Textil-, Kunstseide- und Bekleidungs-Industrie. 2043 24 worden ist, wurde die Debag zu der Dachgesell- chaft eines Textilkonzerns ausgestaltet, der außer den isherigen Tochtergesellschaften der Debag die Dierig- Ges. u. die Hammersen-Ges. umfaßt. Die auf diesen Jusammenschluß abzielenden Bestrebungen lagen be- eeits mehrere Jahre zurück u. hatten im Jahre 1924 um Abschluß einer Interessengemeinschaft geführt. mfolge von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragschließenden wurde diese Arbeitsgemeinschaft uch kurzer Zeit wieder gelöst. Die im Anschluß fieran über eine längere Zeit in Erscheinung getrete- ueen Gegensätze zwischen der Hammersen- und der bierig-Gruppe sind seit dem Sommer 1930 durch Ver- einbarungen, die ein enges würtschaftliches Zusammen- urbeiten vorsehen, ausgeglichen worden. (Näheres über den am 19./6. 1930 abgeschlossenen Vertrag siehe weiter unten.) Die Lage der Ges. wird wesentlich bestimmt durch lie der beiden wichtigsten Tochtergesellschaften, der christian Dierig A.-G., Langenbielau, und der F. H. Hammersen A.-G., Osnabrück. Bei der Christian Dierig .G. ist neben der Sonderrücklage der in 1931 erzielte nicht unerhebliche Betriebsgewinn durch die Wert- hinder. der Bestände mehr als aufgezehrt worden. Bei ler F. H. Hammersen A.-G., die im Jahre 1931 u. a. einen nennenswerten Verlust bei der Gebr. Elbers A.. in Hagen i. W. zu verrechnen hatte, lag gleich- alls ein ansehnlicher Betriebsgewinn vor. Um die Aupassung der Aktienkapitalien und der Vermögens- bewertung an die neuen Wertverhältnisse durchzu- führen, wurden daher bei diesen beiden Ges. und bei mderen Ges. des Konzerns Kapitalveränderungen vor- senommen (s. auch „Beteiligungen“'), auf die die Ges. i Aufstellung des Abschlusses per 30./9. 1931 bereits Mücksicht zu nehmen hatte. Darüber hinaus erschien s ferner erforderlich, auch auf andere Beteiligungen Ibschreibungen vorzunehmen, die den geschmäler- ten Wert- u. Ertragsverhältnissen in ausreichendem Mße Rechnung tragen. Zum Ausgleich dieser Ab- cthreib. und um den gesetzlichen R.-F. auf 10 % des verbleibenden A.-K. zu erhöhen, beschloß die G.-V. v. 8/4. 1932, 4 Mill. RM eigene Aktien, die der Ges. von den Großaktionären unentgeltlich zur Verfügung ge- stellt wurden, einzuziehen und das verbleibende A.-K. durch Herabsetzung im Verhält. 5: 4 auf 28 Mill. RM u vermindern (s. auch „Kapital,'). Der sich er- gebende Buchgewinn von rund 11 Mill. RM wurde mit 13 Mill. RM zur Erhöhung des R.-F. auf 2,8 Mill. RM mit dem Rest zu Abschreib. und Rückstell. auf dau- ernde und noch einzutauschende Aktien verwandt. Zweck: Betrieb von Textilunternehmungen aller Art, insbes. das Verspinnen von Baumwolle u. Vertrieb dieser Pro- duktion. Betrieb aller damit zusammenhängenden Unter- üehmungen u. Beteiligung an solchen. Die Ges. ist berechtigt, Zweigniederlass. im In- u. Auslande zu er- richten sowie Interessengemeinschaftsverträge abzu- cchließen. Sonstige Mitteilungen: Interessengemeinschaftsvertrag einerseits zwischen der F. H. Hammersen Actien-Gesellschaft in Osnabrück und der Debag, sowie andererseits der Chri- stian Dierig Aktiengesellschaft in Langenbielau und der Textil-Treuhand G. m. b. H. in Berlin-Charlotten- burg (sicehe auch ,„Entwicklung-). Der Inhalt des fast vollständig durchgeführten Ver- Inges, der am 19./6. 1930 unterzeichnet worden ist und von dessen Bestimmungen die G.-V. der Dierig- Ges. v. 7./7. 1930 und die der Hammersen-Ges. v. 0/7. 1930 zustimmend Kenntnis genommen haben, ist m wesentlichen folgender: Zur Durchführung des Vertrages erhöhte die Debag Beschluß der Generalversammlung v. 8./7. 