1794 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie. nur dann einen Erfolg haben, wenn die Unterneh- müungen nicht durch einen unfruchtbaren und ungerech- ten Kampf gegen die Strompreise und gegen ihre In- stallations- und Verkaufstätigkeit in Unruhe erhalten und von zielbewußter produktiver Arbeit abgehalten werden. Die Strompreise haben, auch ohne den nicht immer sachlich geführten Kampf der Abnehmer-Organi- sationen, eine sinkende Tendenz und bewegen ich heute im allgemeinen auf einem Niveau, das die weitere Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft nicht fördert Die Installations- und Verkaufstätigkeit der Werke is das wirkungsvollste und unerläßliche Werbemittel, qns allein den unmittelbaren Kontakt mit den Abnehmer ermöglicht. Elektricitätswerk Südwest Aktiengesellschaft. Sitz in Berlin-Wilmersdorf, Motzstraße 48. Vorstand: Dr.-Ing. Richard Wolfes; Stellv.: Max Prodöhl, Hermann Hellmich. Prokuristen: R. Schiffmann, O. Lehmann. Aufsichtsrat: Vors.: Dir. Dr. Oskar Oliven, Stellv.: Dir. Erik Sommerfeldt, Berlin; Dir. Dr.-Ing. Johannes Adolph, B.-Nikolassee; Dir. Hugo Baehcker, B.-Charlottenburg; Dir. Emil Björkegren, B.-Dahlem; Bank-Dir. Herbert M. Gutmann, Kommerz.-R. Georg Haberland, Berlin; Bank-Dir. Dr. Georg Solmssen, Ber- lin; Dir. Georg Stein, Breslau; Staatskommissar Bürger- meister Dr. Maretzki, Staatskommissar Dr. Steiniger, Staatskommissar Dipl.-Ing. Fuchs, Stadtv. Dr.-Ing. Dorsch, Stadtv. Zivil-Ing. Kaspar, Gen.-Dir. a. D. Dr. e. h. Max Kosegarten, Dir. Dr. e. h. H. Sinnhuber. Gegründet: 28./7. 1899 mit Nachtrag vom 11./11. 1899; eingetragen 21./11. 1899. Zweck: Gewerbsmäßige Erzeugung und Aus- nutzung elektrischen Stromes in jeder Art, insbesondere zur Beleuchtung und Kraftübertragung in den süd- westlichen Berliner Vorstädten und Vorortgemeinden, und zu dem Zweck die Errichtung eines Elektrizitäts- werkes in Schöneberg. Betriebsstätten: In Betrieb sind die Zentral- station in der verlängerten Gothenstraße, die Zentral- station Wilmersdorf, die Unterstation in Wilmersdorf, Motzstraße 48, die Unterstation Halensee, Westfälische Straße 63, die Unterstation Untergrundbahn Schöne- berg, Unterstation Wilmersdorf, Münstersche Str. 5–6, Umspannwerk Wilmersdorf, Prinzregentenstr. 26–28. Die Betriebsmittel des Unternehmens bestanden am Schlusse des Jahres 1931 insgesamt aus: 4 Dampf- dynamos mit einer Gsamtleistung von 3400 KW, 10 Dreh- strom-Turbodynamos von insgesamt 82 030 KkW. 39 Dreh- strom-Gleichstrom-Umformern von insgesamt 60 660 KW, 6 Großgleichrichtern von insgesamt 6100 kW, 4 Akku- mulatorenbatterien mit einer Kapazität von insgesamt 8550 k Wh. Statistik: Die Zahl der Konsumenten betrug Ende 1927–1932; 78 227, 86 727, 94 721, 101 924, 106 155, 107 891 mit 85 601, 94 646, 103 315, 111 172, 115 796, 117 690 Elektrizitätszählern. Außerdem bewerkstelligt die Zentrale die sehr bedeutende Stromversorgung der westlichen und südlichen Berliner Vorortbahnen, so- weit die Linien dieser Unternehmungen nicht auf Ber- liner Gebiet liegen, sie versorgt auch mit elektrischem Strom die Schöneberger und Wilmersdorfer Untergrund- bahn. 1927–1932 wurden insges. abgegeben: 68 207 839, 78523 287, 87887 359, 82 632 282, 80 538 874 77 419 624 kWh. Beteiligung: Die Ges. erwarb 1924 sämtliche Aktien der Berliner Lagerplatz A.-G., um in den Besitz des Grundstückes Berlin-Wilmersdorf, Prinzregenten- straße 29–31, zu gelangen. Konzession: Mit den Stadtgemeinden B.-Schöne- berg, B.-Wilmersdorf und der Landgemeinde B.-Schmar- gendorf hat die Ges. bis 31./12. 1960 laufende Verträge abgeschlossen, denen zufolge sie das Recht hat, die Straßen dieser Gemeinden zur Anlage elektrischer Lei- tungen zu benutzen, wogegen ihr die Verpflichtung obliegt, innerhalb der Gemeindegebiete unter bestimm- ten Voraussetzungen und auf Grundlage der getroffe- nen Preisvereinbarungen auf Verlangen elektrische Lei- tungen zu legen und elektrischen Strom abzugeben, die öffentliche Beleuchtung der Gemeindestraßen zu übernehmen, die städtischen bzw. Gemeindegebäude mit elektr. Beleuchtung zu versehen, und innerhalb der Ge- meindegebiete auch zu anderen als Beleuchtungszwecken Elektrizität abzugeben. Die Ges. ist nach diesen Ver- trägen verpflichtet, zur Erneuerung ihrer in den Statthaft. gelegenen 2 % beiden Gemeinden Anlagen Erneur.