3246 Metall- und' Maschinen-Industrie. burg. Durch Fusion wurde am 30./7. 1930 die Bam- berger, Leroi & Co. A.-G., Frankf. a. M., aufgenom- men, welche als Aktiengesellschaft am 19./6. 1925 ge- gründet wurde; Vorgängerin dieser Aktiengesellschaft war die Firma Bamberger, Leroi &$ Co., deren Grün- dung 1892 zu Frankf. a. M. erfolgte. – 1932 und 1933 fanden Kapitalherabsetzungen in erleicht. Form statt (s. u. Kapital). – Die Firma lautete bis 5./8. 1933: Tritonwerke-Bamberger, Leroi A.-G. Zentrale: Hamburg. —– Hauptniederlassung: Frankf. a. M. – Zweigniederlassungen u. Fabriklager in Berlin, Freiburg i. B., Hannover, Köln, Leipzig, Lud- wigshafen, München und Stuttgart. Zweck: Fabrikation u. Vertrieb von sanitären Einrichtungen für Schiffszwecke, Krankenhäuser, Badeanstalten, Land- häuser, öffentliche Gebäude usw., sowie Herstellung von Beschlägen für Eisen-, Straßen-, Klein-, Hoch- u. Untergrund-Bahnen. Besitztum: Fabrikanlagen mit Verwaltungsgebäuden in Ham- burg 22, Alter Teichweg 13-27, u. Frankfurt a. M., Mainzer Landstr. 142. Kontorhäuser u. Fabrik-Grund- stücke, welche anderweitig vermietet sind, befinden sich in Hamburg 6, Schanzenstr. 75-77, Bartelsstr. 12-16 u. Hamburg 11, Alterwall 64. Die G.-V. der Tritonwerke v. 30./7. 1930 genehmigte einen Fusionsvertrag mit der Bamberger, Leroi & Co. A.-G. in Frankf. a. M., wonach die Tritonwerke das gesamte Vermögen der Bamberger, Leroi & Co. A.-G. unter Ausschluß der Liqu. gegen Gewähr. von nom. 1 200 000 RM St.-A. übernahm (Umtausch 5: 2). Sonstige Mitteilungen: Verbände: Die Ges. gehört als Mitglied dem Ver- band der Eisenindustrie Hamburgs, dem Verband deut- scher Gas-, Wasser- u. Dampf-Armaturen-Fabrikanten in Berlin, dem Reichsverband der Großhändler der sani- tären Wasserleitungsbranche in Frankf. a. M., dem Gußemaille-Verband des Großhandels e. V. in Frankf. a. M., dem Verband Vereinigter Installations-Lieferan- ten e. V. in Hamburg, der Nordwestlichen Küsten- gruppe des Gesamtverbandes Deutscher Metallgieße- reien, Hamburg, der Vereinigung der Gußrohr-, Stein- gut- und Sanitätsgußhandels, Berlin-Schöneberg, der ereinigung der Großhändler des Wasserleitungsfaches, Hannover-Braunschweig, der Lieferanten-Vereinigung der Installationsbranche und verwandten Geschäfts- zweige E. V., Düsseldorf, an. Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. –— G.-V. Im I. Geschäftshalbjahr; je 100 RM St.-A. oder Vorz.-A. Lit. B = 1 St., je 12 RM Vorz -A Hit. 4 in F. - 5 St., sonst 1 St. – Gewinnverteil.: Der Reingewinn wird wie folgt verteilt: 1. Zunächst 5 % in den R.-F. (Gr. 10 %); 2. dann evtl. weitere Rücklagen; 3. dann kontr. Tant.; 4. dann nach Abzug der A.-R.-Tant. die folgenden Div. in nachstehender Reihenfolge: a) Die Vorz.-Aktionäre Lit. A. 7 % u. etwa rückst. Div. aus den Vorj.; b) die Vorz.-Aktionäre Lit. B 3 % zuzüglich % % für jedes angefangene Prozent, das an die St.- Aktionäre über 8 % hinaus entfällt; c) die St.-Aktionäre die von der G.-V. zu beschließende Div.; 5. der A.-R. erhält als Tant. 10 % des nach §8 245 HGB. zu errech- nenden Teiles des Reingewinns. –— Bei Auflös. d. Ges. sowie im Falle der Herabsetz. des A.-K. zum Zwecke einer teilweisen Rückzahl. an die Aktionäre erhalten aus der zur Verteil. an diese verfügbaren Masse zu- nächst die Vorz.-Aktionäre Lit. A. die auf die Vorz.-A. Lit. A. eingezahlten Beträge zuzüglich 20 % dieses Betrages sowie die etwa rückst. Div., dann die Vorz.-A. Lit. B 100 % sowie etwa rückst. Div., hierauf die St.-A. die auf sie eingezahlten Beträge. Der verbleibende Rest wird auf die Vorz.-A. Lit. B. u. die St.-A. nach dem Verhältnis der eingezahlten Beträge verteilt. Zahlstellen: Hamburg: Ges.-Kasse, Dresdner Bank, M. M. Warburg & Co., Vereinsbank; Berlin u. Dresden: Gebr. Arnhold; Frankf. a. M.: Deutsche Bank u. Disconto-Ges., Deutsche Effekten- u. Wechselbank; Mannheim: Deutsche Bank u. Disconto-Ges. ―――― Beteiligung: Die Ges. besitzt sämtl. Anteile (42 00 * %%% Ges Frankfurt a. Main. Statistische Angaben: Aktienkapital (weitere Herabsetz. u. Erhöhune auf bis zu 2 072 000 RM beschlossen) 1 160 600 RM 15 von 775 000 RM St.