3 Banken und andere Ge 205 Kapital: RM. 31 050 000 in 12 500 St.-Akt. Lit. A zu RM. 1000, 160 000 Lit. B zu RM. 100, 75 000 Lit. C zu RM. 20 u. 1050 Nam.-Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Die Bayerische Handelsbank, die Vereinsbank in Nürnberg u. das Bankhaus Mendelssohn & Co., Berlin, haben die Vorz.- Aktien, welche mit einem auf 6 % beschränkten Div.-Recht u. dreifach. Stimmrecht aus- gestattet u. amortisierbar sind, zu dauerndem Besitz übernommen. Die Vorz.-Akt. sind bei einer Liquid. der Bank oder bei Kündig. mit 150 % zurückzuzahlen. – Vorkriegskapital: M. 51 000 000. Urspr. A.-K. M. 18 000 000, erhöht von 1890– 1913 auf M. 51 000 000, dann erhöht von 1920–1923 auf M. 870 000 000 in 30 000 St.-Akt. zu M. 600, 543 500 St.-Akt. zu M. 1000, 198 750 St.-Akt. zu M. 1200 u. 70 000 Vorz.-Akt. zu M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Kap.-Umstell. lt. G.-V. v. 24./3. 1925 von bisher M. 870 000 000 (M. 800 000 000 St.-Akt. u. M. 70 000 000 Vorz.-Akt.) auf RM. 13 050 000 (RM. 12 000 000 St.-Akt. u. RM. 1 050 000 Vorz.-Akt.) in 1500 St.-Akt. zu RM. 1000, 90 000 St.-Akt. zu RM. 100, 75 000 St.-Akt. zu RM. 20 u. 1050 Vorz.-Akt. zu RM. 1000. Dann lt. gleicher G.-V. erhöht um RM. 8 000 000 in 1000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 70 000 St.-Akt. zu RM. 100, übern. von einem Konsort. (Mendelssohn & Co., Berlin) zu 102 %, angeboten den Aktion. bis 22./7. 1925 zu 110 % £ Börsenumsatzsteuer. Auf RM. 300 alte Akt. entfielen RM. 200 neue Aktien. Die G.-V. v. 16./3. 1928 beschloss Erhöh. um RM. 10 000 000 durch Ausgabe von 10 000 St.-Akt. zu RM. 1000, div.-ber. ab 1./1. 1928. Die neuen Aktien wurden einem Konsortium mit der Verpflichtung überlassen, sie im Verh. von 2: 1 den Aktionären derart zum Bezuge anzu- bieten, dass auf je RM. 2000 alte St.-Akt. eine neue zu RM. 1000 entfiel. Den Klein- aktionären wurde dadurch entgegengekommen, dass sie auf je RM. 200 alte St.-Akt. nom. RM. 100 95 St.-Akt. ohne Bezugsrecht an Stelle von neuen St.-Akt. erhielten. Bezugs- kurs 134 %. Pfandbriefe u. Kommunal-Obligationen. Diese lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Für die umlaufenden Pfandbr. u. Komm.-Oblig. haftet die Bank mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Den Pfandbr. ist in Bayern durch Ministerialverordnung vom 9./9. 1899 die Mündel- sicherheit verliehen; ferner ist lt. Ministerialbekanntmachungen vom 30./10. u. 3./11. 1899 die Anlage von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch derjenigen der Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwalt. stehenden Stiftungen in den Pfandbr. gestattet. Auch die Kommunal-Obl. sind in Bayern zur Anlage von Kapitalien der Gemeinden u. Stiftungen zugelassen. Pfandbriefe alter Währung: Ablösung durch 4½ % Gold-Pfandbr. (Liqu.-Pfandbriefe s. unten). 1. Teilausschüttung in Höhe von 20 % des Goldwertes der alten Pfandbriefe erfolgte lt. Bek. v. Nov. 1926. Schlussabfindung in Höhe von 29 % des Goldwerts der alten Pfand- briefe erfolgte im Dez. 1929. Die nach Abrechnung der ersten Teilausschüttung von 20 % in 4½ % Liquidations- goldpfandbriefen im Jahre 1927 verbleibenden 9 % werden gegen Ablieferung der Rest- quotenanteilscheine mit Ratenscheinen Nr. 1–4 in der Weise ausgeschüttet, dass für einen Anteilschein zu einem Liquidationsgoldpfandbrief von GM. 5000 je GM. 2000 4½ % Liquidationsgoldpfandbriefe u. RM. 250.— in bar *„ 2000 7 7 800 4% % „ 75 *„ 7„ „ 7*„ 900 7 7 a 4 0 7* 7 5 9 7 „ 5 200 *„ „ 80 3 % 75 75 19 7 7„ 90 795 7 40 4% 9% „ * 70„ 51= 7„ 7 7 100 „ % 75 35 „ „ * 7 50 9„ „ 20 4 = 70 7 *„ 2.50 5 77 7 für einen Anteilschein zu einem Goldpfandbriefzertifikat über den Betrag von GM. 10 je RM. 4.50 in bar gewährt werden. Mit der Ausschüttung wird am 4./1. 1930 begonnen. Kommunal- Obligationen alter Währung: 4 % einschl. Ser. 4 u. 3½ % Ser. 1. Kurs Ende 1925–1929: in München: 2, 10, 9.25, 14.75, 14.05 %; in Augsburg: –, –, —–, –, – %. 78–16 % Ser. 1–31. Kurs in Augsburg Ende 1925– 1929: –, —–, –, —, – %h. Kommunalschuldverschreibungenteilungsmasse am 31. Dez. 1929: Aktiva: Goldmark- bestand der aufzuwert. Kommunaldarlehen mit den rechtskräftig feststehenden Beträgen bzw. mit 12½ % oder 2½ % aufgewertet (ohne Berücksichtig. der noch unerledigten Anträge auf weitergehende Aufwert.) einschl. Zs. 1 912 280, Anlagen der Teilungsmasse aus eingegang. Rückzahl. u. Zs. 2 430 529. Sa. RM. 4 342 809. – Passiva: Goldmarkbetrag der teilnahme- berechtigten Kommunalschuldverschreib. RM. 22 963 770. 4½ % Gold-Pfandbriefe (Liqu.-Pfandbr.) GM. 81 500 000: Lt. Beschl. des A.-R. v. 13./11. 1926 nahm die Ges. zum 1./1. 1927 eine erste Teilausschütt. in Höhe von 20 % des Goldmarkgehaltes der Papiermarkpfandbriefe in 4½ % Goldpfandbriefen vor. Den Goldpfandbriefen sind Anteilscheine (s. a. unten) beigegeben, die zur Teilnahme an den künftigen Ausschüttungen aus der Teilungsmasse berechtigen; sie treten daher in jeder Beziehung an die Stelle der auf Mark alter Währung lautenden Pfandbriefe. Stücke zu GM. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 u. 50. Zs. 1./1. u. 1./7. Um auch denjenigen Pfandbriefgläubigern, auf deren Pfand- briefe ein Betrag von mind. GM. 10, aber weniger als GM. 50 entfallen würde, eine Teilnahme an den weiteren Ausschüttungen aus der Teilungsmasse zu ermöglichen, wurden ferner Zertifkate im Nennwerte von GM. 10 ausgegeben. Auch den Zertifikaten sind Anteil- *