22 Banken und andere Geld-Institute. Gewinn-Verteilung: Der nach Abzug der erforderl. Abschr. u. Rückstell. sich ergebende Reingewinn ist, soweit er nicht zur Ergänzung von Dividenden vorausgegang. Jahre ver- wendet werden muss, in folgender Weise zu verteilen: Zunächst bis 8 % Div. für die Aktie in allen Fällen für 12 Monate u. analog der geleisteten Einzahlungen. Von dem nach Aus- schüttung der Dividende verbleib. Gewinnbetrage sind 50 % an das Reich abzuführen, über die restl. 50 % beschliesst die G.-V., welche auch die Vergüt. des A.-R. festsetzt. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Nicht eingez. A.-K. 3 352 800.–.–, tägl. fäll. Forder. 36 819.16.–, Wechsel u. Schecks 1491 653.13.10, Wertp. 8 343 349.6.2, sonst. Aktiva 548 827.–.10, (Weiterbegebene Wechsel 1 086 250.19.8). – Passiva: A.-K. 10 000 000.–.–, R.-F. 134 644.10.9, Sonder-R.-F. 2 195 000.–.–, Delkr.-F. 290 000.–.–, täglich fäll. Verbindlichkeiten 572 11772, Lombard bei der Reichsbank 4.18.–, Übergangspossten 23 117.15.7, Reingewinn 558 971.5.4, (Verbindlichkeiten aus weiterbegeb. Wechseln 1 086 250.19.8). Sa, $ 13 773 449.16.10. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gezahlte Zs. 112 609.12.1, do. Provis. 17 261.18.7, Verwalt.-Kosten 15 778.4.8, Reingewinn 558 971.5.4 (davon R.-F. 27 948.11.4, Sonder-R.-F. 305 000.–.–, Delkr.-F. 210 000.—–.–, Vortrag 16 022.14.–). – Kredit: Gewinnvortrag aus 1928 1 766.8.–, Gewinn aus Wechseln, Schecks, Wertp. u. sonst. Forder. 699 806.11.7, Gebühren 3048 1.1. Sa. £ 704 621. 8. Dividenden: 1924–1929: 8 % p. r. t, 6, 0, 0, 0, 0 %. Die zu zahlenden Div. unterliegen keiner Kapitalertragsteuer. In der G.-V. v. 28./3. 1927 hat die Reichsbank beschlossen, auf die bisherigen Div. zu verzichten, so dass ihr Betrag der Golddiskontbank als Eigenkapital verbleibt. Vorstand: Geh. Finanzrat Dr. Bernhard, Geh. Finanzrat Dr. Friedrich, Reichsbank-Dir. Fuchs; Stellv.: Reichsbank-Dir. Ehrhardt, Reichsbank-Dir. Dr. Fahrenkamp. Aufsichtsrat: Vors. Reichsbank-Präs. Dr. Schacht, Stellv. Reichsbank-Vizepräs. Dreyse, Reichsbankvizepräsident a. D. Geh. Oberfinanzrat Kauffmann, Geh. Oberfinanzrat Budczies, Geh. Finanzrat Seiffert, Geh. Finanzrat Dr. Vocke, Reichsbank-Dir. Schneider. Deutsche Hypothekenbank (Actien-Gesellschaft) in Berlin NW, Dorotheenstrasse 44. Privilegiert: 3./4. 1872, 3./4. 1875, 26./8. 1885, 31./7. 1895, 31./8. 1898, 26./z. 1900, 4./1. 1904, 20./8. 1906, 22./1. 1912. 30./6. 1921, 11./12. 1924, 28./5. 1925, 2./12. 1926, 19./5. 1927. Zweck: Förderung des Realkredits durch Gewährung hypoth. Darlehen gemäss dem Hypoth.-Bank-Gesetz v. 13./7. 1899 u. dem Gesetz über wertbeständige Hypotheken. 1902 wurde das Kommunalkredit-Geschäft aufgenommen. Kapital: RM. 8 000 000 in 22 500 Akt. zu RM. 100, 8500 Akt. zu RM. 500 u. 1500 Akt. . 1000 — Vorkriegskapital: M. 18 000 000. Urspr. A.-K. M. 9 000 000, erhöht 1903 um M. 3 000 000 u. 1906 um M. 6 000 000, davon M. 3 000 000 1907 angeb., restl. M. 3 000 000 Ende 1910 angeboten. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 4./4. 1925 von M. 18 000 000 auf RM. 1 500 000 in 15 000 Akt. zu RM. 50 u. 7500 Akt. zu RM. 100 durch Herabsetz. des Nennwertes der Aktien von bisher M. 600 bzw. M. 1200 auf RM. 50 bzw. RM. 100. Dann It. gleicher G-V. erhöht um RM. 1 500 000 in 15 000 Aktien zu RM. 100 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1926, angeb. den Aktion. in Verh. 100: 100 zu 103 %. Die a. o. G.-V. v. 18./11. 1926 beschloss, das A.-K. von RM. 3 000 000 um RM. 2 000 000 auf RM. 5 000 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 4000 Akt. zu RM. 500. Die neuen Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1927 wurden an ein Konsortium begeben unter der Vereinbar., dass den Gründern, falls sie noch Aktionäre sind, auf je M. 4500 des Gründungskapitals u. den alten Aktionären auf je RM. 1000 ihres Aktienbesitzes eine neue Aktie von RM. 500 zu 120 % zum Bezuge angeboten wurde. Die G.-V. v. 24./3. 1928 beschloss Erhöh. des A.-K. um RM. 3 000 000 durch Ausgabe von 1500 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 3000 St.-Akt. zu RM. 500, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die neuen Akt. wurden zum Kurse von 120 % zuzügl. 3 % Stückzs. ab 1./1. 1928 von einem unter Führung der Berliner Handels-Ges. stehenden Konsort. mit der Verpflicht. übern., davon RM. 2 500 000 den alten Aktionären zu den gleichen Bedingungen derart zum Bezuge anzubieten. dass auf nom. RM. 1000 alte Aktien nom. RM. 500 neue Aktien entfallen. Lt. G.-V. v. 16./3. 1929 Umtausch von 15 000 Akt. zu RM. 50 in 1500 Akt. zu RM. 500. Hypotheken u. Pfandbriefe: Die Bank hat die Berechtigung, auf den Inhaber lautende Hyp.-Pfandbriefe bis zum 20fach. Betrage des eingez. A.-K. u. des gesetzl. R.-F. auszugeben. Unter Hinzurechnung der in Umlauf befndl. Hyp.-Pfandbr. der Bank darf der Gesamtbetrag der in Umlauf befindl. Kommunal-Oblig. den 15 fachen Betrag des eingez. A.-K. und des gesetzl. R.-F. nicht um mehr als den fünften Teil übersteigen. Durch staatsmin. Genehm. v. 12./8. 1924 ist die Bank zur Ausgabe wertbeständiger Schuldverschreib. auf den Inhaber zum Zinsfusse von höchstens 10 % nach Massgabe des Bankstatuts privilegiert worden. Die Beleihung ist auf im Deutschen Reich belegene Grundstücke beschränkt und der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig. Die Reichsbank beleiht die Hypoth.-Pfandbr. u. die Kommunal-Oblig. in erster Klasse. Letztere sind in Preussen mündelsicher. Pfandbriefe u. Komm.-Oblig. alter Währung: Näheres über die Ablösung s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929.