM. 100 neue Aktien entfallen. Die G.-V. v. 15./3. 1928 beschloss Erhöh. um RM. 2 000 000 in 2000 Akt. zu RM. 1000. Von den jungen Aktien, div.-ber. ab 1./1. 1928, wurden von einem Konsort. unter Führung der Darmstädter u. Nationalbank RM. 1 500 000 zu 120 % mit der Verpflicht. übernommen, sie den alten Aktionären im Verh. 2: 1 zu 125 % zum Bezuge anzubieten. Die restl. RM. 500 000 übernahm das gleiche Konsort. zum Kurse von 130 % zwecks bestmöglicher Verwertung derart, dass der Erlös, der über 140 % erzielt wird, zu 75 % auf die Berliner Hypothekenbank entfällt, der Rest von 25 % auf das über- nehmende Konsortium. Pfandbriefe alter Währung: Die Pfandbriefe wurden lt. Bek. v. Nov. 1926 u. Okt. 1928 mit insges. 19.4 % ihres Goldmarkwertes abgelöst (Näheres darüber s. Hdb. d. Dt. A-G. Jahrg. 1929). Kommunal-Oblig. alter Währung: 4 % v. 1908 Ser. I, 4 % v. 1910 Ser. II. Kurs Ende. 19241929: In Berlin: 3, 2.15, 7.6, 4.25, 4.50, 5.05 %. – In Frankf. a. M. (Ser. I): –, – (2), 7, %. 4 % Ausgabe 1920. Serie III. Kurs in Berlin Ende 1924–1929: 0.20, –, –, –, –, – %, 5 % Ausgabe 1922, Serie IV. Kurs in Berlin Ende 1924–1929: –, –, –, –, –, – %. 6 % Ausgabe 1923, Serie V. Kurs in Berlin Ende 1923–1929: 12, –, 0.015, –, –, –, – %. Wegen Aufwert. der Kommunal-Obl. schweben Verhandl. mit der Aufsichts-Behörde. Die Inhaber von 6 % Kommunal-Oblig., Serie V, welche diese Oblig. im Umtausch gegen 4½ % Pfandbriefe, Ser. XXI/XXII erworben haben und denen gemäss Aufwertungs- gesetz ein Anspruch darauf zusteht, dass sie bei der Aufwertung dieser ihrer Kommunal- Obligationen mit dem Goldmarkbetrage der von ihnen im Umtausch gegebenen Pfandbriefe alter Währung berücksichtigt werden, vorausgesetzt, dass die Inhaber der Umtauschstücke dieses Verlangen bis zum 30./6. 1926 bei der Ges. gestellt haben, erhalten für je M. 1000 der Kommunal-Oblig., Serie V, GM. 150 4½ % Goldpfandbr. (mit Zinsen ab 1./1. 1927), mit Anteilscheinen für spätere weitere Ausschüttungen. Die Schlussabfindung erfolgt in gleicher Weise wie die der Pfandbriefgläubiger alter Währung (s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929). Teilungsmasse für Inhaber von Kommunalobligationen am 31. Dez. 1929: Aktiva: Barbestand: Eingang aus Kapitalrückzahl., Kommunaldarlehen-Zs., Anlage-Zs., Beitrag der Bank nach Art. 76 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29./11. 1925 276 665, feststehende Kommunaldarlehen: (12½ % Aufwert.) 1 132 126 (voll bewertet), noch nicht feststehende Kommunaldarlehen: (25 % Aufwert.) 17 778 (bewertet mit 8889), Zs. u. Amortisationsbeträge, fällig am 31./12. 1929 40 259. Sa. RM. 1 466 829. – Passiva: Gold- markbetrag der teilnahmeberecht. Kommunalobligat. RM. 19 497 313. 4½ % Gold-Hyp.-Pfandbr. von 1926 Ser. 8 (Liquidations-Goldpfandbr.); ausgegeben zwecks Ablösung der Pfandbriefe alter Währung (s. a. oben) GM. 32 000 000; Erweiterungsausgabe