Banken und andere Geld-Institute. 135 79.25 %; in Frankfurt a. M.: 79, 80.50, 78.50 % Im Juni 1927 zum Handel an der Hamburger u. Berliner Börse u. im Sept. 1927 an der Frankfurter Börse zugelassen. Diese Emission Lerweitert durch 4½ % Goldpfandbriefe v. 1928 Emiss. L: GM. 32 000 000 in Stücken zu GM. 50, 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4., 1./10. – Kurs: In Berlin u. Hamburg Febr. 1929, in Frankf. a. M. März 1929 zugelassen. — Die Ausgabe erfolgt gemäss Artikel 84 D. V. 0. zum Aufw.-Ges. vom 29./11. 1925 als zweite Teilausschüttung in Hohe von 6 % auf den G.-M.-Wert der teilnehmenden Pfandbriefe alter Währung auf Grund von Aufw.-Hyp., die der für die Gläubiger der Pfandbriefe alter Währung bestimmten Teilungsmasse entnommen und in das Deckungsregister der Bank eingetragen sind. Die Anleihe ist für die Gläubiger unkündbar. Die Rückzahlung durch die Schuldnerin erfolgt zum Nennbetrage nach Kündig. oder Auslos., die zum ersten Werktage eines Monats mit mindestens einmonatiger Kündigungsfrist zulässig sind u. im Reichsanzeiger bekanntgemacht werden. Sämtliche Beträge, welche auf die Deckung der Pfandbriefe bei der Bank durch Kapitalrückzahlung oder regelmässige Tilgungen in bar eingehen, müssen zur Auslos. dieser Pfandbriefe verwendet werden. Die Pfandbriefe können zur Rückzahlung der zur Teilungs- masse gehörenden und der aus dieser als Deckung der 4½ % igen Pfandbriefe von der Bank übernommenen Aufw.-Hyp. verwendet werden. Sie sind hierbei zum Nennwert anzurechnen. Anteilscheine zu den 4½ % Liquidations-Goldpfandbriefen. Diese Anteilscheine wurden zusammen mit den vorgenannten GM. 61 000 000 4½ % Liquidations-Goldpfandbriefen aus- gegeben u. haben dieselben Nennwerte, Serien, Buchstaben u. Nummern, wie die Pfand- briefe. Sie sind mit 4 Ratenscheinen Nr. 1–4 versehen, mittels derer nach dieser ersten 10 %igen Ausschüttung in 4½ % Liquidations-Goldpfandbriefen die weiteren Ausschüttungs- beträge aus der Teilungsmasse nach vorheriger Bekanntmachung erhoben werden können. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist ab 15./2. 1929 gegen Einliefer. des Ratenscheins Nr. 1 eine zweite Teilausschüttung in Höhe von 6 % = GM. 60 auf den Anteilschein in 4½ % Liquidationsgoldpfandbriefen Em. L mit Zinsen ab 1./4. 1928 erfolgt. Kurs Ende 1927–1929: In Berlin: RM. 56.30, 59.90, 12.25; in Hamburg: RM. 56.75, 60.425, 12.25; in Frankfurt a. M.: RM. 55.75, 59, – (12) für einen Anteilschein ausgegeben zu einem Liqu.-Pfandbr. zu GM. 100. Notiz für Ende 1929 versteht sich mit Ratenschein 2–4. Im Juni 1927 bzw. September 1927 zum Handel an der Hamburger u. Berliner bzw. Frank- furter Börse zugelassen. 