1 816 Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie. Lenzmann Vereinigte Industrie-Unternehmungen A.-G.] (Berlin), Kurt Loebinger Elektrizitäts-Lieferungs-Ges.) (Berlin), Dr.-Ing. Oskar Oliven [Ges. für elektr. Unter- uehmungen – Ludw. Loewe & Co.] (Berlin), Berg- werksbes. Ignaz Petschek (Aussig), Karl Petschek (Ber- lin), Gen.-Dir. Oskar Vogt Fürst von Donners- marck'sche Industrieverwaltung] (Schwientochlowitz), Bank-Dir. Emil Zorek (Breslau). Entwicklung: Die am 22./3. 1872 gegründete Ges. versorgte bis 1922 aus ihren beiden auf eigenen Grundstücken er- richteten Kraftwerken Chorzow u. Zaborze das gesamte Industriegebiet Oberschlesiens, in der Hauptsache um- fassend das Geländedreieck Beuthen-Gleiwitz-Myslowitz, mit elektr. Energie. Auf Grund des Genfer Vertrages war die Ges. genötigt, die im polnischen Teile ihres Versorgungsgebietes gelegenen Anlagen auf die Ges. Oberschlesisches Kraftwerk Spolka Akcyjna, Kattowitz, deren Name inzwischen in „Slaskie Zaklady Elek- tryczne Spolka Akcyjina“ geändert wurde, zu über- tragen. Sämtliche Aktien des nach der Umstellung 50 000 000 Zloty betragenden A.-K. der „Slaskie Zaklady Elektryczne Spolka Akcyinaé' sind im Besitz der Ges. Die in Polnisch-Oberschlesien gelegenen Anlagen er- scheinen demgemäß in der Bilanz unter „Beteili- gungen-'. Zweck: a) Erwerb, Fortführung, Erweiterung u. Veräuße- rung bereits bestehender sowie Errichtung neuer Gas- anstalten und Elektrizitätswerke jeder Art, insbes. zu Beleuchtungs-, Kraftübertragungs- u. Transportzwecken; b) Ausbeutung neuer, auf die Elektrotechnik sowie auf die Gas- u. Lichterzeugung, spez. das elektr. Licht, bezügl. Erfindungen, namentlich auch durch Erwerb der betr. Patente; c) Erwerb u. Betrieb aller mit der Fabrikat. von Gas sowie mit der gewerbl. Ausnutzung der Elektrotechnik in Zusammenhang steh. Gewerbe u. Geschäfte. Besitztum: Das Kraftwerk in Zaborze (seit 1./1. 1927 nach Hindenburg eingemeindet) umfaßt 4 Kesselhäuser mit insges. 26 Kesseln von zus. 15 600 qm Heizfläche. Die Gesamtleist. des Maschinenparks beträgt 87 600 KkW. Er besteht aus 4 Turbodynamos von 16–22 000 kW u. eini- gen kleineren Turbo-Aggregaten. Die Gesamtleist. der Kühler beträgt 20 700 cbm pro Stunde. An Nebengebäu- den sind vorhanden: ein Bürogebäude mit Lagerräumen, Laboratorium, Badeanstalt u. mechanische Werkstatt, eine Schmiede, eine Kantine, ein Autoschuppen, 4 Be- amtenwohnhäuser u. 1 Arb.-Wohnhaus. – Das Werk besitzt einen Kohlenlagerplatz mit Auf- und Ablade- einrichtung u. einen Zgleisigen Schmalspurbahnanschluß sowie auf dem daneben liegenden Gelände der Königin- Luise-Grube Ostfeld eine Umladevorrichtung für Haupt- bahnfrachtgüter. Das 6 KV-Kabelnetz besteht aus 434.7 km unter- irdischen Kabeln mit 362 Schalt- und Transformatoren- stationen mit 458 Transformatoren, welche 49 121 kVA (ohne Umspannwerke) Leistungsfähigkeit besitzen. Das Hochspannungsfreileitungsnetz umfaßt 28.6 km 60 kV Doppelleitungen Zaborze-Gleiwitz u. Zaborze-Beuthen, welche die Umspannwerke Zaborze, Miechowitz und Beuthen sowie Zaborze u. Gleiwitz miteinander verbin- den. Die Gesamtleistung der Umspannwerke beträgt 157 000 kVA. Die Landkreise Tost-Gleiwitz und Beuthen-Tarnowitz werden durch ein 20 KV-Frei- leitungsnetz versorgt, welches 197.4 km Leitung, 1 Um- spannwerk, 4 Schaltstationen und 78 Transformatoren- stationen mit 80 Transformatoren umfaßt, welche 5137 kVA Leistungsfähigkeit besitzt. Die Gesamtlänge des Niederspannungsnetzes beträgt 424.3 km. Zur Erhöhung der Betriebssicherheit ist ein Fernsprechnetz mit einer Gesamtlänge von 197.8 km vorhanden. An Grundstücken besitzt die Ges. in Hindenburg, Gleiwitz, Beuthen (Oberschles.), Peiskretscham, Mikult- schütz u. verschied. Orten des Landkreises Tost-Gleiwitz zusammen 14 ha 77 