6318 Plantagen- und Kolonial-Gesellschaften. verflossen sind, immer klarer herausgestellt, dass die Voraussetzungen, von der man bei der Sanierung im Anfang dieses Jahres auf Grund der gemachten Angaben ausgehen musste, nicht zutreffen u. dass sich das erhoffte Ergebnis nicht erreichen lässt. Eine weitere Sanierung ist nicht zu umgehen. Gesellschaft Süd-Kamerun, Hamburg, Königstr. 15. Gegründet: 8./12. 1898. Zweck: Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum u. Rechten jeder Art in Westafrika sowie die wirtschaftl. Erschliessung u. Verwertung der gemachten Erwerbungen einschl. aller afrikanischen Produkte. Entwicklung: Das Arbeitsfeld der Ges. erstreckte sich vor dem Kriege auf die früheren deutschen Kolonien u. andere überseeische Gebiete. Durch Erlass des Gouverneurs von Kamerun v. 19./8. 1905 war der Ges. ein Gebiet im ungefähren Umfange von 1 500 000 ha als Eigentum übertragen worden, dessen Grenzen durch die Flüsse Ndjui, Bumba, Boeck, Adjuaha, Djah, linker Nebenfluss des Djah Wumu u. Mbede gebildet wurden. Die Haupt- niederlässung der Ges. befand sich in Molundu; bis Ausbruch des Krieges im Jahre 1914 waren zahlreiche Faktoreien u. Einkaufsposten vorhanden. Die G.-V. v. 27./9. 1924 beschloss, den Betrieb des Unternehmens mit Wirkung ab 1./10. 1924 so lange auszusetzen, bis das Reich weitere Entschädigungen gewährt oder bis es der Ges. möglich ist, neue Betriebsmittel durch Kapitalserhöhung zu beschaffen. Die Entschädigungsansprüche wurden 1928 durch das Kriegsschädenschlussgesetz geregelt. Auf die mit M. 9 184 000 anerkannten Schäden entfallen im Vor-, Nach- u. Schlussentschädigungs- verfahren insgesamt RM. 1 455 600. In der Goldmark-Eröffnungs-Bilanz wurden die vor- gesehenen 6 % Schuldbucheintragungen mit Goldklausel mit 80 % bewertet u. die als Wiederaufbauzuschlag bewilligten auf 15 Jahre unverzinslichen Schuldbucheintragungen mit ca. 20 %. – Die Bemühungen der Ges. wegen Freigabe ihres 1½ Mill. ha grossen Grundbesitzes in Kamerun, der zufolge eines im Jahre 1922 durch ein französisches Sonder- gericht in Duala gefällten Urteils liquidiert u. in französischen Staatsbesitz Übergegangen ist, werden fortgesetzt. 3 Wiederaufbau: Das frühere Arbeitsfeld, der Süd-Osten des ehemaligen Schutzgebietes Kamerun, war der Ges. bei Beginn der Wiederaufbauarbeiten völlig verschlossen. Deshalb war sie gezwungen, sich an anderer Stelle nach einem geeigneten Tätigkeitsfeld umzusehen. Mit Hilfe eines zunächst bescheidenen Wiederaufbaudarlehens wurde Anfang 1926 mit Aufbauarbeiten an der Ostküste Sumatras (Niederländisch Indien) begonnen. In dem Gummizentrum Palembang wurde eine modern eingerichtete Gummiveredelungsfabrik errichtet. Diesem Unternehmen, das als holländische Akt.-Ges. unter der Fa. N. V. „Sumatra“k“ Industrie- en Handelsmaatschapij (Kap. fl. 500 000, eingez. fl. 270 000) geführt wird, hat das holländische Generalgouvernement mit Dekret vom 24./6. 1926 eine Konzession zutf Verarbeitung von jährl. 600 t Eingeborenen-Gummi verliehen. Die erste Sendung, die Anfang 1928 auf den Markt gebracht wurde, fand guten Absatz u. wurde günstig beurteilt. Weiter wurde dem Betrieb eine Ziegelei angegliedert. Infolge der Verschlechterung auf dem Kautschukmarkt musste der Betrieb der Gummiveredelungsfabrik i. J. 1929 eingestellt werden. Da eine Wiederaufnahme des Betriebes infolge der völlig veränderten Verhältnisse in diesem Zweige nicht in Frage kommt u. die Anlagen dadurch nur noch Abbruchswert besitzen, waren ganz beträchtliche Abschreib. darauf notwendig. Der Ziegeleibetrieb soll veräussert werden, da seine Fortführ. infolge der hohen Verwaltungskosten nicht rentabel ist. Im Laufe des Jahres 1927 wurde von einer befreundeten Kolonialgesellschaft am Ndian- fluss in Nordkamerun (britischen Interessensphäre) die bereits ertragsfähige Olpalmen- pflanzung Ikassa in Grösse von ca. 150 ha u. erstklassiges Farmgelände in Mondemba in Grösse von 2500 ha günstig erworben. Mit der Bewirtschaftung der Plantage u. der Urbarmachung neuen Geländes ist intensiv begonnen worden. Der Ausbau wird im Rahmen der der Ges. zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Als Dauerkulturen werden Ölpalmen, Kakao u. Gummi gepflanzt. Nach den von dem Pflanzungsleiter vorliegenden Berichten sind die Arbeiterverhältnisse in dem Gebiet der Ges. recht günstig, so dass mit einem schnellen Ausbau gerechnet werden darf. Am 31./12. 1928 waren unter Kultur: 115 ha Ölpalmen als Einzelkultur, 35 ha Kakao u. OÖlpalmen als Mischkultur, angelegt in den Jahren 1912/1914. Inzwischen sind weitere ca. 1600 ha gutes Plantagenland vorteilhaft erworben worden. – Der Ausbau der Pflanzung Ikassa hat i. J. 1929 weitere Fortschritte gemacht. Neubepflanzt wurden 132 ha mit 17 571 Edel-Lisombe-Palmen, als Schatten- pflanzen wurden 36 639 Mehlbananen ausgesetzt, die zur Verpflegung der farbigen Arbeiter Verwendung finden. Für die Bepflanzung im Jahre 1930 sind weitere 80 ha Urwald nieder- gelegt u. vorbereitet worden. – Aus den bereits im Ertrag stehenden Kulturen hatte die Ges. i. J. 1929 die ersten Ernten an Palmöl u. Kernen zu verzeichnen. Ferner wurden an befreundete Kameruner Pflanzungsunternehmungen grössere Mengen Saatfrüchte geliefert. Die Ausbeute hat i. J. 1930 weiter zugenommen u. überstieg bis Mitte Mai bereits die Gesamtausbeute des Vorjahres. – Im Nov. erwarb die Ges. eine grössere Motorbarkasse, die für den Produkten-Transport usw. auf den Flüssen im Kumba-Calabar-Bezirk Ver- wendung findet. Für den gleichen Zweck wurde ein Leichter zur Ablieferung Anfang des Jahres 1930 in Auftrag gegeben. mtusanmes ― 0 = ― =