3978 Verkehrs-, Transport- und Lagerhausgesellschaften. behörde nunmehr die Zulassung dieser Fortsetzung als Kleinbahn ausgesprochen ist, so daß mit den speziellen Vorarbeiten begonnen werden konnte. Die Verhand- lungen sind immer noch nicht zum Abschluß gekommen, u. es konnten auch die Darlehen des Reichs und der Länder für den Bahnbau infolge schwieriger Finanz- lage von diesen noch nicht bewilligt werden. 3. Normalspurige Nebenbahn Biberach–Zell-–0ber- harmersbach (10.6 km), normalspurig. Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 15. Dez. 1904. Nach Ablauf der Konz;. gehen die Bahnanlagen unentgeltl. in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. 4. Normalspurige Nebenbahn OberschefflenzBillig- heim (8.5 km, normalspurig). Dauer der Konz. 90 Jahre, ab 12./6. 1908. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahn- anlagen unentgeltl. in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. 5. Normalspurige Nebenbahn von Orschweier–Etten- heimmünster (8 km), früher 1 m-spurig, seit 22./1. 192: bis Münchweier, seit 11./12 1927 bis Ettenheimmünster normalspurig umgebaut. Dauer der Konz. bis 11/123 1987. Ein unentgeltl. Heimfall der Bahn an den Staat ist nicht vorgesehen, der Staat ist aber berechtigt, die Bahn nach Ablauf von 25 Jahren zu einem Kaufpreis zu übernehmen, welchem der 25fache Betrag der durch- schnittl. jährl. Reineinnahme der dem Ankaufstermin vorausgegangenen fünfjähr. Betriebsperiode zugrunde gelegt werden soll. Sofern die Reineinnahme 4 % der von dem Konzessionär aus eigenen Mitteln aufgewen- deten erstmaligen Anlagen zuzügl. jener der späteren Erweiterungen u. Ergänzungen übersteigt, wird der Mehrbetrag an Reineinnahme auf den vom Staat ge- leisteten Baukostenbeitrag und auf die übrigen Anlage- kosten der Bahn im Verhältnis der bezügl. Kapital- beträge verteilt. Der auf den Staatsbeitrag entfallende Anteil dieses Mehrbetrages kommt bei Ermittlung des Kaufpreises, welcher mindest. die Anlagekosten er- reichen muß, von dem gesamten Reinertrag in Abzug. 1921 Einstellung des Betriebes der Teilstrecke Orsch- weier–Rheinufer. 6. Normalspurige Nebenbahnen Krozingen–Münster- talSulzburg u. Haltingen–Kandern (11 bzw. 13 km), mit der dazugehörig. Reparaturwerkstatt in Sulzburg. Dauer der Konzession 90 Jahre, ab 22./12. 1894 für Krozingen-–Sulzburg u. ab 1./5. 1895 für Haltingen — Kandern. Nach Ablauf der Konz. gehen die Bahn- anlagen unentgeltl. in das. Eigentum dos Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Konz. sind gleiche Bestimmungen wie zu 2 getroffen. Am 22 /10. 1929 wurde der Betrieb einer eigenen Kraftfahr. linie von Kandern nach Schliengen an der Hauptbahn- strecke Freiburg–Basel aufgenommen; diese Linie be- deutet eine erhebliche Wegabkürzung für alle Reisende nach dem badischen Unterland. Um den Verkehr der Bahn noch weiter vor der Konkurrenz privater Kraft- fahrlinien zu schützen u. auch zu beleben, hat die Ges. eine weitere Kraftfahrlinie Kandern-Marzell, die bisher schon für die Ges. Zubringerdienste verrichtet hat, mit Unterstützung der Gemeinden übernommen. Zur Beseiti- gung einer Konkurrenz bei der Nebenbahn Haltingen — Kandern wurde in 1931 von der Stadt Lörrach die Kraft- fahrlinie LörrachBinzen übernommen, diese bis Kan- dern verlängert u. hierbei einige Dampfzüge in Kraft- wagenfahrten umgewandelt. Als Ersatz für schwach besctzte Nebenbahnzüge auf der Strecke Haltingen Kandern ist ein Kraftwagenverkehr zwischen Haltingen u. Kandern und an Stelle von schwach besctzten Dampf- zügen auf der Strecke Krozingen–Münstertal-Sulzburg auch ein Kraftwagenverkehr eingerichfet worden. 7. Normalspurige Nebenbahn Staufen–Münstertal (6 km, normalspurig). Abzweiglinie der unter 3 boe- zeichneten Nebenbahn Krozingen-–GStaufen–GSulzburg. Die Dauer der Konz. läuft mit der für die Stammbahn- strecke Krozingen–StaufenSulzburg erteilten Ge- nehmigung am 22./12. 