Elektrizitätswerke, elektrotechnische Industrie. 1829 5 Jahren weiter, bis er mit 2jähr. Frist gekündigt wird. Die Rheingau A.-G. besitzt eine eigene Dampf- kraftanlage von 2500 kW, bezieht indessen jetzt ihren gesamten Strombedarf von 8 Mill. KkWh ebenfalls von der Nain-Kraftwerke A.-G. – Die Leitungen von den jeweiligen Uebernahmestellen bis in das Versorgungs- gebiet der Main-Kraftwerke A.-G. werden sämtlich von dieser auf ihre Kosten erstellt. Das Stromversorgungsgebiet der Main-Kraftwerke A.-G. erstreckt sich auf die zum Teil sehr industrie- reichen Kreise Untertaunus, Obertaunus, Main-Taunus, Limburg, Unterlahn, Oberlahn und St. Goarshausen sowie Teile vom Rheingau-Kreis und Kreis Usingen. mäßige Abgaben von % % bis 1 % von den Brutto- einnahmen aus der Stromlieferung in den betreffenden Kreisen und Gemeinden zugestanden, während in den Städten Ober- und Niederlahnstein unter Berück- sichtigung der größeren Stromlieferung entsprechend höhere Abgaben zu zahlen sind. Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. – G.-V.: 1933 am 16./6. – Stimmrecht: 1 St.-Akt. = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F.; vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte; bis 4 % Div. an St.-Aktien; 10 % Tant. an A.-R.; Rest nach G.-V.-B. Zahlstellen: Ges.-Kasse; Frankfurt a. M. und Berlin: Dresdner Bank, Deutsche Bank und Disconto- Die mit den einzelnen Kreisen und Gemeinden ab- Ges.; Frankfurt a. M.: Grunelius & Co., Gebr. Sulz- geschlossenen Verträge sichern der Main-Kraftwerke bach, Nassauische Landesbank; Berlin: Berliner Handels- A.G. bis zum 1./1. 1960 die alleinige Stromlieferung. Ges., Delbrück Schickler & Co., Hardy & Co. G. m. b. H. Bei Ablauf der Verträge sind die Kreise berechtigt, die der Main-Kraftwerke A.-G. gehörenden Fernleitungen, Beteiligungen: a 37 inschliehlicl Rheingau Elektrizitätswerke A.-G., Eltville (Kap. oeenen und Orfsäelze nknene 1 300 000 RM Beteilis 1 351 000 KM; Div 1927–1994 Hausanschlüsse und Zähler zu übernehmen, wobei 8 8, 8,. 8 4 % Leitungsanlagen und Transformatorenstationen, die mit G 3 Elektrizitätswerk B6%% 50 000 Volt Spannung und mehr betrieben werden, so- weit sie nicht ausschließlich der Versorgung der Kreise dienen, ebenso die Kraftwerke der Ges. von der Uebernahme ausgeschlossen sind. Das Limburger Kabelnetz und die Fernleitung sind auf Grund früherer Verträge bereits kostenlos der Stadt Limburg anheim- gefallen. Limburg ist indessen nach einem Vertrag vom November 1924 verpflichtet, bis zum 31./12. 1950 den zur Versorgung der Stadt und ihrer Einwohner be- nötigten Strom, soweit dieser nicht aus den eigenen Wasserkraftanlagen der Stadt Limburg gewonnen wird, ausschließlich aus den Leitungsnetzen der Main-Kraft- werke zu beziehen. Andererseits nehmen die Main- Kraftwerke die von der Stadt Limburg in den Wasser- kraftanlagen an der unteren Gefällstufe bei Limburg erzeugte elektr. Arbeit insoweit ab, als diese von der Stadt Limburg nicht verbraucht wird. Ein Strom- lieferungs-Vertrag besteht auch mit der Frankfurter Lokalbahn A.-G., der die Main-Kraftwerke z. Lieferung Nassau a. d. L. (Gesamtkap. 34 500 RM, Beteilig. 19 500 RM; Div. 1926/27–1931/32: 10, 10, 10, 10, 10, 6 7%). Emser Elektrizitätswerk und Malbergbahn A.-G., Bad Ems a. d. L. (Gesamtkap. 350 000 RXM, Beteilig. 130 000 RM; Div. 1927–1931: 10, 0, 0, 0, 0 %). Lahnkraftwerke A.-G. in Frankfurt a. M. (Kapital 2 500 000 RM, Beteilig. 750 000 RM; Div. 1928–1931: 4, 4½, 4½, 0 %). Statistische Angaben: Aktienkapital: 22 400 000 RM in 21 100 Akt. A zu 1000 RM und 13 000 Akt. B zu 100 RM. Vorkriegskapital: 8 000 000 M. Urspr. A.-K. 2 000 000 M. Erhöht 1912 um 6 000 000 Mark, dann erhöht von 1920–1923 auf 174 000 000 M in 160 000 St.