1 310 Gas-, Wasser- und Eiswerke. Kurs: Ende 1911: 147 %; 1913: – %; 1925–1929: 39, 73, 124, 170, 130 %. Notiert Augsburg. Dividenden: 1913/14–1914/15: 7 %; 1923 24–1928/29: Je 0 %. Direktion: Max Maier, Dipl.-Ing. Friedr. Schlegel. Prokurist: G. Meth. Aufsichtsrat: (mind. 4) Vors. Bank-Dir. Geh. Komm.-R. Dr. Hans Dietrich, München, Stellv. Komm.-Rat Max Lehmann, Geh. Komm.-Rat Aug. Frommel, Augsburg; Fabrikbes Aug. Gerstäcker, Hard; Komm.-Rat Jul. Geyer, Bankier Theodor Feuchtwanger, München Dipl.-Ing. Karl Neeff, Mailand. Zahlstellen: Eigene Kasse; München u. Augsburg: Dresdner Bank, Bayer. Vereinsbanl. Charlottenburger Wasser- u. Industriewerke A.-G. zu Berlin Verwaltung in Schöneberg, Bayerischer Platz 9. Gegründet: 21./8. 1878; eingetr. 27./8. 1878. Firma bis 15./1. 1920: Charlottenburger Wasserwerke. Zweck: Bau, Erwerb u. Betrieb von Wasserwerken, auch Erwerb von Grundst. für gesell- schaftl. Zwecke, Berechtigung, andere Unternehm. u. Anlagen zu betreiben oder sich an ihnen zu beteiligen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, z. B. Elektrizität, Gas, Kanalisation, Entwicklung: Die Ges. übernahm anfänglich das auf fiskalischem Gelände liegende Wasserwerk am Teufelssee. Später errichtete sie eig. Wasserwerke in Beelitzhof, Jungfern- heide, Johannisthal u. Tiefwerder. Das Wasserwerk am Teufelssee wurde im Jahre 1906 zus. mit dem Wasserwerk in der Jungfernheide an die Stadt Charlottenburg verkauft. Im Laufe der Jahre dehnte sich das Versorgungsgebiet auf etwa den vierten Teil des jetzigen Gross-Berlins, im Westen, Süden u. Osten u. auf grosse Gebiete im Norden des Kreises Teltow mit einer Gesamteinwohnerzahl von mehr als 1 000 000 Einwohnern aus. Demzufolge sind die Werke, die Wassergewinnungs- u. Verteilungsanlagen bedeutend erweitert worden. Um der künftigen Entwickl. des Versorgungsgebiets u. dem damit verbundenen Anwachsen des Wasserverbrauchs Rechnung zu tragen, hat die Ges. zur Wasserförderung geeignete Grundst. u. a. bei Johannisthal, Nikolassee, Dabendorf u. im Bezirk der Oberförsterel Friedersdorf gekauft u. sich ferner ausschliessl. Wasserförderungsrechte im Grunewald u. im Forst Friedersdorf einräumen lassen. 1929 Erwerb des Wasserwerks Eichwalde. Verträge: Die Ges. hat Wasserlieferungsverträge mit folg. Gemeinden geschlossen: Schöne- berg Vertragsdauer bis 1./10. 1928, Friedenau bis 1930, Wilmersdorf bis 1941, Lichterfelde bis 1930, Steglitz bis 1./10. 1928, Tempelhof bis 1997, Zehlendorf bis 1950, Wannsee bis 1950, Mariendort bis 1945, Neukölln bis 1997, Forst Grunewald bis 2000, Lankwitz bis 1939, Nowawes bis 1950 Teltow bis 1949, Johannisthal bis 1950, Marienfelde bis 1951, Dahlem bis 1961, Britz bis 1937, Rudow bis 1964, Stahnsdorf bis 1964, Buckow bis 1966, Kleinmachnow bis 1966, Ruhlsdort bis 1966, Gemeinde Grunewald bis 1930, Nicolassee bis 2000, Drewitz bis 2000, Lichtenrade bis 1968. Schmargendorf bis 1997, Neubabelsberg bis 1998, Miersdorf bis 1981, Zeuthen bis 1981, Schulzendorf bis 2000,. Waltersdorf bis 2000, Bohnsdorf bis 2000, Schönefeld bis 2000, Schmöckwitz bis 2000, Mahlow bis 2000, Glasow bis 2000, Gross Ziethen u. Wildau bis 2000, Eichwalde, Rangsdorf, Blankenfelde u. Schwanenwerder bis 2000, Dahlewitz. Der Vertrag mit der Gemeinde Grunewald kann jederzeit von ihr mit fünfjähr. Kündigungs frist zum Ersten eines Kalenderquartals gekündigt werden. Fast in allen Verträgen ist vor- gesehen, dass sich der Vertrag um weitere 10 Jahre verlängert, wenn nicht eine bestimmte Anzahl von Jahren (2 resp. 3 resp. 5 Jahre) vor Ablauf eine Kündig. stattgefunden hat. Viele Verträge enthalten die „Meistbegünstigung“'. d. h. sofern die Ges. künftig einer Gemeinde günstigere Bedingungen hinsichtlich des Wassertarifs nebst zugehörigen Lieferungs bedingungen stellt, dass auch die anderen betr. Gemeinden darauf Anspruch haben. Am 1./10. 1928 ging das Rohrnetz der beiden Ortschaften Schöneberg u. Steglitz unter Aus- schluss der Durchgangsleitungen für RM. 2 500 000 an die Stadt Berlin über. Die Wassergewinn. erfolgt ausser vom eigenen Grundeigentum aus auf Grund einer Schöpfgerechtigkeit, welche sich entlang dem Havelufer von Beelitzhof bis zum Stössenses? erstreckt. Die Schöpfgerechtigkeit ist im Grundbuch der belasteten Grundstücke vermerlt u. von Beelitzhof bis Schildhorn dauernd, von da bis zum Stössensee bis zum Jahre 2000 estattet. 1926/27 wurde der Ges. im Forst Friedersdorf eine Grunddienstbarkeit zur Entnahme von Grundwasser eingeräumt, u. zwar in einer Länge von etwa 12 km. Für diese Wassel- entnahme ist durch eine weitere Grunddienstbarkeit ein Schutzbezirk von 65 qkm gebildet In diesem Schutzbezirk dürfen andere Wasserwerke oder sonstige die Wasserentnahmé wesentlich beeinträchtigende Anlagen nicht errichtet werden. Besitztum: Die Ges. versorgt Teile des Stadtbezirks Berlin mit einer Bevölkerung vo1 800 000 Einwohnern u. ausserdem durch die Tochterges. „Teltower Kreiswasserwere' G. m. b. H.“ Gebietsteile ausserhalb Berlins mit Wasser. Diesem Zweck dienen die Werke Tiefwerder (bei Spandau) im Nordwesten des Versorgungsgebietes, Beelitzhof im Westen, Johannisthal u. das im Jahre 1929 erworbene Eichwalde im Osten. Die geförderten Wasser mengen werden ausschliesslich Tiefbrunnengalerien entnommen, die der Förderung 60 Grundwasser dienen. Die Ges. besitzt: 1. an ausgebauten Wasserfassungsstrecken a) a einem Eigentumsgelände von 108.77 ha 7615 m, b) auf Grund von Gerechtsamen (Grun dienstbarkeiten) 5155 m, zus. 12 770 m; 2. ausserdem sind noch folgende Wasserfassungs? ―――――