0 4077 fenarbeiter 44 516, Besitzsteuern 32 268, sonstige Aus- aaben 29 030, Abschreibungen auf Anlagen 22 010, Zu- Veisung an die Rücklage für Erneuerungen 74 114, an- dere Abschreibungen 625, Verzinsung des Wiederauf- haudarlehns Carthausen-–Halver 2100, Zuweisung an die Rücklage für außergewöhnliche Schäden 1642. —– Kredit: Betriebseinnahmen: Aus dem Personen- und Gepäckverkehr 283 758, aus dem Güterverkehr 314 874, sonstige Einnahmen 29 934, Zinsen und sonstige Kapi- Verwaltung: Vorstand: Dipl.-Ing. Walther Mumm, Kaufmann Friedrich Westphal (beide in Magdeburg). Prokuristen: W. Heßler, H. Peter, O. Heinrich. Aufsichtsrat: Vors.: Bürgermeister Dr. Georg Becher; Stellv.: Stadtbaurat Julius Götsch; sonst. Mit- glieder: Bankdirektor Carl Greulach, Stadtverordneten- vorsteher Dr. Grüßner, Generaldir. Karl Hartmann, Stadtverordneter Max Hennige, Stadtrat Otto Jahn, Bankdir. Felix Kayser, Stadtrat Dr. Siegfried Klewitz, Stadtrat Otto Mann. Entwicklung: Gegründet: 13./2. 1877, neue Konz. bis 31./12. 1949. Einführung des elektr. sicherzustellden. — Am 15./9. 1925 wurde mit der Magdeburger Vorortbahnen-Aktiengesellschaft mit Wirk. Einführung des Kraftwagenverkehrs auf 2 Linien. Zweck: wertung des hierzu erforderlichen Materials, insbes. auch der Elektrizität. Besitztum: Die Grundst. der Ges. umfassen 83 289 qm, wovon 34 439 qm bebaut sind. Die Straßenbahn (ohne Vorort- Betriebslänge von 44.55 km. 1 Verwaltungsgebäude, 1 Werkstattgebäude, 4 Betriebs- bahnhöfe und 1 Wohngebäude. Die elektrische Kraft wird von dem städtischen Elektrizitätswerk geliefert. Der Wagenpark bestand am 31./12. 161 Triebwagen und 183 Anhängewagen. turmwagen. Sonstige Mitteilungen: Vertrag mit der Stadt: Die Ges. war ver- Straßenbahntarif einstimmig angenommen. Nach dem Vergleiche von 1920 ist die Abgabepflicht in der Weise geregelt, daß die Stadt eine feste Abgabe von 5 % der Brutto-Einnahmen erhält, während nach dem früheren Vertrage dieselbe je nach dem Steigen der durch- schnittl. kilometr. Einnahme wuchs. Sodann Verkehrs-, Transport- und Lagerhausgesellschaften. –Die G.-V. v. 28./4. 1898 beschloß den Erwerb der Magdeburger Trambahn; dieselbe G.-V. beschloß die Betriebes mit oberirdischer Stromleitung auf allen Linien. —– 1925 wurde das Grundstück Alte Ulrichstr. 10 erworben. – 1929 wurden zwischen Königsborner Str. und Triftweg Grundst. in Größe von 3.64 ha angekauft, um für einen späteren VNeubau der Hauptwerkstatt ein vorteilhaftes Gelände ab 1./1. 1924 ein Betriebsvertrag und am 1./1. 1931 ein neuer Betriebsvertrag abgeschlossen dergestalt, daß die Magdeburger Straßen-Eisenbahn-Ges. für die Betriebs- führung 23 000 RM der Bruttoeinnahmen und des hiernach verbleibenden Nettoüberschusses erhält. – 1929 Einrichtung, Erwerb und Betrieb von Straßenbahnen für Personen- und Güterbeförderung sowie Erlangung von Konz. für Straßenbahnen und Herstellung und Ver- bahn) hat eine Gesamtlänge von 102.64 km und eine Der Kraftwagenbetrieb hat eine Länge von 6.53 km. Die Ges. besitzt außerdem 1932 aus An Kraft- wagen sind vorhanden: 3 Kraftomnibusse, 2 Personen- Vagen, 1 Lastwagen, 2 Benzinturmwagen u. 2 Elektro- pflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unterhaltung und Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Beitrag von 30 Pf. und später 50 Pf. für das Quadratmeter Bahn- körper zu zahlen. — In der ao. G.-V. v. 19./7. 