1930 ihr lienkapital von 6 000 000 RM, das sich vollständig der Hammersen-Gesellschaft befand, auf 11 000 RM. Die neuen Aktien verwandte sie zu Aktienaustausch in folgender Weise: Die Aktio- nae der Dierig-Gesellschaft (im wesentlichen die extil-Treuhand G.m. b. H.) erhielten für ihre 30 000 000 RM Dierig-Aktien die Hälfte der Kapitalerhöhung, d. h. 16 500 000. Debag- Aktien, außerdem weitere 6 600 000 RM Debag-Aktien zum Ausgleich eines Tauschanspruchs aus dem Besitz von 5 500 000 KM Hammersen-Aktien, zusammen also 23 100 000 RM Debag- Aktien. Der Rest von 9 900 000 RM Debag-Aktien wurde den Aktionären der außer den vorstehend er- wähnten 5 500 000 RM noch umlaufenden 8 250 000 RM Hammersen-Aktien zum Tausch angeboten, d. h. im Verhältnis von 1200 RM Debag-Aktien für 1000 RM Hammersen-Aktien. – Von dem Tauschangebot hat der weitaus größte Teil der Hammersen-Aktionäre Gebrauch gemacht, so daß nur noch wenige Prozent des Hammersen A.-K. im Verkehr sind. Der Umtausch der ferner bei der Textil-Treuhand noch liegenden rest- lichen Hammersen-Aktien soll später erfolgen (8 auch „Dauernde Beteiligungen). Ueber die Bestellung von Aufsichtsrats- und Vor- standsmitgliedern ist, unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes und der Satzungen, folgendes vereinbart worden: A. Der Vorstand der Debag besteht aus zwei Mit- gliedern, von denen das eine durch die Hammersen- Gruppe, das andere durch die Dierig-Gruppe bestimmt wird. Der Aufsichtsrat der Debag besteht aus 10 Mit- gliedern und setzt sich je zur Hälfte aus Vertretern der beiden Gruppen zusammen. (Für den im Dezember 1931 verstorbenen Herrn Dr. Roesch von der Hammer- sen-Gruppe hat keine Ersatzwahl stattgefunden.) Der Vorsitz im Aufsichtsrat wechselt zwischen Herrn Fritz Häcker von der Hammersen-Gruppe, Herrn Dr. Wolf- gang Dierig von der Dierig-Gruppe und Herrn Dr. Werner Kehl. Das Abkommen über die Besetzung des Vorsitzes im Aufsichtsrat gilt bis zum 31. Dezember 1935, das Abkommen über die paritätische Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im ganzen bis zum 1. Oktober 1940. B. Das Verhältnis der Hammersen-Gruppe und der Dierig-Gruppe im Aufsichtsrat der Hammersen-Gesell- schaff stellt sich auf 8: 5. Falls ein Mitglied der Hammersen-Gruppe anders als in dem vorgesehenen Wechsel ausscheidet, findet für dieses Mitglied keine Neuwahl statt; das Verhältnis der Hammersen-Gruppe zur Dierig-Gruppe wird von da an 7:5 sein. (Dies ist infolge des Todes von Herrn Roesch jetzt der Fall.) Das Abkommen über das gegenseitige Verhältnis im Aufsichtsrat der Hammersen-Gesellschaft ist für 10 Jahre festgesetzt, beginnend mit der ordentlichen Generalversammlung für 1930. Den Vorsitz im Auf- sichtsrat der Hammersen-Gesellschaft führt Herr Dr. Werner Kehl; erster stellvertretender Vorsitzender ist Herr Fritz Häcker, zweiter stellvertretender Vorsitzen- der Herr Dr. Wolfgang Dierig. Bis zum 31. Dezember 1935 bestehen zwischen der Hammersen- und der Dierig-Gruppe Abmachungen über einen Wechsel im Vorsitz des Aufsichtsrats. Im Geschäftsausschuß der Hammersen-Gesellschaft soll zwischen den Vertretern der Hammersen-Gruppe und der Dierig-Gruppe ein zahlenmäßiges Verhältnis von 5: 3 oder 4 2 bestehen. (Für den verstorbenen Herrn Roesch ist kein Ersatz gewählt, so daß das Verhältnis jetzt 4:3 ist.) Die Selbständigkeit der Hammersen-Gesellschaft wird in dem Sinne gewährleistet, daß eine Auflösung dieser Gesellschaft, eine Fusion oder eine Satzungsänderung, durch die die Selbständigkeit der Hammersen-Gesell- schaft gefährdet wird, nur beschlossen werden kann. wenn dies die Mehrheit der nicht von der Dierig- Gruppe gestellten Aufsichtsratsmitglieder beschließt. C. Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsausschuß der Dierig-Gesellschaft sollen zwei Herren der Ham- mersen-Gruppe angehören. D. Ferner ist ein Gemeinschaftsrat aus 4 Personen gebildet, von denen je zwei durch den Aufsichtsrat der Hammersen-Gesellschaft und den Aufsichtsrat der Dierig-Gesellschaft ernannt werden. Aufgabe dieses Gemeinschaftsrats ist es, das wirtschaftlich günstigste Zusammenarbeiten sämtlicher Konzerngesellschaften vorzubereiten. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, dafür zu sorgen, daß eine einheitliche Einkaufs-, Produktions- und Verkaufspolitik verfolgt wird. Zu diesem Zweck tritt der Gemeinschaftsrat einmal monat- lich zu einer Sitzung zusammen.