Banken und andere Geld-Institute. 5231. order. gegen die Erben des Vorbesitzers als einziger Aktivposten verbleibt, nachdem alle Sanierungsversuche gescheitert sind. Das Bankgeschäft ist seitdem geschlossen. Die G.-V. v. 7./9. 1931 (Mitt. gemäss $ 240 HGB.) genehmigte die Bilanz v. 31./12. 1924 u. beschloss Auflös. der Ges. Liquidatoren: Dir. Wilhelm Holdermann, Mannheim; Kaufm. Leopold Feichtmayr, München. Die G.-V. stimmte dem bedingten Abschluss von Vergleichen dergestalt zu, dass die Bayerische Giro-Zentrale einen Betrag von rund RM. 70 000 von den Waitzfelder-Erben erhält, in welchem jedoch auch die Gerichts- u. Anwaltskosten enthalten sind u. der in Raten bis 1940 bezahlt werden muss; durch einen zweiten Vergleich erhält die Ges. von den Waitzfelder-Erben einen Betrag von rund ERM. 42 500, der bis 1933 zu bezahlen ist u. den Gläubigern zugute kommt. Für die Aktionäre bleibt nichts übrig. Die Durchführung beider Vergleiche bzw. deren Annahme wird wieder bedingt durch eine nebenherlaufende Personalfrage der früheren Waitzfelder A.-G. mit den Waitzfelder-Erben. Sollte diese Frage nicht in befriedigender Weise gelöst werden, 80 verlieren die beiden Vergleiche ihre Wirksamkeit. Aufsichtsrat: Justizrat Dr. Scheib, Kaiserslautern; Fritz Baumgärtner, Rechtsanwalt PDr. Roman Simon, München. Bayerische Eisenbahnerbank Akt.-Ges., München. (In Konkurs.) Die Bank hat am 11./2. 1930 ihre Schalter geschlossen u. die Zahlungen eingestellt. Es wurde die Eröffnung eines gerichtl. Vergleichsverfahrens erstrebt. Nachdem jedoch die Deutsche Bank u. Disconto Ges. die zur Durchführ. eines Vergleichsverfahrens garantierte Übernahme für eine Vergleichsduote von 30 % abgelehnt hatte, musste am 7./3. 1930 über das Vermögen der Ges. Konkurs eröffnet werden. Konkursverwalter: Rechtsanw. Justizrat Rudolf Laturner, München, Karlsplatz 10. –— Aus dem im Prüfungstermin vorgelegten Bericht und Status per 31./12. 1930 war zu ersehen, dass die ursprüngliche Annahme, die nichtbevorrechtigten Gläubiger werden 20 % erhalten, sich zugunsten der Gläubiger gewandt u. jetzt etwa 27 % QGuote herauskommen. Der Status zeigt RM. 1 800 000 Aktiven u. RM. 5 500 000 Passiven. Die nichtbevorrechtigten Konkursgläubiger haben RM. 5 050 000 zu fordern, für die RM. 1 360 000 verfügbar sind. Eine Abschlagszahlung von 15 % ist bereits ausgezahlt worden, eine weitere mit 6 % erfolgt Ende Dez. 1931. Bayerische Staatsbank in München. Gegründet: Die Bank wurde 1780 durch Markgrafen Alexander zu Brandenburg-Ansbach- Bayreuth als Fürstl. Hofbank mit dem Sitze in Ansbach gegründet. Als im Dez. 1791 infolge Verzichtleistung des Markgrafen die Fürstentümer Ansbach-Bayreuth an Preussen übergegangen waren, erfolgte 1792 die Übergabe der Bank an die Krone Preussens. Die Firma lautete aun „Königl. preussische Banco in Frankené. Im Nov. 1795 wurde der Sitz der Bank nach Fürth verlegt. Bei ihrem am 21./11. 1806 erfolgten Übergang an die Krone Bayerns er- hielt die Bank die Firma „Königl. Bayer. Bank“. Der Sitz derselben wurde am 1./7. 1807 nach Nürnberg verlegt. Die Umwandlung des Königreichs Bayern in einen Freistaat gegen Ende des Jahres 1918 hatte die Anderung der Firma ,Königl. Bayer. Bank“ in „Bayerische Staatsbank' zur Folge. Am 1./9. 1920 wurde der Sitz des Direktoriums u. der Hauptsitz der Bank von Nürnberg nach München verlegt. Die Satzungen wurden durch die Verordnung des Gesamtministeriums des Freistaates Bayern vom 24./3. 1920 neu geregelt. Die Bank ist eine unter der Aufsicht und obersten Leitung des Staatsministeriums der Finanzen stehende Staatsanstalt mit kaufmännischer Geschäftsführung, besitzt die Eigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes u. geniesst die vollkommene Garantie des Staates. Zweigniederlassungen: Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Fürth, Hof, Ingolstadt, Kaiserslautern, Kempten, Landshut, Ludwigshafen, Vürnberg, Passau, Pirmasens, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt, Straubing, Würzburg. Depositenkasse in Freising. Zweck: Die Bank ist eine Depositen- u. Kreditbank. Als Staatsanstalt hat sie die Auf- gabe, innerhalb ihres Wirkungskreises Handel, Industrie, Gewerbe u. Landwirtschaft zu unterstützen u. zu fördern. Zum ordentl. geschäftl. Wirkungskreis der Bank gehören ins- besondere die Übernahme u. Nutzbarmachung der von den Gerichten, Behörden u. öffentl. Kassen überlass. Gelder; die Besorgung des gerichtl. Hinterlegungswesens; die Vermittl. des Geldverkehrs für Staats-, Reichs- u. andere öffentl. Kassen unter sich u. mit Privaten; die Besorgung der Kassengeschäfte der Versicherungskammer; die Beteilig. an der Ausgabe von Anleihen des Staates, des Reichs u. der bayerischen Gemeinden; die Annahme ver- ainsl. Gelder gegen Ausstellung von Empfangsbescheinigungen u. Sparbüchern sowie in lauf. Rechnung; der An- u. Verkauf von Wechseln, wechselmässigen Handelspapieren sowie von fremden Geldsorten; die Gewährung zinsbarer Darlehen auf Zeit gegen bewegl. Pfänder (Lombardverkehr); die Gewährung von Krediten in laufender Rechnung (Kontokorrent) oder in anderer Kreditform sowie die Übernahme von Bürgschaften u. die Ausstellung von Kreditbriefen gegen bankmässige Deckung; der An- u. Verkauf von Wertpapieren; die Vermittlung der Einträge in das bayerische Staatsschuldbuch u. in das Schuldbuch des