1918 vurde der neue mit der Stadtverwaltung vereinbarte ist aus talerträge 6378, erlassene Beförderungssteuer 40 188, Verlust: Verlustvortrag aus dem Vorjahr 20 535, Ver- lust im Jahr 1932 74 110. Sa. 769 777 RM. Kurs: Notiz der Akt. Lit. A i. J. 1927 in Berlin eingestellt. Dividenden 192 7–1932: 3, 3, 0, 0, 0, 0 %. Zahlstellen: Lüdenscheid: Eig. Kasse, Deutsche Bank u. Disconto-Ges.; Berlin: Commerz- u. Privat- Bank. Magdeburger Straßen-Eisenbahn-Gesellschaft. Sitz in Magdeburg, Alte Ulrichstr. 10. dem Gewinn eine Div. von 6 % an die Aktionäre zu verteilen; der dann noch verbleibende Gewinn ist zwischen der Stadt und der Ges. je zur Hälfte zu ver- teilen. Im engsten Zusammenhang hiermit stehen die Abmachungen über die Gestaltung des Fahrpreises, wo- nach die Ges. berechtigt ist, einen Tarif zu fordern, der es ermöglicht, die erwähnte Abgabe zu zahlen und eine angemessene, 6½ % des jeweiligen A.-K. über- steigende Dividende zu verteilen. – Nach Ablauf der Konzession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk. die elektr. Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren an- geschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande z. Zt. der Uebernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht). Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Ueber nahmerecht, die gänzliche oder teilweise Beseitigung aller auf oder im öffentlichen Grunde vorhandenen An- lagen und die ordnungsmäßige Instandhaltung des letz- teren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. — Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Januar 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige An- lage nebst sämtl. Zubehör käuflich erwerben, erstmalig 1930. Der Uebernahmepreis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes u. des Nutzungswertes. Der Tax- wert der Anlage wird geschätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Uebernahme befindet. Der Nutzungswert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste und un- günstigste Jahr außer Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, daß dieser Durchschnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Uebernahme am 1. Januar 1930 mit dem 16fachen Betrage, am 1. Januar 1935 mit dem 12fachen Betrage, am 1. Januar 1940 mit dem Sfachen Betrage, am 1. Januar 1945 mit dem Afachen Betrage. Der sich nach vorstehender Berechnung ergebende Nutzungswert darf nicht geringer sein als der Nutzungswert nach dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Kaufpreis mindest 130 % des Nennwertes des A.-K.; höchstens 180 %. Die Stadt Magdeburg erhielt 1914: 114 091 M; 1924 bis 1932: 222 142, 303 807, 306 935, 341 800, 371 624, 391 552, 390 895, 338 279, 269 404 RM. Vertrag mit den Magdeburger Vorort- bahnen: Auf Grund des neuen Vertrages vom 1./1. 1931 erhält die Straßenbahn für die von ihr zu leisten- den Dienste als Entlohnung: a) 23 000 RM aus der Bruttoeinnahme, b) % des hiernach verbleibenden Nettoüberschusses. Der dann noch verbleibende Be- triebsüberschuß gehört der Vorortbahn. Satzungen: Geschäftsjahr: Kalenderj. — G.-V. spät. Juni (1933 am 30./6.); je 500 RM = 1 St. – Vom Reingewinn 5 % zum R.-F. (Gr. 10 %); 4 % Div.; vom übrigen 10 % Tant. dem A.-R., außer einem Fixum von je 1000 RM, der Vors. 2000 RM; 2½ % Super-Div., Rest je zur Hälfte an Stadt u. Straßenbahn. Zahlstellen: Magdeburg: Ges.-Kasse, Magdeburg. Stadtbank, F. A. Neubauer, Zuckschwerdt & Beuchel, Dresdner Bank; Berlin: Dresdner Bank, S. Bleichröder Statistische Angaben: Aktienkapital: 4 500 000 RM in 1200 St.-A. A u. 7800 St.-A. B zu je 500 RM. – Die Ges. ist zur Amortisation ihrer Aktien berechtigt.