Hlcktriritätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Itk, Dhotographische Apparate, Uhren. Thüringische Elektrizitäts- und Gas-Werke A.-G. in Apolda. Gegründet: 14./2. 1901 mit Wirkung ab 1./7. 1900; eingetr. 30./3. 1901. Gründung siehe Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1901/02. Zweck: Übernahme u. Betrieb der Gasanstalt in Apolda u. des Elektrizitätswerkes in Ilmenau i. Th. (dieses 1916 verkauft); Bau u. Betrieb, Erwerbung, Veräusserung, Pachtung, Verpachtung u. sonstige Verwertung von Beleuchtungs- u. Kraftanlagen jeder Art, sowie von elektr. u. and. Kleinbahnen u. Transportunternehmungen, sowie der Betrieb von Anlagen nebst Zubehör für eig. oder fremde Rechn. sowie für gemeinschaftliche Rechn. mit Dritten, die Beteilig. bei gleichen oder verwandten Unternehm. in jeder Form, die Ver- äusser. solcher Anlagen und Beteilig., die Erwerb. und Verwert. von Konzess. für ein- schlägige Unternehm., die Vorbereit., Ausführ. u. Vergeb. der entsprechenden Bauarbeiten, die Erwerb. u. Verwert. einschlägiger Patente und Lizenzen, die Erricht. von Ges. für die Herstell. u. den Betrieb solcher Anlagen u. die Verwert. solcher Ges.-Anteile. Besitztum: Die Ges. besitzt 1. Elektrizitäts- u. Gaswerk Apolda. Der Grundbesitz umfasst 71 a 89 qm. Das Kraftwerk hat mit vier Kesseln u. drei Dampfturbinen eine Leistung von 3150kw, die nutzbare Stromabgabe 1922/23–1928/29 betrug 3 970 000, 4 185 000, 4 672 000, 4 825000, 4 359 800, 4 936 400, 4 868 400 Kwst. Das Werk versorgt die ortsansässige Textilindustrie u. benachbarte Überlandzentralen. Das Gaswerk ist für eine Tagesleist. von 6000 cbm ausgebaut u. hatte 1922/23–1928/29 eine nutzbare Gasabgabe von 1 189 000, 1 191 000, rd. 1 300 000, rd. 1 150 000, rd. 1 220 000, 1 274 600, 1 363 400 cbm. Da die Abgabe des Elektrizitätswerkes Apolda stetig zunimmt, wurde mit der neu gegründ. Thüring. Landeselektrizitätsversorg- A.-G. „Thüringenwerk“ in Weimar ein Stromlieferungsvertrag abgeschlossen. Dieser sichert der Ges. von einem unweit ihrer Zentrale beleg. Umspannwerk, die Entnahme grösserer Leistungen zu günstigen Preisen. Zur Umformung des von dem Thüringerwerk bezogenen Fernstromes in Gleichstrom sind 2 kleine Speicherumformer von zus. 225 KW mit 2 Ein- ankerumformern von je 1000 KW Leistung aufgestellt. Zum gleichen Zweck wurden 3 Unterwerke mit Gleichrichteranlagen von zus. 2100 KW Leistung errichtet. 2. Gaswerk Geraberg. Der Grundbesitz umfasst 76 a 80 qm. Das Werk ist für eine Tagesleistung von 3500 cbm ausgebaut u. hatte 1922/23–1928/29 eine nutzbare Gasabgabe von 436 500, 346 000, 329 000, 300 000, 325 000, 365 600, 392 400 cbm. 3. Gaswerk Langewiesen. Dieses Werk ist für eine Tagesleistung von 6000 cbm ausgebaut. Die Gasabgabe betrug 1922/23–1928/29: 937000, 953 000, rd. 850 000, 855 000, 927 000, 1 145 000, 1 394 400 cbm. Der Grundbesitz umfasst 40 a 38 qm. Die Gaswerke in Langewiesen u. Geraberg sind inzwischen stillgelegt worden u. dienen nur mehr als Reserve- u. Spitzenwerke. Die Ges. bezieht seither das Gas durch die Thüringer Gasversorgungs-G. m. b. H., Arnstadt von der Zentral-Gaswerk, G. m. b. H., Arnstadt. Stromabgabe 1926/27–1928/29: Geraberg/Elgersburg/Gschwenda: 141 681, 183 050, 219 300 KW; Langewiesen/Gehren: 192 218, 217 677, 250 400 KW. Konzessionen: In Apolda hat die Ges. die Genehmigung erhalten, das Gaswerk sowies das elektr. Kraftwerk bis zum 31./12. 1952 zu betreiben. Bis zum 31./12. 1927 steht der Ges. das alleinige Recht zu, Elektrizität u. Gas innerhalb des gegenwärtigen u. künftigen Stadtgebietes abzugeben. Vom 1./1. 1928 an ist die Stadt jederzeit berechtigt, Leitungen Zzwecks Abgabe von Gas oder elektrischer Arbeit selbst zu verlegen oder durch Dritte verlegen oder ein Gas- oder Elektrizitätswerk durch Dritte errichten zu lassen. Die Stadt selbst hat für die ganze Vertragsdauer auf die Errichtung eig. Erzeugungsanlagen für Gas u. elektr. Arbeit verzichtet u. gibt der Ges. vor Erteilung der Erlaubnis zur Errichtung solcher Anlagen an Dritte unter sonst gleichen Bedingungen den Vorzu. Der Ges. ist auch Strom- u. Gaslieferung ausserhalb des Stadtgebietes gestattet. Beide Werke bilden eine wirtschaftliche Einheit. Das Recht der Erwerb. steht der Stadt erl? malig am 1./1. 1928 nach vorausgegangener einjähr. schriftl. Kündig., von diesem Zeitpunkt an von fünf zu fünf Jahren bei ebenfalls einjähriger schriftl. Kündig. zu. (Künd. zum * 1. 1928 ist nicht erfolgt). Nach Ablauf des Vertrages, also im J. 1952, gehen alle in die Erde eingebauten, sowie alle über der Erde vorhand. Leit.gegenstände unentgeltl. in das Eigentum der Stadtgemeinde über. Diese ist jedoch auch berechtigt, die Herstell. des früh. Zustandes unter Beseitig. aller Leitungsgegenstände zu fordern. Grundstücke u. Gebäude dagegen,