Noten-, Kredit- und Hypothekenbanken. 4405 alzne in der Weise statt, daß die Tilgung ügmfehsabe der Kapitaleingänge aus dem Ver- 13 enswert erfolgt, soweit diese nicht zur Deckung 3 derzeitigen Bankschulden zuzüglich etwa aufge- zinsen erforderlich sind. Die Auslosung Indet jährlich im August statt, u. zwar sobald nach Ahwieklung der Bankschulden bzw., wenn dies infolge der Devisenbewirtschaftung nicht möglich sein sollte, nach Ansammlung eines Markguthabens jeweils mindest. 30000 RM aus Kapitaleingängen angesammelt sind. bie Bank kann jederzeit ao. Auslosungen vornehmen. Die Zahlung der Zinsen erfolgt ab 1./1. 1933 statt am 1/. jeweils am 1./5. u. 1./11. Um den Aktionären eine Div. auch dann zu ermöglichen, wenn nicht ge- nügend Eingänge vorhanden sind, ist die Bank be- rechtigt, zur Deckung der allgemeinen Verwaltungs- kosten u. einer Div. bis zu 6 % jährlich den fehlenden Betrag durch Verkauf von Reichsschuldbuchforderungen zu beschaffen. Für die Altbesitz-Genußrechte der Obligationen sind besondere Genußrechts-Urkunden ausgegeben worden. 3 000 000 M in 3½ % Eisenb.-Bank-Oblig. v. 1899. Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 u. 200 M, abgest. auf 750, 300, 175, 75 u. 30 RM. Kurs in Frankfurt a. M. Pnde 1927–1932: – (6.25), 7.75, 4.50, – (6.15), –*, 9% PM %, Ende 1933 (für die aufgewerteten An- eihen): 65.50 %. 15 000 000 M in 4 % Eisenb.-Bank-Oblig. v. 1899. stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 M, abgestempelt auf 750, 300, 175, 75 u. 30 RM. Kurs in Frankf. a. M. Ende 1927–1932: —– (6.25), 7.75, 4.50, 6.15, 8.85*, 9.75 PM %. Kurs Ende 1933 wie Anl. von 1899. 12 000 000 M in 4 % Eisenbahn-Bank-Oblig. von 1906. Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 M, abgestempelt auf 750, 300, 175, 75 u. 30 RM. Kurs in Frankfurt a. M. wie 4 % von 1899. 10 000 000 M in 4 % Eisenbahn-Bank-Oblig. von 1911. Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 M, abgestempelt auf 750, 300, 175, 75 u. 30 RM. Kurs in Frankfurt a. M. wie 4 % von 1899. 10 000 000 M in 44% % Eisenbahn-Bank-Oblig. von 1912. Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 M, abge- stempelt auf 750, 300, 175, 75 u. 30 RM. Kurs in Frankfurt a. M. Ende 1927–1932: 6.25, 7.75, 4.50, 6.15, 8.85*, 9,75 PM %. Kurs Ende 1933 wie Anl. von 1899. Zahlstellen für sämtl. Obl.: Berlin, Frankfurt a. M., München: Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Gebr. Sulz- bach, Frankfurter Bank. Kurs der Aktien ult. 192 7–1933: 6, 11. –—, 7, 4*, 3, 2 (PM) %. Notiert in Frankfurt a. M. Dividenden 1912/13–1920/21: 8½, 8, 7 6 6 Goldmark-Eröffnungs-Bilanz: Die Frist für die Vorlage der Goldmarkeröffnungs-Bilanz ist vom preußischen Handelsministerium bis zum 31./12. 1932 verlängert worden. Eisenbahn-Renten-Bank. Sitz in Frankfurt a. M., Gallus-Anlage 7. Verwaltung: vorstand: (6–11) Dr. Hermann Kohlermann, Rechtsanw. H. Jeidels. Aufsichtsrat: (3–5) Prof. Dr. Walter Sulzbach, Bankier Hch. Kirchholtes, Eisenbahn-Dir. Moritz Neu- feld. Rentier Eduard Oppenheim, Frankfurt a. M.; Gen.-Dir. Hofrat Karl Haich, Budapest. Gründung: Die Ges. wurde am 4./6. 1887 gegründet. Zweck: Erwerbung u. Belehnung von Oblig.- u. Prior.-Akt. solcher Eisenbahnen, welche in Deutschland oder der österr.-ung. Monarchie entweder unter Staatsbetrieb oder im Betriebe einer vom Staate garantierten Eisen- bahn-Ges. stehen oder mit staatlicher Zinsgarantie aus- gestattet sind und die Ausgabe von Obligationen auf Grund der erworbenen oder in Pfandbesitz genomme- nen und beliehenen Wertpapiere. Gegenstand des Unternehmens ist (lt. G.-V, v. 2./5. 