Banken und andere Geld-Institute. 199 7 % Goldhypothekenpfandbriefe: Serie I–II: Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Rückzahl. durch Kündig. oder Verlos. innerhalb längstens 50 Jahren mit mindest. einmonat. Frist ab 1./10. 1931. Zinstermine 1./4. u. 1./10. Kurs Ende 1926–1929: –, 94, 92, 87 %. Notiert in München u. Augsburg. 6½ % Goldhypothekenpfandbriefe: 6½ % Registered Certificates, von der Firma Guinness Mahon & Co, London, ausgegeben gegen 6½ % Goldpfandbriefe von 1927 auf Grund des Vertrages v. 18./7. 1927 mit Guinness, Mahon & Co. in London: GM. 15 000 000 in eingetragenen Zertifikaten über GM. 100 oder ein Vielfaches von GM. 100, für die die Bayerische Hypotheken- u. Wechselbank nicht persönlich haftet. Als Gegenwert für die Zertifikate wurden im gleichen Nominalwerte 6½ % Goldpfandbriefe der Bayerischen Hypotheken- u. Wechsel-Bank bei der Royal Bank of Scotland zugunsten der Bankfirma Guinness, Mahon & Co. in London deponiert. – 15./3. u. 15./9. – Tilg.: Vom 15./3. 1932 ab halbjährl. durch Rückkauf oder Verlos. zu pari bis spät. 15/3. 1958; vom 15./3. 1932 ab auch ganze oder teilweise Rückzahl. mit 45tägiger Kündigungsfrist zulässig. – Sicherheit: Die Bank haftet für die Verzins. u. Rückzahl. der Goldpfandbriefe mit ihrem gesamten Vermögen. Eine besondere Sicherheit bilden die von der Bank gegebenen Goldhypoth., aus denen lt. Gesetz im Konkursfalle die Goldhypoth.-Pfandbrief- gläubiger vor den übrigen Pfandbriefgläubigern u. weiterhin vor allen übrigen Konkurs- gläubigern zu befriedigen sind. – Zahlung der Zinsen u. des Kapitals frei von allen gegen- wärtigen u. zukünftigen deutschen Steuern auf Wunsch auch in £$ zum Sichtkurse auf Berlin. Für jede geschuldete Goldmark ist der in Reichswähr. ausgedrückte Preis von ½790 kg Fein- gold zu zahlen. Dieser Preis ist der amtlich festgesetzte Preis des Feingoldes am Londoner Edelmetallmarkt am 1. des Monats vor dem Fälligkeitsmonat, umgerechnet in deutsche Währ. nach dem amtl. Mittelkurs an der Berliner Börse für Auszahl. London vor dem Tage, der für die Berechnung des geschuldeten Betrages massgebend ist. Ergibt sich aus dieser Um- rechnung für 1 kg Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760, so wird für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungs- mitteln gezahlt. – Im Sept. 1928 wurde die Einführung an der Londoner Börse beantragt. 6½ % Kkapitalertragssteuerfreie Goldhypothekenpfandbriefe vom 15./9. 1927 (zum Zwecke der Wohnungsbaufinanzierung): GM. 6 000 000 (1 GM. = 7oo kg Feingold) in Stücken zu GM. 2000 u. 1000. – 15./3. u. 15./9. – Tilg.: bis 15./9. 1932 unkündbar, danach bis spät. 15./9. 1962 durch Auslos oder Kündigung mit einmonat. Kündigungsfrist zum Nennwerte rückzahlbar. – Sicherheit: Die Bank haftet für die Verzins. u. Rückzahl. der Goldpfand- briefe mit ihrem gesamten Vermögen. Eine besondere Sicherheit bilden die von der Bank gegebenen Goldhypotheken, aus denen lt. Gesetz im Konkursfalle die Goldhypotheken- Pfandbriefgläubiger vor den übrigen Pfandbriefgläubigern und weiterhin vor allen übrigen Konkursgläubigern zu befriedigen sind. –— Zahlstellen: Amsterdam: Mendelssohn C Co., Nederlandsche Handel-Maatschappij, Pierson & Co.; Rotterdam: R. Mees & Zoonen; Stockholm: Skandinaviska Kreditaktiebolaget, Stockholms Enskilda Bank. – Zahlung von Zs. u. Kapital ohne Abzug jetziger oder zukünftiger deutscher Couponsteuer nach dem von dem Reichswirtschaftsminister oder der von ihm bestellten Stelle im Reichsanzeiger bekanntgegeb. Londoner Goldpreis. Die Umrechnung des Goldpreises in die deutsche Währung erfolgt nach dem amtlichen Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahlung London. Für beide Umrechnungen sind die letzten Preise vor dem 1. des Monats massgebend, in welchem die Coupons oder Pfandbriefe fällig sind. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für 1kg Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 und nicht weniger als RM. 2760, so wird für jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetzl. Zahlungsmitteln gezahlt. Die Auszahl. geschieht in Reichsmark oder, wenn dies die obigen ausländischen Übernahme- häuser wünschen, in Holland in Gulden, in Schweden in schwed. Kronen zu dem jeweiligen Kaufkurs der Zahlstellen für Reichsmark. –—– Aufgelegt in Holland und Schweden je GM. 3 000 000 am 25./8. 1927 zu 95.75 %. – Kurs in Amsterdam Ende 1927–1929: 92, 90, 80.50 %. GM. 3 000 000 werden in Amsterdam notiert. 7 % kapitalertragssteuerfreie Goldhypothekenpfandbriefe vom 15./3. 1928 (zum Zwecke der Wohnungsbaufinanzierung): GM. 6 000 000 (1 GM. = ½eo kg Feingold) in Stücken zu GM. 2000 u. 1000. – Zs. 15./3. u. 15./9. – Tilg.: Bis 15./3. 1933 unkündbar, danach bis spät. 15./3. 1963 durch Auslos. oder Kündig. mit einmonat. Kündigungsfrist zum Nennwerte rück- zahlbar. – Sicherheit: Die Bank haftet für die Verzins. u. Rückzahl. der von ihr emittierten Goldhyp.-Pfandbr. mit ihrem gesamten Vermögen. Eine besondere Sicherheit bilden die von der Bank gegebenen Goldhyp., aus denen lt. Gesetz im. Konkursfalle die Goldhyp.- Pfandbr.-Gläubiger vor den übrigen Pfandbr.-Gläubigern u. weiterhin vor allen übrigen Konkursgläubigern zu befriedigen sind. – Zahlstellen: Amsterdam: Mendelssohn & Co., Nederlandsche Handel-Maatschappij, Pierson & Co.; Rotterdam: R. Mees & Zoonen; Zürich u. Basel: Schweizer. Bankverein, Basler Handelsbank. – Zahl. von Zinsen u. Kapital ohne Abzug jetziger oder zukünftiger deutscher Steuern in Holland auf Wunsch in Reichsmark oder in Gulden, in der Schweiz in Schweizer Fr. zum jeweiligen Kaufkurs dieser Banken für Reichsmark. Der Wert der Coupons ebenso wie der Wert der zur Rückzahl. kommenden Pfandbr. bestimmt sich nach dem von dem Reichswirtschaftsmin. oder der von ihm bestellten Stelle im Reichsanzeiger bekanntgegeb. Londoner Goldpreis. Die Umrechn. des Goldpreises in die deutsche Währ. erfolgt nach dem amtl. Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London. Für beide Umrechn. sind die letzten Preise vor dem Ersten des Monats, in welchem die