I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft Vereinbarungen auf wichtigen Produktionsgebieten t N 1. I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft einschließlich der Norsk Hydro- Elektrisk Kvaelstofaktieselskab (synthetisches Kontingent) 861 393 2. Deutsche Ammoniak-Verkaufs-Vereinigung G. m. b. H. a) synthetisches Kontingent 132 259 b)- Kokerei-Kontingent. 131 173 3. Bayerische Stickstoffwerke A.-G. K4.. %%% 096 935 4. A.-G. für Stickstoffdünger in Knapsack (Bez. Köln) .?“eh / wyZ «G é é ....... 5. Gewerkschaft des Steinkohlenbergwerks Ewald (synthetisches Kontingent) „ 32 702 6. Kokswerke und Chemische Fabriken A.-G. %%dpvw m, cF/F( .. 7. Wirtschaftliche Vereinigung deutscher Gaswerke Gaskokssyndikat Aktiengesellschaft (Kokerei-Kontingent) 17 286 8. Gewerkschaft Victor, Stickstoffwerke . %op[6C ͤ ẽ„ ? ..7 9. Klöckner-Werke Aktiengesellschaft (REokee eninsee ! ¹¹ ....%..... 4 780 10. Dessauer Werke für Zucker- und Chemische Industrie Aktiengesellschaft %;% % ũ Al¼ ᷣ é ðꝗ/ .. 400 11. Kokerei-Vereinigung Gesellschaft mit beschränkter Haftung / ¾;§ ʒél . 675 12. Deutsche Erdöl Aktiengesellschaft Mineralölwerke Rositz (Kokerei-Kontingent) .. Den Kokereien und Gasanstalten wird ein Recht auf bevorzugten Absatz der auf ihren Anlagen als Nebenprodukt gewonnenen stickstoffhaltigen Verbindungen im Rahmen des Gesamtabsatzes dieser Produkte gewährt. Der bevorzugte Absatz geht zu Lasten der Syndikats-Gesellschafter, die Ammoniak auf synthetischem Wege herstellen, wofür bestimmte Gegenleistungen vorgesehen sind. Der Verkauf aller stickstoffhaltigen Düngemittel im In- und Ausland ist grund- sätzlich dem Stickstoff-Syndikat vorbehalten. Ein Verkauf durch die einzelnen Gesell- schafter findet nur in beschränktem Umfange im Landabsatz statt. Auch die Stickstofferzeugnisse für technische Verwendungszwecke (wie z. B. Salmiakgeist, Salpetersäure, Ammonnitrat) werden durch das Syndikat verkauft. Stickstoff-Abkommen: Im Februar 1930 wurde zwischen der I. C. I. und der I. C. ein Stickstoff-Vertrag Imperial Chemical abgeschlossen, der für die Dauer von zehn Jahren die Herstellung, den Verkauf Industries Ltd.– (Kontingente), die Verkaufsorganisation usw. von Stickstoff in allen Teilen der Welt I. G. Mu. Deutsches mit Ausnahme des nordamerikanischen Kontinents regelt. Im Anschluß hieran sind Stickstoff-Syndi- ähnliche Absprachen zwischen der I. C. I. und dem deutschen Stickstoff-Syndikat ab- kat–Norsk Hydro geschlossen worden. 2. Im Jahre 1927 kam es zu einer Verständigung zwischen der I. G. und der Hydrierung: Standard Oil Company of New Jersey über die Anwendung des I. G.-Verfahrens zur Verarbeitung von Rohöl in den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie erfolgte vor allem auch im Hinblick auf die Möglichkeit, mittels des I. G.-Verfahrens schwere Rohöle und Rohölrückstände zu verarbeiten. Bei der gemeinsamen Arbeit zeigte sich jedoch bald, daß dieses Ab- kommen in territorialer wie in sachlicher Hinsicht einer Ergänzung bedurfte. Das Ge- schäft der Standard Oel beschränkt sich ja nicht auf die Vereinigten Staaten, sondern umfaßt alle wichtigeren Länder der Erde. Es erwies sich schlechterdings als eine Unmöglichkeit, in Amerika neue vielversprechende Verfahren zur Verarbeitung und Raffination von Erdöl und seinen Produkten zu entwickeln, den ausländischen Tochter- gesellschaften der Standard Oil aber ihre Anwendung zu versagen. In sachlicher Hin- sicht zeigte sich mehr und mehr, daß mit dem I. G.-Verfahren über die Hydrierung von Oel auch wichtige Erfahrungen für die Kohle- und Teerhydrierung aus der Hand ge- geben werden, da zwischen beiden Verfahren sehr enge Beziehungen bestehen. Bei der Beschränkung auf das Abkommen vom Jahre 1927 würde sich aber für die Kohle- hydrierung ein vertragloser Zustand ergeben haben. Die Herstellung von Oel aus Kohle und Teer ist für Länder, die selbst nur geringe oder gar keine Erdölvorkommen besitzen, aber über billige Kohlen verfügen, von großem Interesse. Es wurde deshalb von der I. G. im Jahre 1929 mit der Standard Oil Co. of New Jersey eine Holding-Gesellschaft, die Standar d-I. G. Co., gegründet und dieser die Verwertung des gesamten I. G.-Patentbesitzes auf dem Gebiete der Hydrierung auf der ganzen Welt, mit Ausnahme von Deutschland, übertragen. Auch die Standard Oil brachte die Patente, die sie auf diesem Gebiet besitzt, in die Gesell- schaft ein. Die Standard Oil schritt zur Errichtung von zwei Großversuchsanlagen in ihren Raffinerien in den Vereinigten Staaten, deren Jahresleistung etwa einem Drittel des gesamten deutschen Verbrauchs an Oelprodukten im Jahre 1928 entsprach. 4244 7