1028) weiterhin die Finanzierung in- u. ausländischer nternehmungen im Wege der Beteiligung oder in irgendeiner sonstigen Rechtsform, insbesondere jede Lätigkeit, die als Wiederaufbau im Sinne des Gesetzes zur endgültigen Regelung der Liquidations- und Ge- valtschäden (Kriegsschädenschlußgesetz) vom 30./3. 1928 (Reichsgesetzblatt Jahrg. 1928 Teil I S. 120 ff.) azusehen ist. Die Ges. darf gekaufte Wertpapiere vieder begeben, aber sonst keine mit dem Gegenstand des Unternehmens nicht zusammenhängende Geschäfte befreiben; insbesondere sind Spekulationsgeschäfte aus- Leschlossen. Beteiligungen: Der frühere Effektenbesitz an Prior.-Akt. der mgar. Lokalbahnen wurde im August 1920 von der es Reichsregierung beschlagnahmt und auf 1 des Versailler Friedensvertrages enteignet. n April 1925 wurden der Bank zurückgegeben: 1 1 490 000 K Prior.-Akt. der Csetnekthal-Eisenbahn, 00 Prior-Akt. der Versecz-Kubiner Lokal- 01 3. 3 520 000 K Prior.-Akt. der Ver. Szegedin- 110 Kikinda-Groß-Becskereker Lokalbahn, 4. 5 450 000 Prior.-Akt. der Ver. Pozsony-Komäromer Lokal- 0. u und 5. 1 420 000 K Prior.-Akt. der Groß-Priesen- faensfadt-Auscha Lokalbahn. 1., 4. u. 5., bei denen sich um Ges. handelt, deren Eisenbahnbetrieb auf tschechoslowakischem Gebiet läuft, sind im Verhältnis 1:1 von österreich-ungarischen Kronen auf Tschechen- kronen umgestellt worden. Der Betrieb der Bahnen erfolgt durch den tschechoslowakischen Staat ebenso wie die Zinszahlung. Die Amortisation findet gemäß dem alten Tilgungsplan statt. Die Prior.-Akt. der auf jugoslawischem Gebiet liegenden Eisenbahnges. unter Nr. 2 u. 3 sind an den jugoslawischen Staat verkauft worden, wobei ein Gegenwert in Höhe von insgesamt nom. 1 662 048 Din. in unverzinslichen Schatzwechseln des jugoslawischen Staates lautend auf Schweizer Franken eingegangen ist. Diese werden in halbjähr- lichen Raten im Laufe von 8 Jahren fällig. An rück- ständigen Div. wurden außerdem Barbeträge vergütet, die mit früher erhaltenen Vorschüssen verrechnet wurden. Dieser Vertrag mit der jugoslawischen Re- gierung wurde am 7./2. 1931 in Belgrad geschlossen und umfaßt die Prior.-Akt. der Versecz-Kubiner und der Vereinigten Szegedin-Nagykikindaer Lokalbahn. Da die Eisenbahnlinie bei letzterer sich noch zu einem kleinen Teil auf ungarischem Gebiet befindet, bleibt außerdem ein entsprechender Vermögenswert in Ungarn bestehen. Es wird daher dort eine besondere Ges. ge- gründet, der der Eisenbahnbetrieb von Szeged bis Vedreshäza obliegt. Als Entschädigung für die anderen beschlagnahmten Werte, die durch die Reparationskommission in Paris verstéig. worden sind, erhielt die Bank vom Reich einen Entschädig.-Betrag von 2 pro Mille des Wertes der ent- eigneten Gegenstände, wozu später noch ein Entwert.- Zuschlag von 3 pro Mille hinzukam. Demgemäß erhielt die Bank eine Entschädigung von 192 817 RM. In der G.-V. v. 2./5. 1928 führte der Vorstand aus, daß durch das Reichsentschädigungsamt schon früher eine Grund- entschädigung mit 38 000 000 PM anerkannt worden sei und die Ges. davon bereits in zwei Raten ½ % erhalten habe. Auf Grund des Kriegsschädenschlußgesetzes erhielt die Ges. als Wiederaufbauer 4 887 450 RM 6 % Reichsschuldbucheintragungen und 778 250 RM vor- läufig nicht verzinsliche dergl. (Wiederaufbau- zuschläge). Die ao. G.-V. v. 2./5. 1928 beschloß die Erweiterung des Zweckes der Ges. und erwarb in Gemeinschaft mit der Eisenbahn-Bank in Frankfurt a. M. die Hälfte des 535 000 Lit. betragenden A.-K. der Memeler Klein- bahn A.-G., welche sowohl die Straßenbahn und zwei Kleinbahnen als auch das Gaswerk, Wasserwerk und das Elektrizitätswerk in Memel betreibt.