8. Banken und andere Geld-Institute. Auf Grund der Forder. aus den unter c) genannten Darlehen u. auf Grund von Forder. aus Darlehen, die an Kleinbahnunternehm. gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine inländische Körperschaft des öffentl. Rechtes gewährt sind, können Schuldverschreib. einer u. derselben Art ausgegeben werden, denen beide Arten von Forder. zur Deckung dienen. Durch G.-V.-B. v. 29./11. 1922 trat die Ges. der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hyp.-Banken bei, wobei die Bank hinfort die gleiche Div. wie die Preussische Boden- Kredit-Aktien-Bank in Berlin u. die Deutsche Hypothekenbank in Meiningen zahlen wird. Zu dem Konzern gehört ferner die Norddeutsche Grund-Credit-Bank in Weimar u. die West- deutsche Bodenkreditanstalt in Köln. Der Gemeinschaftsgruppe ist gemäss G.-V. v. 26./4. 1923 weiter die Schlesische Bodenkredit Aktien-Bank in Breslau u. die Leipziger Hypothekenbank in Leipzig u. 1925 die Meckl. Hypoth.- u. Wechselbank, Schwerin, beigetreten. Kapital: RM. 6 000 000 in 22 380 St.-Akt. zu RM. 100, 2970 St.-Aktien zu RM. 600, 1980 St.-Akt. zu RM. 1000. – Vorkriegskapital: M. 19 800 000. Urspr. A.-K. fl. 1 000 000 = M. 1 800 000, erhöht bis 1909 auf M. 19 800 000, dann erhöht 1922 u. 1923 auf M. 75 000 000 in 3000 St.-Aktien zu M. 600, 15 000 St.-Aktien zu M. 1200, 8575 St.-Akt. zu M. 6000 u. 625 Vorz.-Akt. zu M. 6000 (über Kap.-Beweg. s. Hdb. der Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 16/2. 1925 unter Einzieh. von M. 3 750 000 Vorz.- Aktien u. M. 11 500 000 St.-Akt., mithin von M. 60 000 000 auf RM. 6 000 000 (10: 1) durch Herab- des Nennwertes der St.-Akt. zu M. 600 bzw. M. 1200 bzw. M. 6000 auf RM. 60 bzw. 120 bzw. RM. 600; von letzterer Kategorie sind von insges. 6700 Akt. 3730 Stücke in 92 380 Aktien zu RM. 100 umgewertet worden. Die von der Treuhandvereinigung für Hypothekenbankwerte zurückerworbenen Aktien hat die Bank im Laufe des Jahres 1926 verkauft u. zwar RM. 1 298 000 an ein Bankenkonsortium unter Führung der Dresdner Bank in Frankf. a. M., während RM. 940 000 St.-Akt. den alten Aktionären zu 102 % (4: 1) zum Bezuge angeboten wurden. Der Buchgewinn von RM. 1 119 000 wurde der gesetzl. Res. zugeführt. Ausserdem floss der gesetzl. Res. der Gewinn von rd. RM. 530 000 aus dem Weiterverkauf von rd. RM. 1 000 000 St.-Akt. zu, die die Treuhan dvereinigung im Zusammen- hang mit der Kap.-Erhöhung des Jahres 1923 übernommen hatte. Lt. Bek. v. April 1928 Umtausch der Akt. zu RM. 60 u. 120 in Akt. zu RM. 1000. Bezugsrechte: Bei Ausgabe neuer Aktien haben die Aktionäre Vorrecht je nach Besitz zum Emissionskurse, soweit die G.-V. nicht anders beschliesst. Pfandbriefe u. Kommünal-Obl.: Die Ges. ist befugt, auf Grund der von ihr erworbenen Hypotheken Pfandbriefe bis zum 20 fachen bzw. 15 fachen Betrage des eingez. A.-K. gemäss des Hypoth.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 auszugeben. Auf Grund Allerh. Ermächtig. erteilten die zuständigen Ressortminsterien dem Institut unterm 28./5. 1903 das Privileg zur Ausgabe von auf den Inhaber laut. Hyp.-Pfandbr., Kommunal- u. Kleinbahn-Oblig. Die Kommunal- schuldverschreibungen werden ausgegeben auf Grund nicht hypothek. Darlehen, welche an Preuss. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden. Pfandbriefe u. Kommunal-Obl. alter Währung: Näheres über die Ablös. der Pfandbriefe u. Kommunal-Obl. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929. Wertbeständige Goldpfandbriefe u. Schuldverschreib. (1 GM. = ½7/eo kg Feingold): Die Goldpfandbriefe werden auf Grund von Goldmark-Hyp., die nur auf inländ. Grund- stücke u. der Regel nach nur zur I. Stelle gegeben werden, die Gold-Schuldverschreib. (Kommunal-Obl.) auf Grund von Goldmarkdarlehen, die an preuss. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, gegeben. Sie werden von der Reichsbank in Klasse A beliehen und dürfen gesetzmässig von den Trägern der Reichsversicherung (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften. Versicherungs- anstalten) sowie von der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte zur Vermögensanlage und von den Lebensversicherungsgesellschaften zur teilweisen Anlage ihrer Prämien- reservefonds erworben werden. 5 % Goldschuldverschreib. (Kommunal-Oblig.), Em. I: Lt. Verf. d. preuss. Ministers f. H. u. G. v. 29./10. 1923, vom Prospektzwang befreit, im Gesamt-Gewicht von 4300 kg Feingold. Stücke zu 2, 5, 10, 50, 100 u. 500 g. Die Stücke zu 2, 5 u. 10 g werden durch Umtausch entsprechender Mengen kleiner Stücke in Stücke zu 100, 200 u. 500 g aus dem Verkehr gezogen. Zs. 1./4. u. 1./10. mit dem jeweilig für den vorhergeh. 1./3. u. 1./9. amtl. festgestellten Preise von ¼o der verbrieften Menge Feingold. Tilg.: Durch Kündig. mit 6wöchiger Frist zum Schluss eines Kalendermonats zu dem Werte, der dem für den 15. des Fälligkeits- monats festgestellten Feingoldpreise entspricht. Als amtlich festgestellter Preis für Fein- gold gilt der im Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechnung in deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurse der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notierung vor dem Tage, der für die Berechn. des Kapitals- u. Zinsbetrages massgebend ist. Rückzahl. vor dem 1./4. 1929 ausgeschlossen. Die Gold- schuldverschreib. Em. I (Kommunal-Oblig.) wurden in 3 Reihen begeben; Reihe I 1300 kg Feingold in Stücken zu 2, 5, 10, 50 u. 100 g Feingold; Reihe 1I 1300 kg Feingold in Stücken zu 5, 10, 50, 100 u. 500 g Feingold; Reihe III 1700 kg Feingold in Stücken zu 50, 100 u. 500 g Feingold. Notiert in Frankf. a. M. u. Berlin. Kurs Ende 1923–1929: In Berlin: RlI. 1. 65, 1.62, 1.52, 2.46, 2.16, 2.14, 2.08 für „. in Frankf. a. M.: RM.:–, 1.60, 1.53, 2.46, 2.16, 2.13, 2.08 für 0 3 Feingold. *