Banken und andere Geld-Institute. 251 Klasse I zu des Kurswertes beliehen. In Thüringen sind sie ebenso wie die Komm.-Obl. zur Anlegung von Mündelgeldern zugelassen. Pfandbriefe alter Währung: Näheres über Ablösung der Pfandbr. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1929. Kommunal-Obligationen alter Währung: 4 % von 1922, Em. I. Kurs in Berlin Ende 1925–1929: – %. – 8–16 % Komm.-Obl., Em. II. Kurs in Berlin Ende 1925–1929: – RM. für 1 Mill. Ablösung: Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde wird die Teilungsmasse der Komm.-Obl. alter Währung zum 15./3. 1930 an die teilnahmeberechtigten Gläubiger aus- geschüttet. Nach dem letzten Ausweise stellte sich die Teilungsmasse einschl. eines geringfügigen noch in Streit befangenen Aufwertungsanspruchs auf RM. 35 475, die fast ausschliessl. in bar zur Verfügung stehen. Mit Hilfe einer Beitragsleistung der Bank ist der Bestand der Teilungsmasse auf RM. 54 098 gebracht worden, um auf die teilnahme- berechtigten Komm.-Obl. im Werte von GM. 140 836 eine Ausschüttungsquote von 40 % zu ermöglichen. Von der Aufsichtsbehörde sind folgende Umrechnungssätze festgesetzt worden: bei den Schuldverschr. der ersten Emiss. GM. 1.14 für je PM. 1000; bei den Schuldverschr. der Emiss. II GM. 1.30 für je PM. 10 000. Bei einer Ausschüttungsquote von 40 % entfallen danach unter entsprechender Aufrundung nach oben auf je PM. 10 000 Nennbetrag bei den Schuldverschr. der ersten Emiss. RM. 4.60, bei den Schuldverschr. der Emiss. II RM. 0.55. Die Lidqu. der Komm.-Obl.-Teilungsmasse ist mit dieser Bar- ausschüttung beendet. – Auf diejenigen Komm.-Schuldverschr. alter Währung, die bei der ersten Emission aus den Ausfertig. v. 16./8. 1922 u. 30 /9. 1922, bei der Emiss. II aus den Ausfertig. v. 6./4. 1923 u. 20./4. 1923 herrühren u. nachweisbar in ununter- brochenem Besitze der Ersterwerber geblieben sind, gewährt die Bank aus ihrem Vermögen zu der Ausschüttungsquote von 40 % eine zusätzliche Aufwert. in Höhe von 10 % des Goldmarkwertes am Tage der Ausfertigung. Wertbeständige Goldpfandbr. u. Schuldverschreib. (1 GM. = oo kg Feingold): Die Gold- pfandbr. werden auf Grund von Goldmark-Hyp., die nur auf inländ. Grundstücke u. der Regel nach nur zur I. Stelle gegeben werden, die Gold-Schuldverschreib. (Kommunal-Obl.) werden auf Grund von Goldmark-Darlehen, die an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, gegeben. 5 % Goldschuldverschreib. (Kommunal-Obl.) Emiss. I von 1923 im Gesamtgewicht von 1200 kg Feingold. Stücke à 2, 5, 10, 50, 100 u. 500g Feingold. Die Stücke zu 2, 5 u. 10 g Feingold werden durch Umtausch entsprechender Mengen kleiner Stücke in Stücke zu 100, 200 u. 500 g Feingold aus den Verkehr gezogen. Zs. 1./4. u. 1./10. mit dem jeweilig für den vorhergehenden 1./3. u. 1./9. amtl. festgestellten Preise von ¼o der verbrieften Menge Feingold. Kündig. mit 6wöchiger Frist zum Schluss eines Kalendermonats zu dem Werte, der dem für den 15. des Fälligkeitsmonats festgestellten Feingoldpreise entspricht. Rückzahl. nicht vor 1./4. 1929. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im Reichsanzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechn. in deutscher Währung erfolgt nach dem Mittelkurse der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier. am 15. des Fälligkeitsmonats. Zahlstellen: Kassen der Gemeinschafts- banken. Die Goldschuldverschreib. wurden in 2 Abteil. zu je 600 kg Feingold begeben; Stücke der 1. Abteil.: 2, 5, 10, 50 u. 100 g Feingold, Stücke der 2 Abteil.: 5, 10, 50, 100 u. 500 g Feingold. Notiert in Berlin. Kurs Ende 1923–1929: M. 1.65 Bill., RM. 1.61, 1.48, 2.45, 2.14, 2.14, 2.06 für 1 Feingold. 5 % Goldpfandbr. Emiss. II von 1923: GM. 1 500 000. Stücke à 10, 50, 100 u. 500 GM. Zs.: 1./4. u. 1./10. Rückzahlbar nicht vor 1./4. 1929. Alles übrige wie bei Goldschuldverschreib. –— Kurs Ende 1924–1929: 64.5, 59, 88, 81.25, 78.60, 76.50 %. 8 % Goldpfandbr. Emiss. III: GM. 20 000 000. Stücke zu GM. 100, 500 u. 1000. Zs.: 1./4. u. 1./10. Rückzahlbar zu 100 % nicht vor 1./1. 1930, alles übrige wie bei Goldschuldverschreib. Emiss. I. Die 8 % Goldpfandbr. wurden in 2 Abteil. zu je GM. 10 000 000 begeben. Kurs in Berlin Ende 1925–1929: 84, 102, 97, 95.75, 92 %. 8 % Goldschuldverschreib. (Kommunal-Obl.) Emiss. IV: GM. 10 000 000 in Stücken zu GM. 100, 500, 1000. Zs. 1./4. u. 1./10. Rückzahlbar nicht vor 1./1. 1930: alles übrige wie bei Goldschuldverschreib. Emiss. I. – Kurs in Berlin Ende 1925–1929: 84, 102, 95, 93, 90 %. 8 % Goldpfandbr. Emiss. V: GM. 15 000 000 in Stücken zu GM. 100, 500, 1000, 2000. Zs. 2./1. u. 1./7. nach dem jeweilig für den vorhergehenden 1./12. u. 1./6. amtlich festgestellten Feingoldpreise, sonst wie bei Goldschuldverschreib. Emiss. I. Rückzahlbar nicht vor dem 1./1. 1931; Tilg. durch Auslos. von 1928 bis spätestens 1955. Die 8 % Pfandbriefe, Emiss. V, wurden in 2 Abteil. begeben. Die erste Abteil. im Betrage von GM. 5 000 000, die zweite 5 im Betrage von GM. 10 000 000. – Kurs in Berlin Ende 1925–1929: 85, 102, 98, 95.70, .40 %. 8 % Goldpfandbr. Emiss. VI: GM. 20 000 000 in Stücken zu GM. 100, 500, 1000 u. 5000. Zs.: 2./1. u. 1./7. Rückzahl. vor dem 30./6. 1931 ausgeschlossen; alles übrige wie bei Gold- pfandbr., Emiss. V. Begeben in 2 Abteil. zu je GM. 10 000 000. Die 8 % Goldpfandbr. Emiss. VI wurden in Berlin im Okt. 1926 zu 100 % eingeführt. Kurs in Berlin Ende 1926 bis 1929: 102, 97.50, 95.75, 91.50 %.