2844 Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. Inhaber lautende, bei Sicht zahlbare Noten auszu- geben, b) Wechsel zu akzeptieren, c) an Regierungen Darlehen zu geben, d) für Regierungen laufende Kon- ten zu eröffnen, e) beherrschenden Einfluß auf ein Unternehmen zu erlangen, f) Grundstücke, die nicht zur Aufrechterhaltung ihres eigenen Geschäftsbetrie- bes notwendig sind, länger zu behalten, als nötig ist, um sie vorteilhaft zu veräußern, falls sie solche etwa zur Abdeckung eigener Forderungen übernommen hat. Die Bank hat ihre Geschäfte unter besonderer Be- rücksichtigung der Aufrechterhaltung ihrer Liquidi- tät zu führen. Sonstige Mitteilungen: Satzungen: Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. (Schluß des 1. Geschäftsjahres am 31./3. 1931.) – G.-V. in Ba- sel im ersten Geschäftsvierteljahr (1933 am 8./5); das St.-Recht steht im Verhältnis zu der Zahl der Aktien, die in dem Lande des in der G.-V. vertretenen Insti- tuts gezeichnet sind. –—– Vom Reingewinn a) 5% bzw. soviel von diesem Hundertsatz, als für nachstehende Zweck benötigt wird, zu dem sogen. „Gesetzlichen Reservefonds'' (Gr. 10/% des eingezahlten Grundkapi- tals); b) danach eine jährl. Div. bis zu 6% pro Jahr auf das eingezahlte Grundkapital der Bank. – Die Div. ist kumulativ (d. h. der Aktionär hat Anspruch auf Bezahlung der Div.-Rückstände vor jeder neuen Gewinnverteilung; c) von dem dann noch verbleiben- den Rest 20 % an die Aktionäre, bis eine Zusatz-Div. von höchstens 6 % (die nicht kumulativ ist) erreicht ist; indessen kann der Verwaltungsrat alljährlich diese zusätzliche Zahlung ganz oder teilweise einbehalten und den Betrag einer besonderen Div.-Rücklage für künftige Div.-Zahlungen überweisen. Diese Rücklage soll zur Aufrechterhalt. der in der vorhergehenden Ziffer vorgesehenen kumulativen 6% Div.-Zahl. oder zu späteren Ausschüttungen an die Aktionäre dienen; d) nach Berücksichtigung der obenbezeichneten Zwecke fließt die Hälfte des alsdann verbleibenden jährlich. Reingewinns dem „Allgemeinen Reservefonds“ der Bank zu, bis dieser die Höhe des eingezahlten Kapi- tals erreicht hat. Von da ab werden 40 % verwandt, bis der Allg. R.-F. das Doppelte des eingezahlten Ka- pitals erreicht; 30 %, bis er das Dreifache erreicht; 20 %, bis er das Vierfache erreicht; 10 %, bis er das Fünffache erreicht; u. von da an 5%. Falls der Allg. R.-F. infolge von Verlusten oder infolge Erhöh. des einbezahlten Kapitals nach Erreichung einer der vor- genannten Beträge wieder unter diese Höhe sinkt, wird das der neuen Lage entsprechende Prozentver- hältnis für den jährl. Reingewinn so lange wieder zugrunde gelegt, bis das entsprechende Verhältnis wieder hergestellt ist; e) solange der Plan in Kraft ist, wird ein etwa verbleibender Rest des Reinge- winns nach Befriedig. der vorgenannten Erforder- nisse in folgender Weise verteilt: 1. 75% an Regie- rungen oder Zentralbanken Deutschlands u. der Län- der, welche berechtigt sind, an den auf Grund des Planes zahlbaren Annuitäten teil zu haben, soweit diese Regierungen oder Zentralbanken bei der Bank befristete Einlagen unterhalten, die frühestens fünf den. Die Uebertragungs-Bewilligung darf nur mit 4. rungskurs in Paris am 3./11. 