90 Banken und andere Geld-Institute. Danziger Hypothekenbank Akt.-Ges. in Danzig, Karrenwall 10. Gegründet: 15./11. 1924; eingetr. 2./1. 1925. Die Bank erhielt unter dem 6./3. 1925 vom Senat der Freien Stadt Danzig die Konzession für das Gebiet der Freien Stadt Danzig, u. zwar unter Ausschluss jeder Konzession für ein anderes Hypotheken- oder Landschafts- institut für die Dauer von 5 Jahren; am 27./4. 1925 übernahm sie fusionsweise die Danziger Roggenrentenbank A.-G. Zweck: Der Gegenstand des Unternehmens ist, auf Grundstücke innerhalb des Gebiets der Freien Stadt Danzig hypothekarische Darlehen in Geld oder in Hypothekenpfandbr. der Bank zum Nennwert zu gewähren u. auf Grund der erworbenen Hypotheken Hypo- thekenpfandbr. auszugeben, u. zwar entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften bis zum 20fachen des eingezahlten Aktienkapitals zuzüglich der zur Deckung einer Unter- bilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten Reser ven; ferner Erwerb, Veräusserung u. Beleihung von Hypotheken sowie Übernahme, Fortführung u. Abwicklung gleichartiger oder ähnlicher Unternehmungen u. Beteiligung an solchen. Kapital: Danz. G. 2 000 000 in 5000 Inh.-St.-Akt. über je Danz. G. 200 (volleingez.) u. 5000 Inh.-St.-Akt. zu Danz. G. 200 mit 50 % Einzahl. Hypothekenpfandbriefe: Die Pfandbriefe lauten auf den Inhaber u. sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Deckung der Hypothekenpfandbr. richtet sich nach den gesetz- lichen Bestimmungen, die den im Deutschen Reich gültigen entsprecheu. Die Gewährung von Hypothekendarlehen darf in der Regel nur zur ersten Stelle erfolgen; sie sollen in der Regel nur als Tilg.-Darlehen gegeben werden. Die Beleihung einschliessl. etwa vorhergehender Forder. u. Rechte darf 60 % der Grundstückswerte nicht übersteigen. Neben den Sicherheiten in Form von Hyp. von mind. gleichem Werte u. gleichem Ertrage, für die ein Register geführt wird, haftet das gesamte Vermögen der Bank. Die Eintrag. der zur Deck. der Pfandbr. dienenden Hyp. erfolgt gemäss der der Hyp.-Bank am 9./12. 1924 erteilten generellen Genehmig. in englischer Währ., u. zwar derart, dass die Bank berechtigt ist, nach ihrer Wahl Zahlung in £ oder in Danziger Gulden nach Massgabe des jeweiligen &-Kursus am Zahlungs- tage zu verlangen. Ist das Darlehen in Pfandbr. ausgezahlt, so kann die Rückzahlung nach Wahl des Schuldners auch in ungekündigten u. unverlosten Pfandbr. der gleichen Gattung u. Zinsart wie die bei der Darlehnsaufnahme empfangenen, u. zwar unter Ver- rechnung zum Nennwert, erfolgen. Soweit die Darlehen in Pfandbriefen gewährt werden, ist das Recht ihrer Verwertung der Hypothekenbank vorbehalten. Durch Beschluss des Senats der Freien Stadt Danzig vom 9./12. 1924 sind die Pfandbr. im Gebiet der Freien Stadt Danzig als mündelsicher erklärt worden. 8 % Hypoth.-Pfandbriefe Serien I/IX im Gesamtbetrage von Danz. G. 9 000 000 = £ 360 000; jede Serie lautet über Danz. G. 1 000 000 = £ 40 000; es sind eingeteilt: Serie I in 1000 Stück über je Danz. G. 125 = 5 £ (Lit. A Nr. 1–1000), 2500 Stück über je 250 G = £ 10 (Lit. B Nr. 1–2500), 300 Stück über je Danz. G. 500 = £ 20 (Lit. C Nr. 1–300); 80 Stück über je Danz. G. 1250 = £ 50 (Lit. D Nr. 1–80). Serie II u. III in 250 Stück über je 125 G. = £ 5 (Lit. A Nr. 1–250); 250 Stück über je G. 250 = £ 10 (Lit. B Nr. 1–250): 600 Stück über je G. 500 = $ 20 (Lit. C Nr. 1–600); 485 Stück über je G. 1250 = £ 50 (Lit. D Nr. 1–485); Serie IV=–IX in 100 Stück über je G. 250 = £ 10 (Lit. B Nr. 1–100); 450 Stück über je G. 500 = $ 20 (Lit. C Nr. 1–450); 600 Stück über je G. 1250 = £ 50 (Lit. D Nr. 1–600). Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. durch Auslos., freihänd. Rückkauf oder Gesamtkündig. spätestene bis zum 1./7. 1965; Rückzahlung im Wege planmässiger Tilgung beginnt am 2./1. 1928; verstärkte Auslosung oder Gesamtkündigung frühestens zum 1./7. 1932 zulässig. –Zahlstellen: Danzig: Danziger Hypothekenbank Akt.-Ges., Dresdner Bank, Bankhaus R. Damme, Danziger Bank für Handel u. Gewerbe A.-G., Danziger Commerz- u. Depositen- bank A.-G., Danziger Privat-Aktien-Bank, Danziger Raiffeisenbank e. G. m. b. H., Land- wirtschaftliche – vorm. Landschaftliche – Bank A.-G., Sparkasse der Stadt Danzig; Berlin: Dresdner Bank u. deren sämtl. deutschen Niederlassungen, Darmstädter u. Nationalbank u. deren sämtl. deutschen Niederlass., Bankhaus E. L. Friedmann & Co.; Hamburg, Nord- deutsche Bank in Hamburg Fil. der Deutschen Bank u. Disconto-Ges.; Frankfurt a. M.: Gebr. Sulzbach; Mannheim: Deutsche Bank u. Disconto-Ges.; London: The British Overseas Bank Ltd.; New-VYork: Hallgarten & Co. Zahlung der Zs. u. des Kap. der zur Rückzahl. gelangenden Stücke nach Wahl der Inhaber in Danzig u. Berlin in Danz. G. oder in $ zum gesetzl. Kurs von Danz. G. 25 = 1 £, ausserdem in Berlin nach Wahl der Inhaber in Reichsmark umgerechnet zu dem an der Berliner Börse vor der Präsentation zuletzt notierten amtl. Geldkurs des Danziger Guldens bzw. des $, ferner in London in £; in New York in U. S. A. Dollar, umgerechnet zu dem laufenden Geldkurs des Pfund Sterling. – Kurs Ende 1925 bis 1929: 90, –. 98 , 100, 98.25 %. Einführ. an der Berliner Börse: Serie I/III am 21./11. 1925 zu 90 %, Serie IV/VIII im März 1926 u. Serie IX im Juli 1926. – Auch in Danzig notiert. 8 % Hypoth.-Pfandbriefe Serien X/XVIII im Gesamtbetrage von Danz. G. 9000 000 = £ 360 000; jede Serie lautet über Danz. G. 1 000 000 = £ 40 000 u. ist eingeteilt in 100 Stück über je Danz. G. 250 =£ 10 (Lit. A Nr. 1–100), 450 Stück über je Danz. G. 500 = 4 20 (Lit. B Nr. 1–450), 600 Stück über je Danz. G. 1250 = £― 50 (Lit. C Nr. 1–600). – Zs. „%