-F. zu bilden, in welche jährlich der aus Abgabe von Elektrizität in der betreffenden Gemeinde erzielten Bruttoeinnahmen einzulegen sind, bis die Erneur.-F. 20 % des in der betreffenden Gemeinde verwandten An- lagekapitals erreicht haben. Die Ges. hat an die Stadt Schöneberg eine Abgabe in Höhe von 10 %, an die Stadt Wilmersdorf und an die Gemeinde Schmargendorf eine solche von 5 % der durch Lieferung von Elektrizität innerhalb der betreffenden Gemeinde erzielten jährlichen Bruttoeinnahmen =— aus- schließlich der Einnahmen aus Stromlieferung für öffentliche Beleuchtung und an die Westliche und Süd- liche Berliner Vorortbahn (s. u.) – abzuführen; an die Stadt Schöneberg sind ferner 5 % derjenigen Brutto- einnahme abzuführen, welche die Ges. für Elektrigität aus anderen Gemeinden bezieht. Außerdem an Wilmers- dorf 0.22 Rpfg. für jede in der Zentralstation Wilmers- dorf erzeugte Kwh. Die Gemeinden haben außerdem Anspruch auf einen jährlichen Anteil am Reingewim, der sich auf 40 % vom Reingewinn des über 5 % des Anlagekapitals bis 6 000 000 RM und auf 40 % vom Reingewinn über 4 % des diesen Betrag übersteigenden Anlagekapitals bemißt; bei der Berechnung des Rein- gewinnes darf die gesetzlich geforderte Einlage in den R.-F. sowie an Tant. für A.-R. und Vorstand und Grat für Beamte ein Betrag von 15 % des Nettogewinnes in Abzug gebracht werden; weitere Abzüge, insbesondere für Spez.-R.-F. und zur Schuldentilgung, sind nicht Für die Jahre 1930 bis einschl. 1943 ist eine besondere Regelung bezüglich der Abgaben aus Brufto- Einnahmen, Krafterzeugung und Reingewinn getroffen worden. Die Gemeinden sind verpflichtet, zum 31./12. 1960 das Elektrizitätswerk mit allen dazugehörigen Anlagen zum Eigentum und zur Verwaltung zu übernehmen, und zwar zum Buchwerte oder zum Taxwerte. Erfolgt die Anzeige oder die Mitteilung, daß das Vertragsverhält- nis endigen soll, nicht mindestens ein Jahr vor dem Ablauf des Vertrages, so verlängert sich derselbe still- schweigend um weitere 3 Jahre. Findet die Uebergabe der Anlagen nach dem 31./12. 1960 statt, so ermähbigt sich der von der Gemeinde zu zahlende Preis, mit Aus- nahme der Grundstücke und Gebäude, um je 10 % für jeden dreijährigen Zeitraum nach dem 31./12. 1960. Kapital: 50 000 000 RM in 50 000 Akt. zu 1000 Rl. Vorkriegskapital: 15 500 000 M. Urspr. A.-K. 2 000 000 M, erhöht 1902 um 2 000 000 M. 1903 um 1 000 000 M, 1905 um 1 000 000 M. 1909 um 1.500 000 M. 1912 um 5 000 000 M, 1913 um 3 000 000 M. Sodann erhöht 1919 um 3 000 000 M. 1921 um 21 500 000 Mark, 1922 um 40 000 000, 1923 um 120 000 000 M. Die Kapital-Umstellung erfolgte lt. G.-V. v. 26./11. 1924 von 200 000 000 auf 24 000 000 RM derart, daß gegen 25 der bisher. 80 000 Akt. zu 1000 M drei neue Akt. über ie 1000 Reichsmark u. an Stelle der beiden Akt. zu 67 568 000 M u. 52 437 000 M noch 14 400 neue Aktien über je 1000 EM zur Ausgabe gelangen. – Lt. G.-V. v. 28./3. 1925 Erhöh, um 6 000 000 RM in Akt. zu 1000 RM, zu 100 % begeben. – Lt. G.-V. v. 20./6. 1927 Erhöh. um 10 000 000 RM in 1 Akt. zu 5 860 000 RM u. 1 Akt. zu 4 640 000 RM, div- ber. ab 1./7. 1927. Die neuen Aktien übernahmen die Ges. für elektr. Unternehmungen u. die Stadt Berlin zum Kurse von 102 %. Die neuen Mittel dienen zum Ausbau u. zur Erweiterung der Kraftwerke der Ges. in W ilmerzdorf % zur Abdeckung von Krediten. –— Lt. G.-V. v. 31./3. 1930 10 000 Akt. is- Erhöh. um 10 000 000 RM durch Ausgabe von 0 zu 1000 RM zum Kurse von 100 %. Ferner sind die b herigen beiden Aktien über 5 3860 000 RM und 4 Reichsmark in 10 000 Akt. zu je 1000 RM umgewandelt worden.