4½ % Goldpfandbriefe von 1927. Emission M (Mobilisierungs-Goldpfandbriefe). GM. 1 000 000. (1 Goldmark = ½ 790 Kg Feingold.). Serie 1 zu GM. 1 000 000 eingeteilt in: 500 Stück Lit. B zu je GM. 1000, 800 Stück Lit. C zu je GM. 500, 1000 Stück Lit. F zu je GM. 100. Diese Pfandbriefe werden nur ausgegeben auf Grund von solchen nach dem Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925 aufgewerteten u. in Goldmark umgeschriebenen erst- stelligen, dem Hypothekenbankgesetz u. der Satzung entsprechenden Hypotheken, welche die Bank von dritten Hypothekengläubigern zum Zwecke der Mobilisierung gemäss Art. II der weiteren Durchführungsverordn. zum Aufwertungsgesetz v. 28. Juli 1926 erworben hat. Die Eigentümer der belasteten Grundst. u. die Schuldner haben das Recht, die obligationsmässige Rückzahl. ihrer Hypothek in diesen Mobilisierungs-Goldpfandbriefen zu leisten, sofern ihnen die Bank mitgeteilt hat, dass sie die Hypothek von dem bisherigen Gläubiger erworben hat. Die Pfandbriefe der Emission L u. M lauten auf den Inhaber, werden jedoch auf Antrag auch auf den Namen u. bei Namensstell. wieder auf den Inhaber geschrieben. Sie tragen die faksimilierten Unterschriften der Mitglieder des Vorstandes u. des Staatskommissars als Treuhänders. — Kurs: Ende 1927–1929: In Berlin: 79, 80.75, 80 %; in Hamburg: 79, 81, 79 %. Im Juni 1927 zum Handel an der Hamburger u. Berliner Börse zugelassen. 7 % Gold-Hypoth.-Pfandbriefe Emission 4 lt. Beschluss des A.-R. v. 23./10. 1923 im Werte von 752,690 kg Feingold = rd. GM. 2 100 000 = rd. $ 500 000; Okt. 1924 erweitert um GM. 2 100 000. Beleihbar bei der Reichsbank in Klasse A. Stücke zu je 7.5268 g Fein- gold = GM. 21 = $ 5, 15,0536 g = GM. 42 u. 37,6340 g = GM. 105. Auslos. od. Kündig. früh. zum 1./10. 1928, Tilg. spät. bis 1./10. 1988. Zs. jährl. 1./10. Kurs Ende 1924–1929: In Berlin 79, 78, 98, 92.50, 96.50, 96 %; in Hamburg: 79, 78, 97, 92, 96.50, 97 %. Eingeführt in Berlin u. Hamburg im Jan. 1924 bzw. Okt. 1924. 7 % Gold-Hypoth.-Pfandbriefe Emission B, I. Em. Ser. 1–10 im Werte von 3584.23 kg Feingold = RM. 10 000 000; Erweiterungsausgabe Ser. 11–30 im Werte von 7168.46 kg Fein- gold = RM. 20 000 000 (auf die Ausgabe der Ser. 26–30 = RM. 5 000 000 hat die Bank ver- zichtet); jede Serie zu RM. 1 000 000, eingeteilt in 800 Stücken zu RM. 1000, 300 Stücken zu RM. 500, 200 Stücken zu RM. 200, 100 Stücken zu RM. 100. Unkündbar u. unauslosbar bis 31./3. 1930, ab 1./4. 1930 mit jährlich 5 % des Anleihebetrages zu pari auslosbar mit 6monatiger Kündigungsfrist. Zs. 1./4. u. 1./10. Die Einlös. erfolgt zum letzten vor jedem 25./3. u. 25./9. bekanntgegebenen Londoner Goldpreis, mindestens aber zum aufgedruckten Reichsmarkbetrage. Der Goldpreis wird in Reichswähr. nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notierung vor Bekanntmachung des Goldpreises im Reichsanzeiger errechnet. Kurs Ende 1925–1929: In Berlin: 82, 98.25, 91.10, 87, 89.10 %; in Hamburg: 82, 97.50, 91.50, 87, 89 %. Eingeführt in Berlin u. Hamburg im Mai 1925 bzw. im April/Mai 1926. 7 % Gold-Hypoth.-Pfandbriefe Emission D Ser. 71–110 im Werte von 14 336.92 kg Fein- gold = RM. 40 000 000; jede Serie zu RM. 1 000 000, eingeteiit in 40 Stücken zu RM. 5000,