258 Banken und andere Geld-Institute. Sparkasse angeschlossen. Der Staat Thüringen haftet mit seinem Vermögen für alle Ver- bindlichkeiten der Bank. Der Personalbestand der Bank setzte sich Ende 1929 zus. aus 3 Mitgl. des Direktoriums, 4 stellv. Direktoren, 43 Leitern von Zweig- u. Nebenstellen, 59 Prokuristen u. Bevoll- mächtigten, 503 Angestellten (davon 133 in den Aufwert.-Abt. beschäftigt), 25 Kassenboten; insgesamt 637. Seit 1923 Interessengemeinschaft mit der Sächs. Staatsbank durch Vereinbarung der beiderseitigen zuständigen Staatsministerien in Erweiterung der bisher. freundschaftl. Beziehungen in der Weise, dass die Präsidenten wechselseitig in das Direktorium beider Banken berufen werden. Die Selbständigkeit beider Institute wird hierdurch nicht berührt. Beteiligungen: Anfang 1925 wurde die Bank für Goldkredit A.-G., Weimar, in eine Hyp.- Bank umgewandelt, unter Abänder. der Firma in: Thüring. Landes-Hyp.-Bank A.-G., Weimar. Ihre Aktien sind sämtl. von der Thüring. Staatsbank erworben worden. Die Hyp.-Bank ist damit eine Tochteranstalt der Staatsbank geworden. –— Sonstige Beteiligungen: Thüring,. Landes-Treuhand- u. Revisions-A.-G., Thüring. Landeselektrizitätsversorg.-A.-G. Thüringen- werk, Weimar, Werrakraftwerke A.-G., Weimar, Deutsche Landesbankenzentrale A.-G., Berlin, Preuss. Zentralgenossenschaftskasse, Berlin. Kapital: RM. 1 500 000. Urspr. M. 100 Mill., zinsfrei vom Staate Thüringen gegeben. 4½ % Gold-Schuldverschreibungen von 1928: GM. 43 000 000 in Stücken zu GM. 50, 100, 200, 500 u. 1000 (GM. 1 = ½790 kg Feingold) u. Zertifikat zu GM. 10 u. 20. Zs. 1./2. u. 1./8. Die Gold-Schuldverschreib. sind seitens der Inhaber unkündbar. Sie werden von der Thüring. Staatsbank, soweit sie nicht freihändig zurückgekauft werden, nach vorausgegangener Kündig. oder Auslos. zum Nennbetrag in bar mit dem Werte eingelöst, der dem für den ersten Tag des Fälligkeitsmonats festgestellten Feingoldpreise entspricht. Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im „Deutschen Reichsanzeiger u. Preuss. Staatsanzeiger bekannt gegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechn. in deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für Auszahl. London auf Grund der letzten amtl. Notier. vor dem Tage, der für die Berechn. des Kapital- u. Zinsbetrages massgebend ist. Sofern sich bei der Umrechn. für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM. 2820 u. nicht weniger als RM. 2760 ergibt, ist bei der Zahlung der Zs. u. bei der Rückzahl. des Kapitals für jede zu zahlende Goldmark eine Reichsmark zu entrichten. Die Kündig. oder Auslos. ist unter Einhalt. einer Frist von einem Monat zum Schlusse eines Kalendermonats zulässig. –— Die Goldschuldverschreib. u. Zertifikate sind vom 1./2. 1928 ab jährlich jeweils zum 1./2. des nächsten Jahres mit mind. 4 % ihres Nennwertes zu tilgen. Verstärkte Tilg. bleibt vor- behalten. Alle Barrückzahlungen sind zur Einlös. der Goldschuldverschr. im Wege der Auslos. zum Nennbetrage zu verwenden. Die Goldschuldverschreib. u. Zertifikate können zur Rückzahl. von aufgewerteten Hyp. u. Grundschulden an die Thüringische Staatsbank verwendet werden; sie sind dann in Höhe ihres Nennbetrages auf den Aufwert.-Betrag anzurechnen. Diese Rückflüsse werden auf die Tilg. angerechnet. Zum 1./1. 1938 kann die Staatsbank auch alle Aufwert.-Tilg.-Hyp. kündigen. Die Einlös. der gekündigten u. ausgelosten Stücke u. der fälligen Zinsscheine, die Aushändig. neuer Zinssche inbogen sowie die Vornahme etwaiger Konvertier. u. aller sonstigen, die Goldschuldverschreib. betreffenden Massnahmen erfolgen kostenfrei bei sämtlichen Niederlass. der Thüringischen Staatsbank, bei der Deutschen Landesbankenzentrale A.-G., Berlin, bei der Sächs. Staatsbank u. der Allg. Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig. Mit den 4½ % Goldschuldverschreib. sind die Aufwert.-Ansprüche aus Inhaber-Schuld- verschreib. der in die Thüringische Staatsbank eingegliederten Landesbank in Altenburg, Landeskreditanstalt Gotha, Landeskreditanstalt Meiningen, Landeskreditkasse Rudolstadt, Landeskreditkasse Sondershausen, Landeskreditkasse Weimar, abgefunden worden. Diese Abfind. erfolgte auf Grund des mit Zustimm. des Thüring. Finanzministeriums ergangenen Abfindungsangebotes der Thüringischen Staatsbank vom 26./1. 1928, das gemäss Erlass –— II Fin. 4463/28 – des Thüringischen Finanzministeriums vom 12./5. 1928 mit dem 8.. 1928 als von allen Gläubigern angenommen gilt. – Kurs Ende 1929: 72.50 %. Zulass. in Berlin im Jan. 1929, in Leipzig im Juni 1929. Geschäftsjahr: Kalenderj. Reingewinn: Einem Kap.-Rückl.-F. sind jährl. 33 % des Reingewinns zu überweisen, bis er den Betrag des Grundkap. erreicht hat. Diese Rückl. darf nur zur Deckung von Verlusten am Grundkap. herangezogen werden. Weitere Rückl. sind von der Bank nach Zweckmässigkeit u. Geschäftslage mit Zustimmung des Finanzministers zu bilden. Der nach Abzug sämtlicher Unkosten, Abschr. u. Rückstell. verbleibende Reingewinn fliesst in die Staatskasse. Bilanz am 31. Dez. 1929: Aktiva: Kassa, fremde Geldsorten u. fällige Zins- u. Div- Scheine 1 169 150, Guth. bei Noten- u. Abrechn.-Banken 2 088 438, Schecks u. Wechsel 4 715 040, unverzinsl. Schatzanweis. u. Schatzwechsel des Reichs u. der Länder 22 688 170, Nostroguth. bei Banken u. Bankfirmen mit Fälligkeit bis zu 3 Mon. 12 859 907, Reports u. Lombards gegen börsengäng. Wertp. 6 850 000, Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren, Rembourskredite 299 179, eigene Wertp.: Anleihen u. verzinsl. Schatzanweis. des Reichs u. der Länder 1 804 059, sonstige bei der Reichsbank u. anderen Zentralnotenbanken beleihbare Wertp. 8 663 828, sonstige börsengäng. Wertp. 1 568 703, sonstige Wertp. 137 780, Konsortialbeteil. 38 775, dauernde Beteil. bei anderen Banken u. Bankfirmen 5 108 500,