-Akt. und 14 000 Vorz.-Akt. zu 1000 M. Die KRap Unmstell erfolste lt G..V. 924 174 000 000 M auf 22 428 000 RM derart, daß der Nenn- wert der St.-Akt. von bisher 1000 M auf 140 RM herab- gesetzt wurde. Auf die Vorz.-Akt. war unter Berück- des gesamten Strombedarfs dieser Ges. für den Betrieb Gesamt-Einzahl.-Wertes von 23 994 RM „ „ 3 noch eine Zuzahlung von 4006 RM zu leisten. Der Nenn- der Vorortbahnen Heddernheimberursel Hohemark wert wurde von 10060 M auf 2 RM festgesetzt. Die Vorz.- und HeddernheimHomburg, für das jetzige u. spätere Akt. wurden 1928 eingezogen. Die Akt. zu 140 RM wur- Versorgungsgebiet des Elektrizitätswerkes Homburg den 1929 in solche zu 1000 RM bzw. 100 RM umgetauscht. einschlieblich der Homburger Straßenbahn und für das Großaktionäre: Elektrizitäts-A.-G. vormals Lah- Ueberlandgebiet der Frankfurter Lokalbahn A.-G. ver- meyer & Co., Frankfurt a. M.; Rhein.-Westfälisches pflichtet. Dieser Vertrag läuft bis 30./9. 1931 und verlängert sich stets um 3 Jahre, bis er mit einer Frist von 18 Monaten gekündigt wird. Konzessionen: Die mit den vorerwähnten ein- zelnen Kreisen und Gemeinden abgeschlossenen Verträge geben den Main-Kraftwerken bis 1./1. 1960 das aus- schließliche Recht zur Benutzung von öffentlichen Straben, Wegen, Brücken und Plätzen zur Führung von ober- und unterirdischen Leitungen, und zwar sowohl zwecks Stromversorgung der betreffenden Kreise und Gemeinden selbst, als auch zur Führung von Leitungen, die wegen des Anschlusses von Gemeinden und Stromabnehmern anderer Kreise und Gemeinden erforderlich werden. Den Kreisen und Gemeinden steht das Recht zu, die Ortsnetze einschl. Transformatoren- stationen zum Taxwert zu erwerben, wobei indessen im Falle der Erwerbung durch die Kreise und Gemeinden diese verpflichtet sind, noch auf 10 bzw. 12 bzw. 1 bzw. 20 Jahre Strom zu noch zu vereinbarenden Be- dingungen von den Main-Kraftwerken zu beziehen. Ebenso bleibt den Main-Kraftwerken in diesem Falle das Durchleitungsnetz bzw. die Versorgung der Groß- Elektrizitätswerk A.-G., Essen; Bezirksverband Nassau. 6 % (früher 7 %) Anleihe v. 1926: 8 000 000 GM in Stücken zu 200, 500, 1000 GM (1 GM gleich ¼79o kg Feingold). Zs.: 1./4. u. 1./10. – Sicherheit: Die Anleihe ist hypothek. an bereitester Stelle auf den Kraftwerken nebst Zubehör sichergestellt, wobei den aufzuwertenden Papiermarkanleihen der gleiche Rang wie der neuen Anleihe eingeräumt ist, und zwar auf Feingoldbasis (1 GM = ½ %0 kg Feingold). —– Tilg.: Die Rückzahlung erfolgt ab 1927 in 35 Jahren durch Verlosung im Juni (zuerst Juni 1927) per 1./10. –— Zahlstellen: wie Dividenden; außerdem in Zürich: Schweizerische Kreditanstalt. Aufgelegt im April 1926 zu 88 %. Zugelassen in Frankfurt a. M. im Januar 1927, Kurs Ende 1927–1932: 89, 85,50, – (81,50), 77, 79,25*, 84, 50 %. Kurs der Aktien ult. 192 7–1932: In Frank- furt a. M.: 122, 124.50, –, 65,50, 6676*, 64 %. Dividenden 1927–1932: 8, 8, 6, 6, 4, (Div.-Schein 4). Angestellte und Arbeiter: 183 und 391. Stromabgabe 192 7–1932: 73 558 634, 4 % industrie noch auf eine bestimmte Reihe von Jahren 87 776 742, 105 264 886, 91 039 060, 104 236 091, gewahrt. Einzelnen Kreisen und Gemeinden sind 110 996 531 KWstd. Anschlußßbewegung: Angeschlossene Anschlußwert in kW Gesamt- Stand am Beleuchtungs- Kleingewerbliche Groß- anschlußwert Gemeinden wohner Anlagen Anlagen Abnehmer in kW 31./12.1913 71¹ 71 356 3 155 2 783 9 908 15 936 31./12.1927 362 281 107 14 410 24 252 51 026 89 688 31./12. 1928 365 281 893 15 536 26 705 63 367 105 608 31./12. 1929 366 282 494 19 507 28 455 63 726 108 928 31./12. 1930 367 282 6907 25 337 28 499 65 637 119 473 31./12.1931 370 279 153 30 099 27 605 68 267 125 971 31./12.1932 370 295 313 32 145 27 562 67 159 126 866