1984 ab Nach Ablauf dieser Frist gehen die Bahnanlagen unentgeltlich in das Eigentum des Staates über. Für das Ankaufsrecht des Staates vor Ablauf der Genehmigung sind die gleichen Bestim- mungen wie bei der Stammbahnstrecke getroffen. Nur der Zeitpunkt, von welchem aber der Staat die Abtretung .. der Bahn verlangen kann, ist von 25 Jah =u 3, Stammbahnstrecke auf 15 Jahre von Hroffungg 15 . triebes ab für die Abzweigstrecke festgesetzt W Der Gesamtverkehr wurde am 1. Juli 1916 erbffnel Hierzu kamen noch zum 1./1. 1932 5 Nebenbahn- strecken in Baden, welche bisher von der Ende 1931 3 Konkurs geratenen Badischen Lokal-Eisenbahnen A.G in Karlsruhe betrieben wurden. Die Gestehungskosten dieser vor dem Krieg erbauten Bahnen haben rund 16 Millionen Mark betragen, als Kaufpreis für diese Bahnen gab die Deutsche Eisenbahn-Betriebs-Gesellschaft nom. 500 000 RM ihrer eigenen, noch nicht begebenen Vorrats-Aktien. Es handelt sich um folgende Bahn- strecken: a) elektrische Schmalspurbahn: Albtalbahn (Karls. ruhe–Ettlingen–Herrenalb mit Zweigstrecke Busen. bach-=ttersbach) 40 649 km; b: vollspurige Dampf— bahnen: b) Bruchsal–Hilsbach–Menzingen 41.445 km; c) Bühlertalbahn (Bühl-Oberbühlertal) 6.015 kn; d) Neckarbischofsheim-Hüffenhardt 17.009 km; e) Wies- loch–Meckesheim- Waldangelloch (ausschl. des siül- liegenden Streckenteils von Schatthausen bis Meckes- heim) 26.899 km. Die Gesamtstreckenlänge der von der Deutschen Eisenbahn-Betriebs-Ges. betriebeneen Bahn.- linien ist damit auf nahezu 300 km gestiegen. 8. Normalspurige Nebenbahn Achern0ttenhöfen (10.4 km lang); Betriebseröffnung 2./9. 1898. 9. Normalspurige Nebenbahn Möckmühl- Dörzbach (39 km lang); eröffnet 15./3. 1901, insges. 134.1 km. 10. Albtalbahn (Länge 40.65 km). Die Eröffnung der einzelnen Bahnstrecken erfolgte zu folgenden Zeil- punkten: Karlsruhe–PEttlingen Stadt und Ettlingen- Ettlingen Reichsbahnhof am 1./12. 1897; Ettlingen Stadt–Frauenalb am 14./5. 1898; Frauenalb–Herrenalb am 2./7. 1898; Busenbach=tlttersbach am 10./4. 1899. 11. Bruchsal–Hilsbach–Menzingen (Länge 41.45 Km). Eröffnung der einzelnen Bahnstrecken: Odenheim am 5./10. 1896; Übstadt–Menzingen am 5.6. 1896; OdenheimHilsbach am 3./9. 1900. 12. Bühlertalbahn (Länge 6 km). 28./12. 1896. 13. NeckarbischofsheimHüffenhardt (Länge 17.01 Kilometer). Eröffnung am 16./10. 1902. 14. Wiesloch – Meckesheim –Waldangelloch (Länge 26.90 km). Eröffnung der einzelnen Bahnstrecken: Wiesloch- Walldorf–Meckesheim am 14./5. 1901; Wies- loch Stadt– Waldangelloch am 16./10. 1901. Pachtbetriebe: Nebenbahn Vorwohle-–Emmerthal (Länge 32.2 km). Die Betriebs-Ges. führt seit 1./4. 1917 den Betrieb der Bahn und besitzt 3 866 400 RM Aktien von dem gesamten A.-K. in Höhe von 4 200 000 RM. Kraftwagenlinien: Haltingen–Kandern, Kandern— Schliengen, Kandern – Marzell, Hertingen –— Lörrach, Kandern – Binzen – Lörrach, Voldagsen –— Duingen, Duingen–Alfeld, Duingen –lIthwiesen–Eschershausem, Krozingen–Staufen-Münstertal-–Sulzburg. — Vorhau. den sind 7 Kraftomnibusse. Sonstige Mitteilungen: Verbände: Die Ges. gehört folgenden Verbünden Eröffnung an an: Verein Deutscher Straßenbahnen, Kleinbahnen und Privateisenbahnen, Berlin. Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderjahr seit 1/1 1925 (vorher AprilMärz). – G.-V. spät. im Juni (1935 am 7./7.); 1 St.-A. zu 400 RM = 1 St., 1 Vorz. A. . 5 RM = 6 St., vom Reingewinn 5 % zum R.-F., bis a 10 % des A-K., zum Ern.-F. nach Bestimm. des A.-R. entsprechend der Abnutzung des Oberbau- u. Betriebs- materials, zum Bilanz-R.-F. gleichfalls nach den Be. stimmungen des A.-R. – Vom Ueberschuß 6 % Div. Vorz.-A., alsdann etwaige aus früheren Jahren rücck- ständig gebliebene Div. auf Vorz.-A., vom verbleibenden Betrag werden bis 4 % Div. auf St.-A. verteilt, mem 10 % Tant. für den A.-R. (der Vors. erhält 4000 Ml. jedes andere Mitglied 2000 RM, welche bei der Tantiene anzurechnen sind); Rest ist Super-Div. Zahlstellen: Berlin: Ges.-Kasse, Commer. an Privat-Bank u. sämtl. Niederlass., Delbrück Schiekter & Co.; Dresden: Philipp Elimeyer; Frankf. a. 3 Mitteldeutsche Creditbank, Niederlass. der Commer-. Privat-Bank; Hannover u. Stuttgart: Deutsche Ban u. Disconto-Ges. Bruchsale-