Verschiedene Gesellscharten, neueste Gründungen, Nachträge. 1587 sowie die Ausgabe von Schuldverschr. (Hyp.-Pfandbriefe) auf Grund dieser Beleihungen, Gewährung nichthypothekar. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentl. Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft u. die Ausgabe von Schuldverschr. (Kommunal-Oblig.) auf Grund der so erworbenen Forderungen, ofern die Darlehen zur Förderung des Gesellschaftszwecks verwendet werden sollen. Kapital: (Erhöh. beschlossen) RM. 4 000 000 in 4000 Nam.-Akt. zu RM. 1000. Urspr. M. 1 000 000 in 1000 Akt. zu RM. 1000. Erhöht lt. G.-V. vom 27./10. 1926 um RM. 3 000 000 m 3000 Akt. zu RM. 1000. Die neuen Aktien wurden von der Deutschen Bau- u. Bodenbank übernommen. Die G.-V. v. 18./2. 1930 beschloss Erhöh. um bis zu RM. 3 000 000 auf bis zu MM. 7 000 000. Grossaktionäre: Das gesamte A.-K. ist im Besitz der Deutschen Bau- u. Bodenbank A.--G., Berlin. Goldhypothekenpfandbriefe: Der Deutschen Wohnstätten-Hyp.-Bank Akt.-Ges. in Berlin ist vom Preuss. Staatsministerium die Genehmig. erteilt, auf den Inhaber lautende Gold- Hyp.-Pfandbr. über zusammen GM. 40 059 000 (1 GM = 7seo kg Feingold) nach Massgabe der Gatzung u. der ministeriell genehmigten allgem. Bestimmungen über die Ausgabe von Hypoth.- Pfandbriefen auszugeben. Die Pfandbriefe können von den Inhabern nicht gekündigt werden. Die Einziehung der Pfandbriefe geschieht durch freihändigen Ankauf oder durch Kündigung oder durch Auslosung. Die Tilgung beträgt mindestens ½ % jährlich unter Linrechnung der ersparten Zinsen u. setzt spätestens mit dem fünften Jahre nach der arlehnshergabe ein. Die Kündigung erfolgt spätestens 6 Monate vor dem Rückzahlungs- termin. Die Einlös. der Stücke u. Zinsen erfolgt in Reichswährung zu dem letzten im Monat vor der Fälligkeit im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgegebenen Feingoldpreise an der Londoner Börse, umgerechnet in deutsche Währung nach dem letzten im Monat vor der Fälligkeit an der Berliner Börse amtlich notierten Mittelkurse für Auszahlung London. Als Deckung für die Pfandbriefe dienen in erster Linie die von der Deutschen Wohnstätten- Hypothekenbank Akt.-Ges. gegen hypothekarische Sicherstellung gewährten Darlehen. Der VNennwert aller ausgegebenen Pfandbriefe darf den Gesamtbetrag aller der Ges. zustehenden Hyp. unter Abzug aller darauf erfolgten Rückzahlungen nicht übersteigen. Ausserdem haftet die Ges. für die Sicherheit der Pfandbriefe u. aller aus ihnen entspringenden Rechte mit ihrem gesamten Vermögen. Gold-Kommunal-Oblig. Das Preuss. Staatsministerium hat durch Erlass v. 14./9. 1928 der Deutschen Wohnstätten-Hypothekenbank A.-G., Berlin, die Genehmigung erteilt, auf den Inhaber lautende Goldkommunalobligationen über zusammen GM. 10 000 000 (1 GM. = /oo Kkg Feingold) nach Massgabe der Satzung und der ministeriell genehmigten allgemeinen Bestimmungen über die Ausgabe von Goldkommunalobligationen auszugeben. Der Zinsfuss der Goldkommunalobligationen darf 8 % nicht übersteigen. Diese Ermächtigung ist unter dem Vorbehalt der Rechte dritter Personen erteilt worden. Für die Befriedigung der Inhaber der Pfandbriefe übernimmt der Preuss. Staat durch diese Genehmigung keine Gewähr. 8 % Gold-Pfandbriefe Reihe I. GM. 2 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. – Frühere Kündigung als zum 1./1. 1932 ausgeschlossen. Rück- zahlung bis spätestens 1./4. 1970. – Kurs Ende 1928– 1929: 97.50, 94 %. Zulass. in Berlin im April 1928. 7 % Gold-Pfandbr. Reihe II. GM. 5 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. – Frühere Kündigung als zum 1./1. 1932 ausgeschlossen. Rück- zahlung bis spät. 1./4. 1970. – Kurs Ende 1927–1929: 94, 91, 87 %. Zugelass. in Berlin im Nov. 1927. 6½ % Gold-Pfandbr. Reihe III. GM. 10 059 000. Nach dem Ausland verkauft. 8 % Gold-Pfandbr. Reihe IV. GM. 3 000 000; Stücke zu GM. 100, 500, 1000 u. 5000. AZs, 1./2. u. 1./8. – Frühere Kündigung als zum 1./1. 1933 ausgeschlossen. Rückzahlung bis ppät. 1./4. 1971. – Kurs Ende 1928–1929: 97.50, 94 %. Zulass. in Berlin im April 1928. 8 % Goldpfandbr. Reihe V. GM. 5 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./2. u. 1./8. – Kündig. bis zum 1./1. 1934 ausgeschlossen. Rückzahl. bis spät. 1./8. 1971. – Kurs Ende 1929: 96 % Zulass. in Berlin im April 1929. 8 % Gold-Komm.-Oblig. Reihe VI. GM. 5 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./3. u. 1./9. – Kündig. bis zum 1./9. 1934 ausgeschlossen. Rückzahl. bis ppaäat. 1./9. 1963. – Die Komm-Oblig. wurden im Dez. 1928 zum Kurse von 94 % zur Zeichnung aufgelegt. Kurs Ende 1929: 94 %,. 8 % Goldpfandbr. Reihe VII: GM. 5 000 000; Stücke zu GM. 100, 200, 500, 1000, 2000 u. 5000. Zs. 1./4. u. 1./10. – Gesamtkündig. frühestens zum 1./10. 1935 zulässig. Rückzahl. Dißs spät. 1./10. 1972. – Kurs: Zulass. in Berlin im Jan. 1930. Umlauf am 31. Dez. 1929: Gold-Pfandbr.: 8 % Reihe I GM. 1 894 100, 7 % Reihe 2311 GM. 4 162 900, 66½ % Reihe III GM. 9 849 000, 8 % Reihe IV GM. 2 988 200, 8 % Reihe V GM. 4 993 400, 8 % Reihe VII GM. 350 000; Gold-Komm.-Obl.: 8 % Reihe VI GM. 1 772 100. GSa. GM. 26 009 700. – Bestand an Deckungs-Hyp. GM. 29 164 810; Bestand an Deckungs- Komm-Darlehen GM. 1 969 000. Gewinn-Verteilung: 10 % zum R.-F. (bis 20 % des A.-K.); von dem verbleibenden Ge- Vinn erhalten die Aktionäre eine Div. bis zu der für gemeinnützige Unternehmungen zu- Gässigen Höchstgrenze. Der Rest des dann noch verbleibenden Reingewinns darf nur zur förderung des gemeinnützigen Zweckes des Unternehmens verwendet werden. 100*