Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 587 die der Unternehmerin gehören, bleiben im Eigentum der Ges. Die Stadtgemeinde erhält eine jährliche Abgabe von 7 v. H. von den Roheinnahmen aus dem Verkauf von Gas und elektr. Arbeit, sowie aus den Zähler- u. Gasmessermieten. Die Abgabe erhöht sich, sofern die Div. der Ges. mehr als 10 % betragen sollte. Weiterhin erhält die Stadt seit 1./7. 1926 jährlich eine Sonderabgabe von RM. 15 000. Für jedes weitere Prozent, um das die Dividende über 7 % jährl. steigt erhält die Stadt jährl. weitere RM. 2000. Die Ges. hat ferner mit den Gemeinden Gera S.-G. u. Arlesberg am 7./6. 1906, Elgersburg am 7./7. 1906 u. Geschwenda am 4./2. 1910 gleichlautende Verträge wegen Bau u. Betrieb einer gemeinsamen Gasanstalt abgeschlossen. Auf Grund neuer Verhandlungen sind im Mai 1924 mit obigen Gemeinden neue gleichlaut. Verträge abgeschlossen für die Lieferung von Gas u. elektr. Energie. Die Konzess. ist für die Abgabe von Gas u. Elektrizität für die Vertragsdauer eine ausschliessliche. Für die Verteil. der elektr. Energie sind in genannten Gemeinden die Ortsnetze ausgebaut worden. Die Gemeinden erhalten eine jährliche Abgabe von 1,5 % der Einnahmen aus dem Gas- verbrauch, 2 % der Einnahmen aus dem Elektrizitätsverbrauch. Die neuen Konzessions- Verträge können erstmalig zum 31./12. 1953 mit einjähriger Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung kann nur von allen Gemeinden gemeinsam erfolgen. Erfolgt die Kündigung nicht, so laufen die Verträge mit einjähriger Kündigungsfrist je fünf Jahre weiter. Im Falle der Vertragskündig. ist der Kaufpreis der Anlagen aus dem Mittel zwischen Nutzwert und Sachwert zu berechnen. Der Nutzwert ergibt sich aus dem mit 5 % kapitalisierten durchschnittlichen Bruttogewinn der letzten fünf Betriebsjahre. Der Sachwert ist durch einen von beiden Vertragsteilen zu ernennenden Sachverständigen unter angemessener Berücksichtigung des jeweiligen Zeitwertes und der Abnutzung fest- zusetzen, wobei die Anlagen als betriebsfähiges Ganzes zu bewerten sind. Ferner betreibt die Ges. das Gaswerk Langewiesen, das die Stadtgem. Langewiesen u. Gehren versorgt. Die Verträge mit den Stadtgem. Langewiesen u. Gehren vom 27./10. 1904 erteilen der Unternehmerin die ausschliessliche Erlaubnis zur Abgabe von Gas u. Elektrizität auf die Dauer von 25 Jahren. Von da an war die Stadtgemeinde Langewiesen mit einjähriger Frist zur Vertragskündig. be- rechtigt. Am 29./2. 1924 ist mit den zu einem Zweckverband vereinigten Gemeinden Lange- wiesen u. Gehren ein neuer Konzess.-Vertrag abgeschlossen für die Lieferung von Gas und elektr. Energie. Die Konzess. ist für die Abgabe von Gas u. Elektrizität für die Vertrags- dauer eine ausschliessliche. Für die Verteilung der elektr. Energie sind im Gebiete des Zweckverbandes Langewiesen-Gehren die Ortsnetze ausgebaut worden. Der Zweckverband erhält eine jährliche Abgabe von 3 % der erzielten Einnahmen aus dem Gas- u. Strom- verkauf, sowie der Einnahmen aus Gasmesser- und Elektrizitätszählermiete. Der neue Vertrag kann nur seitens des Zweckverbandes zum 31./12. 