Banken und andere Geld-Institute. 17 Zweck: Die Aufgabe der Bank besteht darin, als allgemeines, zentrales Baukredit- institut Baukredite jeder Art zu gewähren, vor allem Zwischenkredite, Vorschüsse auf I. Hypotheken, auf Hauszinssteuerhyp. u. auf sonst. Zusagen erst später bereitstehender Dauer- beleihungen. Die Bank hat ihre Tätigkeit sowohl der Pflege des Kreditgeschäftes mit ge- meinnützigen Unternehmungen, wie Wohnungsfürsorgeges., Baugenossenschaften u. ähnlichen Organisationen, als auch dem Geschäftsverkehr mit privaten Bauherren u. dem privaten Baugewerbe zugewandt. Ländern, Kommunen oder Kommunalverwaltungen stellt sie Vorschüsse auf das zu erwartende Hauszinssteueraufkommen zur Verfügung. Daneben ist die treuhänderische Verwaltung öffentlicher und privater Mittel ein wichtiges Aufgabengebiet der Bank. Zeitweise betrug die Höhe der von der Bank verwalteten öffent- lichen Mittel mehr als 30 Millionen Reichsmark. Beteiligungen: Das langfrist. Beleihungsgeschäft zur Förder. des Kleinwohnungsbaues, das anfänglich ebenfalls von der Bank und zwar auf Reallastenbasis betrieben wurde, ist später auf einen besonderen Rechtsträger, die am 15./11. 1924 gegründete Deutsche Wohn- stätten-Hypothekenbank A.-G., abgezweigt. Das A.-K., das durch Beschluss der G-V. v. 18./2. 1930 auf RM. 7 000 000 erhöht worden ist, befindet sich im Betrage von RM. 4 000 000 in den Händen der Deutschen Bau- u. Bodenbank A.-G. Die Deutsche Wohnstätten-Hyp.- Bank ist auf gemeinnütziger Grundlage errichtet. Die zur Durchführ. der Beleihungen er- forderlichen Mittel beschafft sich die Bank durch die Ausgabe von Pfandbr. u. Kommunal- Schuldverschreib. Für die besonderen Bedürfnisse der Bauwirtschaft gründete die Deutsche Bau- u Bodenbank A.-G. im August 1928 die Deutsche Baurevision Revisions- u. Treuhand- gesellschaft für die Bauwirtschaft G. m. b. H., deren Stammanteile sich sämtlich in den Händen der Bank befinden. Ebenso wurde als Hilfsinstitut im Jahre 1929 die Allgemeine Bau- u. Grundstücks G. m. b. H. ins Leben gerufen, die sich insbes. mit der Vermittlung von Dauerbeleihungen für den Wohnungsbau befasst, die zur Ablös. der von der Bank gewährten Zwischenkredite bestimmt sind. Kapital: RM. 24 300 000 in 23 800 Nam.-St.-Akt zu RM. 1000 u. 250 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 2000. Unter den Aktionären der Bank befinden sich das Deutsche Reich u. mehrere deutsche Länder, Reichsbahn, Reichsbank, Reichspost, einige Grossbanken u. einige dem Reichsverband der Wohnungsfürsorge-Ges. angehörende Organisationen. Durch das Bau- kreditgesetz 1928 v. 7./3. 1928 wurde von Reichs wegen eine Ermächtigung an den Reichs- arbeitsminister erteilt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen der Bank bei Beschaffung von Mitteln für den Wohnungsbau dadurch behilflich zu sein, dass vom Reich die Bürgschaft bis zu einem Betrage von RM. 200 000 000 übernommen wird. Dieses Gesetz ist als „Baukreditgesetz 1929* v. 26./3. 1929 verlängert bis zum 31./3. 