1930: 3300 frz. Fr. Jahre vom Zeitpunkte der Einzahlung an und nach Ablauf von vier Jahren mit mindestens einjähriger Voranzeige zurückgezogen werden können. Dies Summe wird jährl. in Beträgen verteilt, welche de Größze der von den beteiligten Regierungen oder den in Frage kommenden Zentralbanken unterhaltenen Einlagen entsprechen. Der Verwaltungsrat ist befugt die Mindesthöhe dieser Einlagen zu bestimmen, welels die vorgesehene Ausschüttung rechtfertigt. 2, 25% fließen, falls die deutsche Regierung sich entschlieht eine langfristige Einlage bei der Bank zu unterhalten welche nur unter den in Ziffer 1 ausdrücklich fes. gelegten Beding. zurückgezogen werden kann und wenigstens 400 000 000 RM beträgt, einem „Sonder. fonds' zu, der dazu verwandt wird, um Deutschland bei der Bezahlung der letzten zweiundzwanzig in Plan vorgesehenen Annuitäten zu unterstützen. Wenn sich die deutsche Regierung entschließt, eine derartige langfristige Einlage von weniger als 400 000 000 R. zu machen, so wird der Anteil der deutschen Regie. rung entsprechend verringert u. der Rest den in vor- stehender Ziffer 1 aufgeführten 75% zugeschlagen, Wenn sich die deutsche Regierung nicht dazu ver- steht, eine derartige langfristige Einlage zu machen, so werden die genannten in der in der vorstehenden Ziffer 1 angegebenen Weise verteilt. Der vorstehend erwähnte Sonderfonds trägt Zinseszinsen, die auf fälr- licher Basis zum Höchstsatze errechnet werden, welchen die Bank auf langfristige Einlagen gewährt. Wenn der Sonderfonds die für die Bezahlung der letzten zweiundzwanzig Annuitäten erforderliche Höhe übersteigen sollte, wird der Ueberschuß gemil dem Plan unter die Gläubigerregierungen verteil. 1) Nach Ablauf des im ersten Absatz der Ziffer 0 genannten Zeitraums wird die Verteilung des 1 Ziffer e) erwähnten Reingewinnrestes von der G.. auf Vorschlag des Verwaltungsrates bestimmt. Statistische Angaben: Kapital: 500 000 000 Schw. Fr. = 145 161 290.32 9 Feingold in 200 000 Aktien zu 2500 Fr. Der Nennwer der Aktien ist auf jeder Aktie auch in der Währung des Landes, wo sie ausgegeben ist, zur Goldmünz parität vermerkt. Alle Aktien lauten auf Namen; ihte Uebertragung an neue Besitzer kann vom Verwal tungsrat ohne Angabe von Gründen verweigert ver stimmung der Notenbank des betr. Landes oder de an ihrer Statt auftretenden Stelle erteilt werden. — Vorläufig sind die Aktien nur zu 25%% eingerll? Zeitpunkt u. Modalitäten der Resteinzahlung bestinn der Verwaltungsrat unter dreimonatiger Ankündigung Dividende für die Zeit vom 17./5. 1930–31/ 1931: 6 %; 1931/32–1932/33, 6, 6 % auf eingez. Kapinl Kurs: Die Aktien wurden vorläufig an der Paräze Börse zugelassen. An weiteren Börsen der Emissiols länder sollen sie später eingeführt werden. Einfil- Beamte u. Angestellte (unter Ausschluß d- Hilfspersonal) ult. März 1933: 104. Bilanzen 31./3. 1931 31./3.1932 31./3.1933 in in in Aktiva Mill. Schw. Fr. Schw. Fr. Schw. Fr. Kassenbestand, Kassa und Guthaben bei Banken.. 723 14 211 955 11 396 009 Gelder auf Sieht, zinstragend angeledñ nn..... 186.28 74 384 534 52 542 803 Rediskontierbare Anlagen (Einstandspreis): à) Handelsweeksel und Bankakzepite... 471.42 473 560 333 275 172 012 %% ˙s ‚V .... 138.10 136 738 464 257 460 575 auf zinstragend angelegt: ) ee beöbstetetegeggg ... 850.69 I) von 6 Ur 6 Mon .... .%%% 12.70 206 636 296 185 702 647 „ mit Fälligkeit: a) bis zu f . 184.78 in -h¼ ...... 37.87 210 918 450 160 424 502 8033 BBh .. 11.97 9 661 125 7 876 444 . Summa 1 901.14 1 126 011 157 940 575 052