Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie, Feinmechanik, Optik. 639 Kapital: RM. 100 000 in 100 Namens-Akt. zu RM. 1000, übern. von den Gründern zu pari. Geschäftkjahr: 2 Gen.-Vers.: Im 1. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Vorstand: Dir. Fr. J. Przibilla. Aufsichtsrat: Vors. Auguste Hilda Winkler, Rechtsanwalt Dr. Walther Hildesheimer, Hermann Weinberg, Hamburg. Zahlstelle: Ges.-Kasse. Nordwestdeutsche Kraftwerke Aktiengesellschaft in Hamburg, Schöne Aussicht 14. Gegründet: 16./1. 1900 mit Wirk. ab 1./10. 1899; eingetr. 9./4. 1900. Sitz der Ges. bis 28./6.1921 in Berlin. Gründ. s. Hdb. d. Dt. A.-G. Jahrg. 1901/1902. Firma bis Sept. 1925: „Siemens“ Elektrische Betriebe Aktiengesellschaft. Zweck: Betrieb von Kraftwerken zwecks Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität u. aller dazu dienenden Geschäfte. Besitztum: Die Ges. versorgt das Gebiet von der holländischen Grenze im Westen bis Wismar in Mecklenburg im Osten durch folgende Werke mit elektrischer Arbeit: 3%% Kesselheizfläche des Überlandzentrale Wiesmoor. ... 19 520 KVA 4 560 qm 22 300b KVA nnterwesenr.. 32 000 „ 4 400 „ 53 600 „ Überlandzentrale Lübechk ... 35 250 „ 5 200 „ 14 800% Überlandzentrale Harburg... 13 2 800 „ 15 420 100 590 KkVA 16 960 qm 106 120 KkVA Dieses Versorgungsgebiet umfasst 28 preussische Kreise, 12 oldenburgische u. mecklen- burgische Amter, die Freie u. Hansestadt Lübeck, die Provinz Lübeck, die Städte Aurich, Emden, Leer, Norden, Wilhelmshaven-Rüstringen, Harburg-Wilhelmsburg u. Wismar, insges. rd. 22 300 qkm mit rd. 1 600 000 Einwohnern. Die Kraftwerke Unterweser, Lübeck u. Harburg werden ausschliesslich mit Steinkohle betrieben. Das Kraftwerk Wiesmoor dagegen arbeitet lediglich mit Torf. Die Gesamtlänge der von den Kraftwerken gespeisten Hochspannungsleitungen beträgt 7724.9 km. Hiervon sind 1066.9 km Eigentum der Ges. u. 6658 km Eigentum der Abnehmer. An das Hochspannungsnetz sind angeschlossen 624 Umspannwerke mit einer Leistung von 142 905 kVA. Hiervon sind Eigentum der Ges. 10 Umspannwerke mit einer Leistung von 52 350 KkVA, während 614 Umspannwerke mit einer Leistung von 90 555 KkVA den Abnehmern gehören. Ausserdem sind im Besitz der Werke 29 Wohnhäuser mit insgesamt 50 Wohnungen. Torfgewinnung Wiesmoor: Der Torfgewinnung dienen drei vom Preussischen Domänenfiskus in Torfheuer genommene sogenannte Reservate in der Gesamtgrösse von 1854 ha, u. eine eigene Moorfläche von rd. 100 ha, wovon etwa 25 ha kultiviert sind. Ausserdem hat sie das Kaufrecht auf eine 350 ha grosse Moorfläche nach der Abtorfung, die in etwa 10 Jahren durchgeführt sein wird. Die neue Fläche schliesst sich an die der Ges bereits gehörende Fläche von 100 ha an. Die Betriebsmittel der Torfgewinnung umfassen: 4 Grossbagger, 2 Strengebagger, 1 Ablegerpresse, 1 Dolbergpresse, 2 Soden- stapler, 1 Sodentransporteur, 1 Abbunkwalze, 1 Greiferdrehkran, 12 Benzollokomotiven, 338 Torfabfuhrwagen, 35 km Feldbahngleis, 126 km Leitungsnetz, 8.4 km Kabel, 38 Trans- formatoren, 57 Elektromotoren. Die bisher abgetorfte Fläche beträgt 494 ha. Bei einem Torfverbrauch von 2 kg pro kWh u. einer jährlichen Erzeug. von 40 000 000 k Wh reichen die zur Verfüg. stehenden Moorflächen noch etwa 40 Jahre aus. Seit dem Frühjahr 1926 ist der Torfgewinnung eine Gewächshaus- u. Frühbeet-Anlage für die Erzeug. von Gurken, Tomaten u. Frühgemüse angegliedert worden. Unter Glas u. im Betrieb befinden sich zurzeit 22 279 qm. Die Heizung der Gewächshausanlage erfolgt durch die Torfkesselanlage des Kraftwerkes, das Kühlwasser des letzteren wird zum Bewässern der Kulturen verwandt u. soll später im grösseren Umfang für die Erwärmung des Bodens für Freilandkulturen ausgenutzt werden. Vorhanden sind 3 Ein- u. 3 Zweifamilienhäuser. Lt. G.-V. v. 17./12. 1925 übernahm die Ges. die Kraftwerk Unterweser A.-G. in Hamburg mit einem Kraftwerk in Farge. Vertragsverhältnisse: Die Verträge mit der Regierung in Aurich, dem Freistaat Oldenburg, den Kreisen, Amtsverbänden, Städten u. Gemeinden, die zur Uberlandzentrale iesmoor u. dem Kraftwerk Unterweser gehören, haben durchweg eine Laufzeit von 25 Jahren. Ein Heimfallsrecht für die Erzeugungsstätten besteht bei den vorgenannten Verträgen nicht; auch kann die Übernahme von Durchgangsleitungen nicht verlangt werden. Der Vertrag mit den Städtischen Betrieben der Stadt Lübeck, welcher am 31./12. 1955 ab- läuft, sieht das Übernahmerecht der Städt. Betriebe auf das Leitungsnetz, welches zur Versorgung des Lübeck'schen Staatsgebietes dient, ab 1./7. 1934 gegen Entgelt vor. Die Verträge mit der Stadt Wismar u. den übrigen Kommunalverbänden, die zur Uberland- zentrale Lübeck gehören, laufen im Zeitraum von 1936–1938 ab. Mit der Stadt Harburg- Wilhelmsburg ist ein Stromvertrag bis 30./9. 1937 abgeschlossen.