1945 mit einjähriger Kündigungs- mtrist erstmalig gekündigt werden. Erfolgt eine Kündig. nicht, so läuft der Vertrag mit gleicher einjähriger Kündigungsfrist fünf Jahre weiter. Macht der Zweckverband von dem Kündigungsrecht am 1./1. 1945 oder 1./1. 1950 Gebrauch, so hat er die gesamten aus Mitteln der A.-G. gebauten Einricht. u. Leitungsanlagen im Gebiete des Zweckverbandes zu über- nehmen. Der Kaufpreis der gesamten Anlagen wird in gleicher Weise berechnet wie oben angegeben in den Verträgen mit den Gemeinden Geraberg (Gera u. Arlesberg), Geschwenda u. Elgersburg. Ist der Vertrag seitens des Zweckverbandes zum 31./12. 1945 oder 1950 nicht gekündigt worden, so kann er am 1./1. 1955 zum 31./12. 1955 schriftlich beiderseitig ohne irgend welche Verpflichtungen der Vertragsparteien gekündigt werden. Zwecks Strom- lieferung an die Gemeinden Geraberg, Elgersburg, Geschwenda u. an den Zweckverband Langewiesen-Gehren ist mit der Kraftwerk Thüringen A.-G. ein Stromlieferungsvertrag ab- geschlossen. Beteiligungen: Um die Gasversorg. auf dem Thüringerwald auf breitere Basis zu stellen u. gleichzeitig möglichst allen der Glasindustrie dienenden Orten, zunächst des Thüringer Land- Kreises Arnstadt, Gas zu Glasblasezwecken zuführen zu können, hat die Ges. gemeinsam mit dem Landkreis Arnstadt die Thüringische Gasversorgungs-G. m. b. H. in Arnstadt gegründet. Der Landkreis Arnstadt u. die Ges. sind je zur Hälfte an dem Ges.-Kap. beteiligt. Das für dieses Unternehmen benötigte Gas bezieht die Gesellschaft von der Zentral-Gaswerk Arnstadt G. m. b. H. Diese Gesellschaft wurde mit der Stadt Arnstadt in der Weise gegründet, dass die Stadtgemeinde das Besitzrecht am jetzigen städt. Gaswerk auf die neue Ges. überträgt u. diese das Werk zu einem mit allen Errungenschaften der neuzeitlichen Gastechnik ausgestatteten Zentralgaswerk ausbaut, aus dem sowohl die Stadt als auch die Thür. Gasversorgungs-G. m. b H. u. andere Interessenten ihren Gasbedarf decken werden. An der Ges. sind die Thür. Elektriz.- u. Gas-Werke u. die Stadtgemeinde Arnstadt zu gleichen Teilen interessiert. Die Ges. ist ferner erheblich beteiligt an der Kraftwerk Thüringen A.-G. in Gispersleben. Kapital: RM. 3 608 000 in 6000 St.-Akt. zu RM. 100, 3000 St.-Akt. zu RM. 1000 u. 89 Vorz.-Akt. zu RM. 100. – Vorkriegskapital: M. 2 400 000. Urspr. A.-K. M. 1 Mill., bis 1911 erhöht auf M. 2 400 000, dann erhöht von 1920–1923 auf M. 62 000 000 in 60 000 St.-Akt. u. 2000 Vorz.-Akt. zu je M. 1000 (über Kapitalsbeweg. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1927). Umstell. lt. G.-V. v. 21./11. 1924 von M. 62 000 000 auf RM. 3 608 000 in der Weise, dass der Nennwert der St.-Akt. im Verh. 50: 3 von bisher M. 1000 auf RM. 60 u. der der Vorz.-Akt. entsprechend des Einzahl.-Wertes von M. 1000 auf RM. 4 herabgesetzt Wurde. Lt. G.-V. v. 2./11. 1928 Umtausch der St.-Akt. zu RM. 60 in solche zu RM. 100 bzw. 1000 u. der Vorz.-Akt. zu RM. 4 in solche zu RM. 100.