Verkehrs-, Transport- und Lagerhaus-Gesellschaften. 6377 Bergedorf. Betrieben wurden 1931: 2 Omnibuslinien im Stadtverkehr Bergedorf, im Orts- verkehr Lohbrügge 1 Omnibuslinie u. 10 Omnibuslinien im Fernverkehr. Betriebsmittel: Der Wagenpark bestand Ende 1931 aus: 16 Lokomotiven, 1 Lokomotor, 31 Personenwagen, 5 Post- u. Gepäckwagen, 9 Stückgutwagen, 87 offene Erdförderwagen, 1 Gerätewagen, 1 Sprengwagen, 8 gedeckte u. 12 offene Güterwagen. Letztere sind in den Hgeichsbahnwagenpark eingestellt. Für den Kraftwagenbetrieb standen 19 Personenomnibusse, 1 Lastwagenzug zur Verfügung. Im Jahre 1928 hat die Deutsche Reichsbahnges., die ihren Bahnhof Bergedorf umbaut, der Ges. den Anschluss- u. Pachtvertrag gekündigt. Die Ges. war daher genötigt, ent- weder den Personenverkehr im Bahnhof Bergedorf-Süd endigen zu lassen oder ihre Anlagen auf Bergedorf-Nord umzubauen. Für den Fall des Umhaues hat sich die Finanzdeputation des hamburgischen Staates bereit erklärt, die Kosten des Umbaues, welche über RM. 1 500 000 hinausgehen, ohne Gegenleistung zu übernehmen u. ausserdem auch die RM. 1 500 000 vor- zuschiessen, wenn der Staat dafür als Gegenleistung neue Aktien im Nennbetrage von RMRM. 1 500 000 erhält, die bis zu 5 % Div. erhalten, aber erst nachdem die Inh. der Vorz.-Akt. lit. A u. der St.-Akt. Lit. B u. B 1 5 % Div. erhalten haben, während ein weiter verfüg- barer Gewinn sämtl. Aktiengattungen gleichmässig zuzufliessen hätte. Der Vorst. der Ges. hatte einen diesbezügl. Antrag der G.-V. v. 23./4. 1929 unterbreitet, ohne aber die Mehrheit der G-V. hierfür zu finden. Mit den Arbeiten für den Umbau der Bergedorfer Bahnhofs- anlagen, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden, wurde im Herbst 1929 begonnen. Bisher sind die auf den Anteil der Bergedorf-Geesthachter Eisenbahn am Bahnhofsumbau entfallenden Baukosten vorläufig vom Hamburger Staat zur Verfügung gestellt worden. Konzession u. Verträge: Als Grundlage für den Bau der Bahnen dienen die mit der hamburg. Finanzdeputation abgeschloss. Konz.-Verträge u. die vom preuss. Reg.-Präs. zu Schleswig erteilten Genehm.-Urkunden, nach denen die Bahn bis zum 1./5. 2006 konzessioniert ist. Nach Ablauf des Jahres 1955 soll dem hamburg. Staat Ankauf der Bahn gestattet sein. Nach dem Vertrage mit der Finanzdeputation hat der Hamburger Staat die zum Bau der Marschbahn erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt, die Bergedorf-Geesthachter Eisenbahn-Ges. hat die Bahn zu den Selbstkosten ausgeführt. (Wegen der Übernahme der Aäktien durch den Staat im Jahre 1931 s. auch Kap.) Statistik 1927–1930 (ohne Hamburger Marschbahn): Beförderte Personen (Eisenbahn): 11300 000, 1 307 000, 1 222 841, 1 071 298: (Kraftwagen): 405 500, 912 400, 1 187 459, 1 177 789; beförderte Güter: 366 616, 413 500, 406 599, 281 827 t. Kapital: RM. 4 500 000 in 900 Vorz.-Akt. (Lit. A Nr. 1–900) u. 3600 St.-Akt. (Lit. B u. B1, Nr. 1–550 u. 551–3600) zu RM. 1000. – Die Vorz.