1932 unter gleichzeitiger Erhöhung des Betrages bis zu RM. 250 000 000. Urspr. A.-K. M. 100 000 000, übern. vom Reichsverband der Wohnungsfürsorge-Ges. e. V., Berlin u. der Preuss. Landespfandbriefanstalt, Berlin, eingezahlt mit 25 %. Dann erhöht lt. G.-V. v. 20./9. 1923 auf M. 10 000 Mill., nunmehr eingeteilt in 750 St.-Akt. u. 250 Vorz.-Akt. zu je M. 10 Mill. Die Kap.-Umstell. erfolgte sodann lt. G.-V. v. 18./6. 1924 von M. 10 000 Mill. auf RM. 400 000 durch Zus. leg. der St.-Akt. im Verh. 5: 2 u. der Vorz.-Akt. im Verh. 5:1 so wie Umwert. des Nennbetrags der St.-Akt. von M. 10 Mill. auf RM 1000 u. des der Vorz.- Akt. von M. 10 Mill. auf RM. 2000; hierauf lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 900 000 in 500 St.-Akt. zu RM 1000 u. 200 Vorz.-Akt. zu RM. 2000. Die gesamten Vorz.-Akt. sind vollgezahlt u. vom Deutschen Reich übern. worden. Die G.-V. v. 12./3. 1925 beschloss, das A.-K. von RM. 1 300 000 um RM. 200 000 auf RM. 1 500 000 zu erhöhen; RM. 150 000 wurden von der Gemeinnützigen Aktien-Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten u. RM. 50 000 vom Badischen Staat übernommen. In der G.-V. v. 17./11. 1925 wurde alsdann die Erhöh. des A.-K. um RM. 1 500 000 auf RM. 3 000 000 beschlossen. Von den neuen Aktien wurden RM. 1 000 000 von dem Reichsverband der Wohnungsfürsorgegesellschaften e. V., Berlin u. je weitere RM. 50 000 von dem Freistaat Baden u. dem Württemberg. Staat übernommen. Lt. G.-V. v. 27./10. 1926 Erhöhung um RM. 11 300 000 in 11 300 St.-Akt. zu RM. 1000 unter Aufhebung des in der G.-V. v. 17./11. 1925 gefassten nicht zur Durchführung gekommenen Beschlusses. Der grösste Teil der neuen Aktien wurde durch die bisher. Aktionäre über- nommen, vom Reich insges. RM. 8.5 Mill. Ferner haben sich mit einem Gesamtbetrage von rd. RM. 1¼ Mill. neu beteiligt: der Freistaat Sachsen, Freistaat Mecklenburg, die Deutsche Reichsbahnges., die Deutsche Reichspost, die Reichsbank, die Reichskreditges. A.-G. u. die Direction der Disconto-Ges. Das Kap. ist voll eingezahlt. Die G.-V. v. 15./5. 1928 beschloss Erhöhung um bis zu RM. 15 200 000. Die Erhöhung ist zunächst teilweise im Betrage von RM. 11 500 000 durchgeführt durch Ausgabe von 11 500 Nam.-St.-Akt. zu RM. 1000; aus- gegeben zu 100 %. Der über die Reichsbeteilig. hinausgehende Betrag von RM. 1 500 000 verteilt sich auf eine grosse Zahl von Einzelstaaten. Es übernehmen u. a.: RM. 250 000 der bayerische Staat, je RM. 150 000 Baden u. Sachsen, RM. 30 000 Oldenburg, RM. 100 000 die Deutsche Girozentrale und entsprechende Summen andere öffentliche Geldinstitute, Wohnungsfürsorge-Ges. usw. Grossaktionäre: Das Deutsche Reich, vertreten durch das Reichsarbeitsministerium. 6 % Feingoldrentenbriefe Reihe I. 200 000 g Feingold, genehmigt durch Privileg des Preuss. Staatsministeriums v. 13./12. 1923 bzw. 22./I. 1924. Stücke zu 10, 20, 50, 100 u. 500 g, Zs. 1./1. u. 1./7. Geldwert nach dem amtlichen Londoner Goldpreis, Umrechn. nach dem Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften. 1930. 2