a 38 qm. Ueber das Besitztum der Ges. in Polen (Kraftwerk Chorzow) s. unter Beteiligungen. HKonzessionsverträge usw.: Die Stromverteil, erfolgt auf Grund von Konzessions. verträgen mit den Wege besitzenden Gemeinden in allgemeinen durch die Ges. an die Verbraucher. Die Stadt Beuthen sowie der Restkreis Beuthen-Tarnowitz beziehen ihren Strom von der Ges. als Großabnehmer und vertreiben den Weiterverkauf in ihren Gebieten, Die Konzessionsverträge mit den Städten haben fol- gende Dauer: Gleiwitz bis 1932, Verlängerungsverhand- lungen schweben noch, Hindenburg O.-S. bis 1948, Beu- then O.-S. bis 1954. Die Verträge mit 2 Landgemein- den enden in den Jahren 1958 und 1961. Mit gr „Ueberlandwerk Oberschlesien A.-G.“' in Neiße besteht ein Vertrag bis 1955 über Abgabe von Strom bis zu 40 000 kW; hiervon wurden bisher 20 000 kW angefor- dert. Ferner sind Stromlieferungsverträge bis zum Jahre 1974 mit den Kreisen Tost-Gleiwitz u. Beuthen-Tar. nowitz für die Versorgung aller darin gelegenen Land. gemeinden, von denen 52 im Kreise Tost-Gleiwitz und 11 im Restkreise Beuthen-Tarnowitz bereits mit Strom versorgt werden, abgeschlossen. Mit Ausnahme der Hochspannungsleitung für die Versorgung der Stromlieferungsgebiete der „Ueber. landwerk Oberschlesien A.-G.'' sind sämtliche Hoch- spannungskabel und Freileitungen sowie auch die Ver. teilungsnetze in den Städten und Landgemeinden Eigen. tum der Ges. In den Kreisen Tost-Gleiwitz u. Beuthen. Tarnowitz gehören die Ortsnetze in den Landgemeinden den Kreisen; die Ges. verzinst dem Kreis Tost-Gleiwitz das für die Ortsnetze aufgewendete Kapital mit 6¼, Auf die Verteilungsnetze in Gleiwitz und Beuthen haben diese Städte bei Ablauf der Verträge ein Ueber- nahmerecht zum Buchwert. Dieser ist vertraglich be. stimmt als der Anschaffungswert, vermindert um eine am Ende jedes Jahres auf den Ursprungswert der dam vorhandenen Anlagen zu berechnende Abschreibung von 3 %. Im übrigen bleiben die von der Ges. geschaffenen Anlagen bei Ablauf der Konzessionsverträge in deren Eigentum. – Die Städte Gleiwitz und Hindenburg und die 2 Landgemeinden, in denen die Ges. die Strom abgabe an die Verbraucher selbst bewirkt, erhalten einen Anteil an den Einnahmen aus der Stromlieferung auf ihren Gebieten; für die 52 Gemeinden im Land- kreise Tost-Gleiwitz wird der Anteil an den Einnahmen jedoch an die Kreisverwaltung abgeführt. Dieser Anteil ist auf höchstens 1 % der Einnahmen aus der Strom- lieferung im Kreise mit Ausnahme der Stromlieferung für nicht landwirtschaftliche Großabnehmer und für fiskalische Bahnzwecke jeder Art begrenzt. Von den Hinnahmen aus der Stromlieferung für Kleinbahn. betriebe und an die elektrochemische Industrie erhalten die Städte und Gemeinden keinen Anteil. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. — G.-V. 1933 am 30./5. – Stimmrecht: Je 100 RM = 1 St, jede Aktie B zu 1 RM = 2 St. – Gewinnyerteilung: Vom Reingewinn 5 % zum R.-F. (Gr. 10%, ist erreicht); dann auf G.-V.-B. evtl. besondere Abschreib. u. Rückl. hiernach vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte; von dem verbl. Ueberschuß (nach Abzug von 4 % für die Aktionäre) 10 % Tant. an A.-R. (außer einer festen Vergütung von 100 RM für jedes Mitgl.); 5 % Div, an die Aktien Nr. 1–1750 und die Aktien Lit. 4 Nr. 4251–5125; alsdann erst bis 5% Div. an Aklien Lit. B; Rest gleichmäßig weitere Div. auf alle Aktien bzw. nach G.-V.-B. Zahlstellen: Breslau: Dresdner Bank, E. Hel- mann; Berlin: Dresdner Bank, Deutsche Bank u. Dis- conto-Ges., Reichskredit-Ges. A.-G., Berliner Handek- Ges., Delbrück Schickler & Co., Hardy & C0o, 6. . b. H.; Beuthen (O.-S.): Dresdner Bank. Beteiligung. u. Tochtergesellschaften Oberschlesisches Kraftwerk Spolka Akcyjna, E witz (Slaskie Zaklady Elektryczne Sp. A.) (Kapitt