-Aktien geniessen 5 % Vorz.-Div. u. Vorbefriedigung im Falle der Liduid. — Vorkriegskapital: M. 2 150 000. Urspr. M. 1 100 000 in 550 Vorz.-Aktien u. 550 St.-Akt. zu M. 1000. Von den St.-Akt. lit. B wurden 200 Stück vom Hamburg. Staat übernommen. 1910 Erhöh. um M. 1 050 000 in 350 5 % Vorz.-Aktien u. 700 St.-Akt. Von der Summe übernahm der Hamburgische Staat M. 350 000 St.-Aktien u. erteilte die Konz. zum Bau u. Betrieb der Bahn; preuss. Konz. v. 23./2. 1911. Die G.-V. v. 15./8. 1918 beschloss weitere Erhöh. um M. 2 350 000 in 2350 St.-Akt. Lit. B, Übern. von einem Konsort. M. 2 150 000, angeb. den bisher. Vorz.- u. St.-Aktionären (1: 1) zu 130 %. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 26./6. 1924 in bisher. Höhe von M. 4.5 Mill. auf MM. 4 500 000. Erwerb der Aktien durch den Staat Hamburg: Durch Bekann'm. v. 14./2. 1931 erklärte sich die Finanzdeputation des Staates Hamburg bereit, die Aktien der Bergedorf— Geesthachter Eisenbahn-A.-G. für den Staat zu erwerben. Die Aktionäre erhielten Teil- Schuldverschreibungen der Bergedorf–Geesthachter-Eisenbahn-A.-G. u. zwar für jede Vorz.- Aktie im Nennbetrage von RM. 1000 Schuldverschreib. im Nennbetrage von RM. 500 u. für jede St.-Akt. im Nennbetrage von RM. 1000 Schuldverschreib. im Nennbetrage von RM. 375. Ausserdem entfielen auf je eine Vorz.-Akt. 2 Genussscheine u. auf je eine St.-Akt. ein Genussschein. Die Aktionäre, welches dieses Angebot annehmen wollten, hatten ihre Aktien bis zum 30./3. 1931 zu hinterlegen. Die Aktionäre haben von dem Angebot weitest- gehend Gebrauch gemacht. Ende 1931 verfügte die Finanzdeputation als Vertreterin des Hamburger Staates über RM. 897 000 Vorzugs- u. RM. 3 591 000 St.-Akt. = rud. 99.7 % des gesamten Aktienkapitals. Grossaktionär: Der Staat Hamburg. Gegnussscheine: 5400 Stück; ausgegeben lt. G.-V. v. 24./9. 1931. Die Genussscheine be- reechtigen zur Teilnahme an Auslosungeu nach Massgabe folgender Bestimmungen. Wird flür ein Geschäftsjahr, beginnend mit dem Geschäftsjahr 1931 u. endend mit dem Geschäfts- jahr 1955, auf die bestehenden RM. 900 000 Vorz.-Aktien 5 % u. auf die bestehenden RM. 3 600 000 St.-Akt. 4 % Div. oder auf ein verändertes Grundkap. insgesamt RM. 189 000 Dirv. ausgeschüttet, so ist ein Viertel des alsdann noch verbleibenden Reingewinns zur Auslos. der Genussscheine mit je RM. 100 zu verwenden. Spitzenbeträge verbleiben für vppätere Auslos. Mit Erledigung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 1955 erlöschen sämt- liche Rechte aus den Genussscheinen. Die Ges. hat das Recht, die Genussscheine jederzeit zyum Rückkauf mit je RM. 30 im Wege der öffentl. Bekanntm. in den Ges.-Blättern auf- zurufen. Den Inhabern der Genussscheine steht keinerlei Einfluss auf die Geschäfts- führung der Ges. zu, insbesondere nicht auf die Entschliessung der Ges., ob u. in welcher Heöhe Abschreib. u. Rückstell. stattfinden u. Div. ausgeschüttet werden.