Banken und andere Geld-Institute. 57 tausch der Aktien erfolgt im Verh. 1: 1. Die G.-V. v. 28./3. 1930 genehmigte diese Beschlüsse. Zweck: Gewährung hypoth. Darlehen auf Grundstücke innerh. des Deutschen Reiches nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. Die Beleih. erfolgt ausschliesslich zur I. Stelle. Die Bank gewährt ferner Amort.-Darlehen an Preuss. Kommunen u. sonst. Körperschaften des öffentl. Rechtes sowie Darlehen an Kleinbahn-Unternehm. u. betreibt diejenigen Geschäfte, die nach § 5 des Hyp.-Bank-Ges. gestattet sind. Kapital: (Erhöh. beschlossen) RM. 25 000 000 in 60 000 Aktien zu RM. 100 u. 19 000 Aktien zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 24 000 000. Ursprüngl. A.-K. M. 7 500 000, erhöht 1867 auf M. 15 000 000, 1897 Erhöhung um M. 15 000 000. Die G.-V. v. 19./4. 1922 beschloss die Restausgabe von M. 6 000 000 der 1897 genehm. Erhöh. Weiter erhöht lt. G.-V. v. 28./12, 1922 um M. 3 000 000 in 2000 Vorz.- Akt. zu M. 1500 u. lt. G.-V. v. 22./11. 1923 um M. 87 000 000 in 58 000 Aktien zu M. 1500. Die Aktien wurden von einem Konsort. übern. (Dresdner Bank Berlin), davon M. 30 000 000 angeb. den bisher. Aktion im Verh. 1: 1 zum Preise von GM. 0.75 je Aktie zuzügl. 7½ % Gesellsch. Steuer sowie Bezugsrecht- u. Börsenumsatzsteuer. Die Vorz.-Akt. sind lt. gleicher G.-V. in St.-Akt. umgewandelt worden. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 5./3. 1925 von M. 120 000 000 auf RM. 4 000 000 in 80 000 Akt. zu RM. 50. Lt. G.-V. v. 12./11. 1926 Erhöhung um RM. 3 000 000 in 10 000 Akt. zu RM. 100 u. 2000 Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1927. Die neuen Aktien sind von einem Konsortium übernommen worden mit der Verpflicht., sie den bisher. Aktionären zum Bezuge anzubieten. Auf nom. RM. 400 alte Akt. entfielen nom. RM. 300 neue Akt. zu 125 % franko Zs. zuzügl. Börsenumsatzsteuer. Lt. G.-V. v. 1./3. 1927 Erhöh. um RM. 14 000 000 durch Ausgabe von 10 000 Akt. zu RM. 1000 u. 40 000 Akt. zu RM. 100. Von den neuen Aktien dienten RM. 7 000 000 mit Div.-Ber. ab 1./1. 1927 zum Umtausch der Akt. der fusionierten Landwirtschaftl. Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) A.-G. (s. auch oben) im Verh. 1:1; die restl. RM. 7 000 000 neuen Akt. mit Div.-Ber. ab 1./7. 1927 sind von einem Konsortium übern. worden mit der Verpflicht., sie den bisherigen Aktionären, sowohl der Preussischen Pfandbrief-Bank als auch der fusionierten Roggenrentenbank im Verh. 2:1 zum Bezuge anzubieten. Auf je RM. 200 alte Preussische Pfandbrief- Bank-Aktien oder RM. 200 neue Preussische Pfandbrief-Bank-Aktien, die aus dem Umtausch von Roggenrenten- bank Vorz.- oder St.-Akt. stammen, oder RM. 200 Roggenrentenbank St.- oder Vorz.-Akt., welche bis zum Ende der Bezugsfrist noch nicht umgetauscht worden waren, entfielen RM. 100 neue Aktien der Preussischen Pfandbrief-Bank mit Div.-Ber. ab 1./7. 1927, zum Kurse von 135 % zuzügl. Börsenumsatzsteuer. Zwecks Durchführung der Fusion mit der Preussischen Hypotheken-Actien-Bank, Berlin (s. a. oben), beschloss die G.-V. v. 12./7. 1929 Erhöh. des A.-K. um RM. 4 000 000 in Aktien zu RM. 100 u. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1929. Auf je nom. RM. 400 Aktien der Preussischen Hypotheken-Actien- Bank entfielen je nom. RM. 300 Aktien der Preussischen Pfandbrief-Bank. Die restl. für den Umtausch der nom. RM. 12 000 000 Aktien der Preussischen Hypotheken-Actien-Bank erforderl. nom. RM. 5 000 000 Aktien der Preussischen Pfandbrief-Bank sind von Grossaktionären zur Verfügung gestellt worden. Die G.-V. v. 28./3. 1930 soll Beschluss fassen über Erhöhung des A.-K. um RM. 11 000 000 auf RM. 36 000 000. Die neuen Aktien sollen zur Durchführung der Fusion mit der Preussischen Central-Bodenkredit-Akt.-Ges., Berlin, dienen. Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahnen-Obligationen: Die Bank ist befugt auf Inhaber lautende Hyp.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. zu verausgaben: Hypothekenpfandbriefe. Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Hypoth.-Pfandbr. u. Kleinbahnen-Oblig. darf den zwanzigfachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals einschliesslich des Kapital-R.-F. und etwaiger zur Sicherung der Pfandbr.- Gläubiger bestimmter Rücklagen nicht überschreiten. Kommunal-Obligationen. Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Oblig. darf unter Hinzurechnung der im Umlauf befindl. Hypoth.-Pfandbr. u. Kleinbahnen- Oblig. den obengenannten Höchstbetrag nicht um mehr als den fünften Teil übersteigen. Die Pfandbrief-Emissionen und die Kommunal- Oblig. der Bank sind von der Reichs- bank erstklassig zur Beleihung zugelassen und ausserdem von einer Reihe deutscher Staats-Institute und Notenbanken für lombardfähig erklärt. Die Kommunal-Oblig. können zur Anlegung von Mündelgeld verwendet werden. Hypothekenpfandbriefe u. Kleinbahnen-Oblig. alter Währung: Über Ablösung durch 4½ % Goldpfandbriefe Em. 43 s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929. Kommunal-Obligationen alter Währung der Preuss. Pfandbrief-Bank: 3½ % Em. I, III u. V; 4 % Em. II u. VI–XII: 3¾ % Em. IV. Kurs Ende 1924– 1929: In Berlin: 181 6. 5, 4.10, 390, 7.55 % Em III in Frankf. a. M. notiert. Kurs Ende 1924–1929: 3, – (1.60), 5.9, 4, 3, 7.25 %, 4 % Em. XIV. Kurs in Berlin Ende 1924– 1929: –, –, –, –, –, – 4 % Em. XV. Kurs in Berlin Ende 1924–1929; –, –, –, –, –—, – %. —– 4 % Em. RVX. Kurs in Berlin Ende 1924–1929: 0.045, –, –, –, –, – %. Kommunal-Obligationen alter Währung der chem. Preuss. Hyp.-Actien-Bank: 4 % von 1908, 1909 u. 1911. Kurs Ende 1924–1929: in Berlin: 2.75, 2.01, 6.80, 4. 45, 4.70, 7.40 % Frankfurt a. M.: –, 2.05, 6.50, 4, –, – %. — 4 % von 1920, Kurs in Berlin Ende 1924 bis 1929: – %; 4 % von 1932. Kurs in Berlin Ende 1924–1929: – %. Die Aufwertung der Komm.-Öblig. kann erst mit der Aufwert. der Komm.-Darlehen erfolgen.