-Akt., 18 000 RM Vorz.-Akt Iit und 367 600 RM Vorz.-Akt. Lit. B. Die Einzieh. der Vorz.-A. Lit. A ist unt. Rückzal der auf sie eingezahlten Beträge zuzügl. anteiliger Diy sowie eines weiteren Betrages von 20 % des auf sie eir gezahlten Betrages gestattet, und zwar ist die Einzieb sowohl mittels Ankaufes als auch unter Einhaltun einer halbjährigen Frist zum Ende des Geschäftsjabres mittels Auslos., Kündig. oder in ähnlicher Weise a. lässig. Die Umwandl. der Vorz.-A. Lit. A. in St.4 ist zulässig, doch bedarf es dazu neben dem mit eir. facher Stimmenmehrheit zu fassend. Beschluß der G.. in gesonderter Abstimmung ebenfalls mit einfacher Stimmenmehrheit zu fassender Beschlüsse der erschie. nenen St.-Aktionäre u. der erschienenen Vorz.-Aktionin beider Gattungen. – Die Verwalt. ist berechtigt, d Vorz.-A. Lit. B ganz oder teilweise nach mind. drei monatiger und höchstens sechsmonatiger bekannteu- machender Kündigung einzuziehen. Falls nicht ale jeweils noch im Umlauf befindl. Vorz.-A. Lit. B. auf einmal gekündigt werden, sind die zu Kündigenden zuvor durch Auslos. zu bestimmen. Für jede solche eingezogene Aktie sind ihrem Inh. 115 % ihres Venn. wertes bar zu vergüten. Die Einziehung ist nur z. lässig, wenn die Ges. mind. zwei Monate vor Bekann. machung der Kündigung durch Bekanntmachung erklin hat, daß sie die Vorz.-A. Lit. B oder ausgelosten Vun. mern zur Einziehung zu kündigen beabsichtigt. De Inh. dieser Vorz.-A. sind berechtigt, binnen zwei I. naten nach Veröffentlichung dieser Kündigungsabeich ihre Vorz.-A. bei der Ges. oder bei einer von ihr u bestimmenden Stelle mit der Erklärung einzureichen daß sie auf die Vorzugsrechte verzichten u. die Un. wandlung ihrer Vorz.-A. Lit. B in St.-A. beantragel Diejenigen Vorz.-A. Lit. B, hinsichtlich derer die vor erwähnte Einreichung fristgemäß erfolgt u. die vo. erwähnte Erklärung fristgemäß abgegeben sein wirl können von der Ges. nicht zur Einziehung gekündig werden, sind vielmehr von ihr als St.-A. abzustempeln Die durch die Abstempelung entstehenden St.-A. be. halten denselben Nennwert, den, u. dasselbe Stimmrech. das sie vordem als Vorz.-A. hatten. Die Einzieh. ode- Umwandl. in Gemäßheit des Vorstehenden bedarf keile weiteren Beschlußfassung der G.-V., der St.-Aktionin u. der Vorz.-Aktionäre. Urspr. A.-K. 3 000 000 M. erhöht von 1919–1923 aut 51 500 000 M in 50 000 St.-Akt. u. 1500 Vorz.-Akt. 1 1000 M. – Lt. G.-V. v. 25./11. 1924 Umstell. des St.-A.K von 50 000 000 M auf 2 500 000 RM (20: 1) u. des Vors. A.-K. von 1 500 000 M auf 18 000 RM in der Weise, da jede St.-Akt. zu 1000 M auf 50 RM u. jede Vorz.-Akt. af 12 RM abgestempelt wurde. – Die G.-V. v. 22./2. 09 beschloß Erhöh. um 1 000 000 RM durch Ausgabe von 800 St.-Akt. zu 1000 RM u. 2000 St.-Akt. zu 100 RM. — Di G.-V. v. 30./7. 1930 beschloß Erhöh. um 1 200 000 St.-Al (1200 zu 1000 RM) u. bis zu 1 000 000 RM Vorz.-Akt Lit. B. Die neuen St.-Akt. dienten zur Durchführung da Fusion mit der Bamberger, Leroi & Co. A.-G. Die neel Vorz.-Akt. B wurden den St.-Aktion. im Verh. 424 Kurse von 105 % zum Bezuge angeboten. Die Erhöh. det Vorz.-Akt. ist zunächst im Betrage von 500 000 RII 01 folgt. A.-K. danach 5 218 000 RM, davon 4 700 000 F St.-Akt. und 518 000 KRM Vorz.-Akt. —– Lt. G.-V. v. 28 0 1932 Herabsetz. des A.-K. in erleichterter Form 1t 5 218 000 RM auf 4 943 000 RM durch Einziehung 70 nom. 275 000 RM Vorrats- bzw. eigenen St.-Akt. der Ges, zwecks Verminderung des Bilanzverlustes 1981. Zu ler chem Zweck erfolgte auch die Auflösung des gesetzl. R.I. u. des Delkredere-Fonds. Lt. G.-V. v. 5./8. 1933 erfolgte zur Sanierung 10 0 eine Kapital-Herabsetz. in erleichterter Form von 4 94 1 Reichsmark auf 807 600 RM u. zwar durch Einnehus von 1000 RM St.-Akt. u. 27 200 RM Vorz.-Akt. B, die 3 Ges. unentgeltlich zur Verfügung gestellt waren, Zusammenleg. der verbleibenden 4 424 000 RM St Al. Verh. 7: 1 auf 632 000 RM sowie der verbleibenden 1900 Akt. B im Verh. 3:1 auf 157 600 RM (die nom.