― Banken und andere Geld-Institute. 143 u. Privatbank A.-G., Berlin) zu 100 000 %, davon 8 000 000 zu M. 1000, angeb. den bisher. Aktion. im Verh. 1: 2 zum Preise von $ 3 Goldanleihe bzw. deren Kursgegenwert am Zahlungstage plus Bezugsrecht- u. Börsenumsatzsteuer. Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 3./3. 1925 von M. 30 000 000 auf RM. 1 800 000 im Verh. 50: 3 in 12 000 Akt. zu RM. 60 u. 180 Aktien zu RM. 6000. Die G.-V. v. 10./3. 1927 beschloss zwecks Erhöhung der Umlaufgrenze der Pfandbriefe Erhöhung des A.-K. um RM. 1 800 000 durch Ausgabe von 1125 Akt. für RM. 1200 u. 750 Akt. zu RM. 600, div.-ber. ab 1./1. 1927. Die neuen Aktien wurden von einem Bankenkonsort. unter Führung des Bankhauses J. Dreyfus & Co., Berlin u. Frankf. a. M., zum Kurse von 112 % abz. Stück-Zs. übern. mit der Verpflicht., sie den Inhabern der alten Aktien im Verh. 1: 1 zum Kurse von 115 % zuzüglich Stück-Zs. zum Bezuge anzubieten. Die G.-V. v. 10./3. 1927 beschloss ferner Umtausch der Aktien zu RM. 60 u. 6000 in 750 Akt. zu RM. 600 u. 1125 Akt. zu RM. 1200. Grossaktionäre: Die Aktienmehrheit ist im Besitz eines Konsortiums, bestehend aus den Firmen J. Dreyfus & Co., Berlin-Frankfurt, Gebr. Arnold, Berlin-Dresden, Hildesheimer Bank, Hildesheim, A. E. Wassermann, Bamberg-Berlin, Ephraim Meyer & Sohn, Hannover u. Bank der Arbeiter, Angestellten u. Beamten A.-G., Berlin. Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen: Die Bank darf Hypoth.-Pfandbr., auf Inhaber lautend, nur bis zum 20fachen Betrage des eingez. Grund-Kap. u. des ausschl. zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. ausgeben. Der Gesamtbetrag der in Umlauf befindl. Hypoth.-Pfandbr. muss in Höhe des Nennwerts jederzeit durch Hypoth. von mind. gleicher Höhe u. mind. gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Komm.-Oblig. dürfen unter Hinzurechnung der in Umlauf befindl. Hypoth.-Pfandbr. den für die letzteren bestimmten Höchstbetrag nicht um mehr als übersteigen. Die Pfandbr. werden von der Reichsbank in I. Klasse beliehen. Die Gold-Komm.-Obl. sind in Preussen mündelsicher. Pfandbriefe alter Währung: 3¾ % Ser. I, 3½ % Ser. II, 4 % Ser. III-–XVI. – Kurs Ende 1924–1928: Serie IL–XVI: –, 10.50, 33.75, 32, 33.50 %. Notiert in Berlin. Notiz 1923 wegen Kündig. eingestellt, ab Dez. 1924 wieder aufgenommen u. 1929 wieder eingestellt. Ablösung der Pfandbr. alter Währung: Gemäss Art. 84 der Durchführungsverordn. zum Aufwert.-Gesetz v. 29./11. 1925 nimmt die Bank auf Grund erteilter Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum 1./11. 1928 eine Teilausschütt. von 20 % des Goldmarkbetrags der Pfandbr. vor. Bei sämtl. Pfandbr. ist der Goldmarkbetrag dem Nennbetrag gleich. Die Teilausschütt. von 20 % wird in 4½ % Goldpfandbr. Reihe 15 (Liqu.-Goldpfandbr.) geleistet (s. auch unten). Kommunal-Oblig. alter Währung: 4 % von 1901 zur Rückzahl. gekündigt zum 15./5. 1923. Kurs Ende 1924–1929: 2.75, –, –, –—, –, – %. Notiert in Berlin. Notiz 1923 wegen Kündig. eingestellt u. ab Dez. 1924 wieder aufgenommen. Teilungsmassen am 31. Dez. 1929: Pfandbriefe: Aktiva (nach Abzug des von der Bank übern. u. zur ersten Teilausschüttung in Höhe von 20 % verwendeten Betrages an Hyp.-Aufwert. sowie nach Abzug von 8 % Verwaltungskostenbeitrag vom Restbestand): Anlagen der Bareingänge aus Kapitalrückzahl. u. Hyp.-Zs. u. aus Anlage-Zs.: a) Guth. bei Banken 1 823 375, b) Wertp.: eigene Liquidationspfandbriefe, eingesetzt zum Nennwerte 105 760, Hyp. (eingesetzt mit 25 % des Goldmarkbetragos) feststehender Aufwert.-Betrag 3 196 209, Zs. 25 573, persönliche Forder., eingesetzt mit 25 % des Goldmarkbetrags, sowert nicht anders durch rechtskräftige Entscheidung oder durch Vereinbarung festgesetzt 37 801. Sa. RM. 5 188 719. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Pfandbriefe GuM. 19 432 900. Kommunalschuldverschreibungen: Aktiva (abzügl. 8 % Verwaltungskostenbeitrag): Anlagen der Bareingänge aus Kapitalrückzahl. u. Zs. u. aus Anlagezs.: Guth. bei Banken 23 267, Bestand an Ablösungsanleihe aus Kapitalrückzahlungen, eingesetzt mit dem Aus- losungswert von 12½ % des Goldwertes unserer Papiermarkforder. 75 900, Kommunal- darlehensforderungen, feststehender Aufwertungsbetrag 82 420, Zs. am 1./1. 1930 fällig 969. Sa. RM. 182 557. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahmeberechtigten Kommunalschuld- verschr. GM. 1 039 800. 8 % Gold-Hypoth.-Pfandbr. Reihe 1–6 von 1924 über je 1792.1 kg Feingold = GM. 5 000 000, insges. GM. 30 000 000, unkündbar bis 1./7. 1932. Stücke zu GM. 200, 100, % ... Die Einlös. der Zinsscheine erfolgt zum letzten vor dem 1./12. bekannt gegebenen Londoner Goldpreis. Der Goldpreis wird in Reichswähr. nach dem Mittelkurs der Berliner Boörse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier. vor der Bekanntm. des Goldpreises im Reichsanzeiger umgerechnet. Die Gold-Hyp.-Pfandbriefe sind seitens der Inhaber unkündbar, seitens der Bank nach Auslos. oder Kündig. rückzahlbar. Von dem Rechte der Kündig. oder Auslos. darf vor dem 1./7. 1932 kein Gebrauch gemacht werden. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Berlin: Darmstädter u. Nationalbank, Deutsche Bank u. Disc.-Ges., A. E. Wassermann; Hildesheim: Hildesheimer Bank Fil. der Deutschen Bank u. Disc.-Ges. Zugel. in Berlin am 1./12. 1926. Kurs Ende 1926–1929: 100.3, 99, 95.60, 94 %. 9 % Gold-Hypoth.-Pfandbr. Reihe 7 von 1925 über 1792.1 kg Feingold = GM. 5 000 000, unkündbar bis 1./10. 1930, Stücke über GM. 100, 500, 1000 u. 3000; Zs. 1./4. u. 1./10. Die Ein- lösung erfolgt zum letzten vor 1./3. bzw. 1./9. bekanntgegebenen Londoner Goldpreis. Um- rechnung wie bei Reihe 1. Die Gold-Hyp.-Pfandbr. sind seit. der Inh. unkündbar, seit.