176 Banken und andere Geld-Institute. Lübecker Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Lübeck, Kohlmarkt 7/13. Gegründet: 9./3. 1927; eingetr. 22./3. 1927. Gründer: Lübeckische Kreditanstalt, Commerz- Bank in Lübeck, Hermann Gustav Stolterfoht, Konsul Ernst Boie, Max Buchwald, Lübeck. Zweck: Betrieb aller Geschäfte, die einer Hypothekenbank nach den jeweiligen gesetzl. Bestimm. gestattet sind. Hypothekarische Beleihungen dürfen nur im Gebiete der Freien u. Hansestadt Lübeck erfolgen. Die Gewähr. von Hyp.-Darlehen in Hyp.-Pfandbriefen der Bank zum Nennwert ist mit Zustimm. des Schuldners zulässig. Auf Grund der Forderungen aus Darlehen, die an Kleinbahnunternehmungen gegen Verpfändung der Bahn gewährt sind, u. auf Grund der Forderungen aus Darlehen, die an Kleinbahnunternehmungen gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts gewährt sind, können Schuldverschreibungen einer u. derselben Art ausgegeben werden, denen beide Arten von Forderungen zur Deckung dienen. Die Genehmigung zur Ausübung des Geschäftsbetriebes ist der Ges. vom Senat der Freien u. Hansestadt Lübeck am 14./3. 1927 erteilt worden. Durch Privileg des Staates Lübeck v. 23./4. 1927 ist der Bank gemäss $§ 795 B. G.-B. in Verbindung mit dem Gesetz über die Ausgabe wertbeständiger Schuldverschreib. auf den Inhaber v. 23./6. 1923 die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreib. auf den Inhaber erteilt worden. Kapital: RM. 1 000 000 in 1000 Aktien zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Gold-Hyp.-Pfandbriefe: Die Gold-Hyp.-Pfandbr. sind auf den Inhaber gestellt u. lauten auf den Geldwert bestimmter Mengen Feingold; sie sind seitens der Inhaber unkündbar, seitens der Bank nach Auslos. oder Kündig. rückzahlbar. Als Sicherheit für sie dienen auf den Geldwert bestimmter Mengen Feingold lautende Goldhyp., die in ein besonderes Goldhypothekenregister eingetragen werden, auf welches die Bestimmungen des § 9 Nr. 4 u. 5 des Gesetzes über wertbeständ. Hyp. v. 23./6. 1923 Anwendung finden. Durch Rat- u. Bürgerschaftsbeschluss v. 5./12. u. 7./12. 1927 hat der Staat Lübeck für die Verzins. u. Rückzahl. der von der Ges. auszugebenden Pfandbr. bis zu einem Höchstbetrage von GM. 20 000 000 die Bürgschaft übernommen. Sie geniessen daher auf Grund des § 1807 Ziffer 3 B. G. B. den Charakter der Reichsmündelsicherheit. Die Tilg. der Pfandbr. erfolgt durch Auslos. zu pari in Höhe derjenigen Beträge, welche auf die den Pfandbr. als Deckung dienenden Darlehen durch Tilg.-Beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Bank ein- gegangen sind. Die Kündig. von Pfandbr. ist zum ersten Werktage eines jeden Kalender- vierteljahres mit mind. 6 wöchiger Frist zulässig, die Rückzahl. der gekünd. Pfandbr. erfolgt zum Nennwert. Der Geldwert von Kapital u. Zs. der Pfandbr. wird nach dem im Reichs- anzeiger amtl. bekanntgemachten Londoner Goldpreis berechnet. Massgebend für die Berechn. der Zs. ist die letzte Bekanntm. vor dem 20. des der Fälligkeit vorhergehenden Monats, für die Berechn. des zurückzuzahlenden Kapitals die letzte amtl. Bekanntm. vor dem Einlösungstermin. Die Umrechn. in die deutsche Währung erfolgt nach dem Mittel- kurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notierung vor dem Tage, der für die Berechn. der fälligen Beträge massgebend ist. Die Pfandbr. sind von der Reichsbank für beleihbar in Klasse A erklärt worden. – Zahlstellen für die Pfandbr.: Lübeck: Kasse der Bank; Hamburg u. Berlin: Dresdner Bank, Commerz- u. Privat-Bank u. deren sonst. Niederlass.; Berlin: Reichs-Kredit-Ges. A.-G. 6 % Goldpfandbriefe Em. I von 1927: GM. 2 000 000 (1 GM. = 7o g Feingold). Stücke zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg.: Rückzahl. infolge Kündig. vor dem 1./7. 1932 ausgeschl.; eine Auslos. darf bis dahin nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf die den Pfandbr. als Deckung dienenden Darlehen durch Tilgungs- beträge oder aussergewöhnl. Rückzahl. bei der Bank eingegangen sind. Die 6 % Gold- pfandbr., Em. 1, wurden im Juni 1928 zum Handel u. zur Notiz an der Hamburger Börse zugelassen. – Kurs Ende 1928–1929: 86, 81 %. 8 % Goldpfandbriefe Em. II von 1927: GM. 5 000 000 (1 GM. = 700 gr Feingold). Stücke zu GM' 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. Zs. 1./4. u. 1./10. – Tilgung: Rückzahl. infolge Kündigung vor dem 1./1. 1933 ausgeschlossen; eine Auslos. darf bis dahin nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf die den Pfandbriefen als Deckung dienenden Darlehen durch Tilgungsbeträge oder aussergewöhnliche Rückzahl. bei der Bank eingegangen sind. Die 8 % Goldpfandbriefe, Em. II, wurden im Juni 1928 zum Handel u. zur Notiz an der Hamburger Börse zugelassen. – Kurs Ende 1928–1929: 98, 94 %. 8 % Goldpfandbriefe Em. III von 1929: GM. 3 000 000 (1 GM. = ½790 9 Feingold). Stücke zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200 u. 100. Zs. 2./1. u. 1./7, Tilg.: Rückzahl. infolge Kündig. vor dem 1./1. 1935 ausgeschlossen; eine Auslos. darf bis dahin nur in Höhe derjenigen Beträge erfolgen, welche auf die den Pfandbr. als Deckung dienenden Darlehen durch Tilgungsbeträge oder aussergewöhnliche Rückzahl. bei der Bank eingegangen sind. —– Die 8 % Goldpfandbr., Em. III, wurden am 17./7. 1929 an der Hamburger Börse zu 97 % ein- geführt. – Kurs Ende 1929: 97 %. Umlauf am 31./12. 1929: 6 % Pfandbriefe GM. 1 032 700, 8 % Pfandbriefe GM. 5 383 200. Sa. GM. 6 415 900. – Im Hypothekenregister eingetragene Gold-Hypothen: RM. 8 202 200. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Kassa 17 751, Guth. bei Banken u. Bankiers 302 962, sonst. Debit. 395 012, eig. Wertp. 195 937, Gold-Hyp. (sämtl. ins Hyp.-Reg. eingetr.) 8 202 200,