= Banken und andere Geld-Institute. 61 welche auf Deck.-Hyp. durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnliche Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Nach dem 31./12. 1931 kann sich die Kündig., die mit 3 monatl. Frist zu jedem Kalender-Quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteil. werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. ist auch durch Rückkauf zulässig; sie muss bis zum 1./4. 1962 erfolgt sein. – Die 6 % Goldpfandbriefe Serie VIII wurden Anfang Jan. 1927 zu 95 % freihändig verkauft u. am 6./1. 1927 an der Berliner Börse zu 95 % eingeführt. Kurs Ende 1927–1929: 39, 82 79 %. 4½ % Goldhyp.-Pfandbr. von 1927 (Liquidat.-Goldpfandbriefe, Ser. X: GM. 30 000 000; erweitert um GM. 18 600 000, erweitert um GM. 427 350, erweitert um GM. 4 982 200; Stücke zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. Die Liqu.-Goldpfandbr. wurden den Pfandbrief-Gläubigern alter Währ. ausgefolgt (Näheres s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929). Für Beträge, die mit der Stückel. der Liquidations-Goldpfandbriefe nicht darzustellen sind, wurden Pfandbrief-Zertifikate über GM. 10, 20, 30 u. 40 gegeben. Zertifikate über zus. je GM. 50 oder ein Vielfaches davon können in Goldpfandbriefe umgetauscht werden. Spitzen- beträge unter GM. 10 werden in bar in Höhe ihres Nennwerts vergütet. Die Zinsen der Zertifikate werden nicht halbjährl. sondern zuzügl. der gesetzl. festgesetzten Zinseszinsen erst bei Einlös. mit dem Goldmarkbetrage des Zertifikats ausgezahlt. Kurs Ende 1927–1929: 79.50, 79, 77.75 %. Zugelassen in Berlin im Juni bzw. Sept. bzw. Nov. 1927 bzw. Juli 1929. — „ der Frankfurter Börse im Mai 1928 bzw. im Dez. 1929. Kurs Ende 1928–1929: 78.25, 76.50 %. 8 % Goldhyp. Pfandbr. von 1927, Ser. XI: GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./5. u. 1./11. Seitens der Inhaber unkündbar. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 31./12. 1932 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Deckungshyp. durch Tilgungsbeträge oder ausser- gewöhnliche Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Bis zum 31./12. 1932 ist eine Kündig. ausgeschlossen. Die Tilg. der Anleihe ist auch durch Rückkauf zulässig. Die Tilg. der Goldpfandbriefe muss bis zum 1./5. 1960 erfolgt sein. Kurs Ende 1927–1929: 99, 97.50, 92.25 %. Zulass. zum Handel an der Berliner Börse im Oktober 1927. 8 % Goldhyp.-Pfandbr. von 1928, Ser. XII: GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./6. u. 1./12. Seitens der Inhaber unkündbar. Rückzahl. nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 31./1. 1933 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Deckungshyp. durch Tilgungsbeträge oder aussergewöhnliche Rück- zahl. bei der Ges. eingegangen sind. Bis zum 31./1. 1933 ist eine Kündig. ausgeschlossen. Die Tilg. der Anleihe ist auch durch Rückkauf zulässig. Die Tilg. der Gold-Pfandbr. muss bis zum 1./6. 1959 erfolgt sein Kurs: Zulass. zum Handel an der Berliner Börse im Februar 1928. Kurs Ende 1928– 1929: 98, 93.50 %. 8 % Goldhyp.-Pfandbr. von 1928, Serie XIII: GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./5. u. 1./11. Seitens der Inhaber unkündbar. Rückzahl. nach Kündig. oder Auslos. Auslos. darf bis zum 1./8. 1933 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Deckungshyp. durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnliche Rückzahl. bei der Ges. eingegangen sind. Bis zum 1./8. 1933 ist eine Kündig. ausgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt kann sich die Kündig., die mit dreimonatiger Frist zu jedem Kalender- quartalsletzten zulässig ist, auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Teile derselben erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteilungen werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. der Anleihe ist auch durch Rückkauf zulässig, Die Tilg. muss bis zum 1./5. 1958 erfolgt sein. Kurs Ende 1928–1929: 98, 96.50 %. Zulass. in Berlin im Okt. 1928. 8 % Goldhyp.-Pfandbr. von 1929, Ser. XIV: GM. 12 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 1./3. u. 1./9. Seitens der Inhaber unkündbar. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Auslos. darf bis zum 1./4. 1934 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Deckungshypotheken durch Tilgungsbeträge oder aussergewöhnliche Rückzahlungen bei der Ges. eingegangen sind. Bis zum 1./4. 1934 ist eine Kündig. aus- geschlossen. Nach diesem Zeitpunkt kann sich die Kündigung, die mit 3 monat. Frist zu jedem Kalenderquartalsletzten zulässig ist, nur auf die ganze Ausgabe oder auf einzelne Abteilungen erstrecken. Die jeweils zur Rückzahl. gelangenden Abteilungen werden durch das Los bestimmt. Die Tilg. der Anleihe ist auch durch Rückkauf zulässig. Tilg. muss bis zum 1./4. 1959 erfolgt sein. Kurs Ende 1929: 98 %. Zulass. in Berlin im Juli 1929. Gold-Kommunal-Obligationen der ehem. Preuss. Hyp.-Actien-Bank: 8 % Gold-Komm.-Obl. von 1924, Ser. I: GM. 2 Mill. in Stücken zu GM. 100, 500, 1000 u. 3000. Zs. 31./3. u. 30./9. Seitens der Inh. unkündbar, seitens der Bank Kündig. bis 31./12. 1929 ausgeschlossen. Einlös. mit 100 % des Nennwertes. Eingef. in Berlin April 1925. Kurs Ende 1925–1929: 85, 102, 95.50, 94, 90 0%. 8 % Gold-Komm.-Obl. von 1925, Ser. II: GM. 8 Mill. in Stäcken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000 u. 5000. Zs. 30./6. u. 31./12. Tilg. u. Kündig. wie Gold-Pfandbr. Ser. IV. Eingef. in Berlin Febr. 1926. Kurs Ende 1926– 1929: 102, 95.50, 94.50, 91.80 %. 7 % Gold-Komm.-Obl. von 1926, Ser. III: GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 100, 200, 500, 1000, 3000, 5000. Zs. 31./3. u. 30./9. Seitens der Inh. unkündbar; seitens der Bank Kündig. bis zum 31./12. 1931 ausgeschlossen. Rückzahl. erfolgt nach Kündig. oder Auslos. Eine Auslos. darf bis zum 31./12. 1931 nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf Komm.-Darlehen durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Ges. eingegangen