I G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft 4. Internationale Gesellschaft für Chemische Unter- nehmungen A.-G., Basel (I. G. Chemie) 1. sStickstoff: Norsk Hydro- Elektrisk Kvael- stofaktieselskab, Oslo Stickstoff-Syndikat G. m. b. H., Berlin Interessengemeinschafts-Verträge Mit der Internationalen Gesellschaft für Chemische Unternehmungen A.-G., Basel (I. G. Chemie), wurde am 20. Februar 1929 ein Dividendengarantie- vertrag abgeschlossen. Darnach garantiert die I. G. Farbenindustrie A.-G. der I. G. Chemie, Basel, für deren Stammaktien eine Dividende in der Höhe desjenigen Dividendensatzes, den die I. G. Farbenindustrie A.-G. für das gleiche Geschäftsjahr auf ihre Stammaktien ohne Abzug der Kapitalertragsteuer in Goldmark verteilt. Solange das Stammaktienkapital der I. G. Chemie, Basel, nicht voll einbezahlt ist, gilt die Dividende als in der Weise garantiert, daß von dem der Dividende der I. G. Farben für voll einbezahlte Aktien entsprechenden Frankenbetrage 5 % des nicht einbezahlten Betrages, berechnet vom Beginn des Geschäftsjahres ab pro rata temporis, abgezogen werden. Uebersteigt während der Dauer der Garantie der verteilbare Reingewinn der I. G. Chemie den zur Verteilung der garantierten Dividende erforderlichen Betrag, so wird dieser Mehrgewinn einem Dividenden-Ergänzungsfonds solange gutgeschrieben, als dieser nicht 20 % des Stammaktienkapitals erreicht hat. Erreicht in einem Jahre das erzielte Ergebnis nicht den zur Verteilung der garantierten Dividende erforderlichen Betrag, so kann die I. G. Farben die Erfüllung ihrer Garantieverpflichtung so lange ver- weigern, als die I. G. Chemie in der Lage ist, den Fehlbetrag aus dem Dividenden- ergänzungsfonds zu decken. Sollte die I. G. Farbenindustrie A.-G. während der Dauer des Garantievertrages ihren Stammaktionären ein Bezugsrecht einräumen oder ihnen außer der Dividende eine sonstige Vergünstigung zukommen lassen, so ist sie ver- bpflichtet, die Besitzer von Stammaktien der I. G. Chemie, Basel, in sinngemäßer Weise zu berücksichtigen. (Auf 500 Schweizer Franken nom. Stammaktien der I. G. Chemie entfällt der Wert von Bezugsrechten bzw. Vergünstigungen auf RM 400.– nom. Stammaktien der I. G. Farben.) Die Garantie der I. G. Farben ist erteilt worden für die Dauer des Bestehens der I. G. Chemie, Basel. Jedoch ist die I. G. Farben berechtigt, ihre Garantie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, frühestens zum 31. Dezember 1938, zu kündigen. Im Falle der Kündigung hat jeder Besitzer von Stammaktien der I. G. Chemie, Basel, bis zum 30. Juni des auf den Ablauf der Garantie folgenden Jahres einen unentziehbaren Anspruch gegenüber der I. G. Farben auf Umtausch seiner Aktien in Stammaktien der I. G. Farben in dem Verhältnis nom. Fr. 500.– Stamm- aktien I. G. chemie zu nom. RM 400.– Stammaktien I. G. Farben. Die erwähnte Kündi- gung kann nur ausgesprochen werden auf Grund eines Beschlusses der Generalversamm- lung der I. G. Farben, der gleichzeitig die etwa erforderliche Erhöhung ihres Stamm- aktienkapitals genehmigt. – Die I. G. Chemie, Basel, hat der I. G. Farbenindustrie A.-G. die Option eingeräumt, jederzeit, auch wiederholt, ganz oder teilweise die Ueberlassung der Beteiligungen und Effekten zum Buchwert und die gleichzeitige Herauszahlung der auf dem Konto ,Rückstellung für Beteiligungen und Effekten“' etwa angesammelten Beträge zu fordern. VWereinbarungen auf wichtigen Pro duktionsgebieten Im Jahre 1927 wurde ein Abkommen getroffen über ein Zusammengehen auf technischem und kaufmännischem Gebiet, insbesondere über den Ausbau der nor- wegischen Stickstoffwerke, wodurch die Gesellschaft in der Lage ist, ihre günstige Wasserkraft besser auszunutzen als bisher. Das am 1. Juli 1930 erneuerte Stickstoff-Syndikat wurde durch Beischluß aller deutschen Außenseiter im Januar 1934 auf eine neue Basis gestellt. Das neue Syndikat, dessen Dauer zunächst bis 1940 in Aussicht genommen ist, vereinigt nunmehr die gesamte deutsche Stickstofferzeugung. Es ist dies: 1. die Gruppe der I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, 2. die Gruppe der Deutschen Ammoniak-Verkaufs-Vereinigung G. m. b. H. (welcher die Bergwerksgesell- schaft Hibernia, Herne/W., die Ruhrchemie Aktiengesellschaft, Oberhausen-Holten, die Bergwerks-Aktiengesellschaft Recklinghausen mit ihrer synthetischen Erzeugung sowie die westdeutschen Kokereien angeschlossen sind), 3. die Kalkstickstoffgruppe (die Bayerische Stickstoffwerke Aktiengesellschaft sowie die der I. G. Farbenindustlie nahe- stehende Aktiengesellschaft für Stickstoffdünger in Knapsack), 4. die Gewerkschaft des Steinkohlenbergwerks Ewald, 5. die Kokswerke und Chemische Fabriken A.-G., welche über die Stickstofferzeugung der ostdeutschen Kokereien verfügt, 6. die Wirtschaftliche Vereinigung der deutschen Gaswerke Gaskokssyndikat A.-G., 7. die Klöckner-Gruppe (Gewerkschaft Victor und Klöckner-Werke A.-G.), 8. einige Kokereien, die den genannten Gruppen nicht angeschlossen sind. Für das Verhältnis der Beteiligung am Absatz des Synydikats sind Kontingente maßgebend, die auf Grund der Erzeugungskapazitäten festgesetzt sind. Die Kontingente betragen für: 266 Handbuch der Deutschen Aktiengesellschaften 1936, IV 4243