Märkisches Elektricitätswerk Aktiengesellschaft, Berlin die Majorität des MEW-Aktienkapitals erwarb; die restlichen Aktien wurden im Jahre 1920 ebenfalls von der Provinz erworben und dann 50 % des Aktien- kapitals den versorgten Stadt- und Landkreisen über- tragen. Beim Erwerb der Aktienmehrheit wurden dem MEW gleichzeitig die Berliner Vororts-Elektrizitäts- werke (BVEW), Berlin, die seit 1895 die südlichen Vororte Berlins und Teile des Kreises Teltow ver- sorgten, angegliedert. Die Tochtergesellschaft der BVEW, die Tempelhofer Elektrizitäts-Lieferungs-Ge- sellschaft, kam hierdurch ebenfalls in den Besitz des MEW. Nach Auflösung des Zweckverbandes Neumark, der bereits vom MEW Strom bezog, wurde dessen Leitungsnetz vom MEW übernommen und da- mit die Kreise Soldin, Friedeberg, Landsberg, Ost- und Weststernberg, Lebus, Crossen und Guben in das MEwW.Versorgungsgebiet eingegliedert. Es folgte der Ausbau der bisher unversorgten Kreise Jüterbog- Luckenwalde, Beeskow-Storkow, Königsberg Nm. und Spremberg. Erworben wurden ferner die Ueberland- werke der Kreise Züllichau-sSchwiebus und Sorau so- wie die Ueberlandzentrale Arnswalde-Pyritz. Das MEwW erwarb dann sämtliche Anteile der vom Siemens-Konzern begründeten Brandenburgischen Kreis-Elektrizitätswerke mit den Versorgungsgebieten Zauch-Belzig, Osthavelland, Westhavelland, Ruppin und Ostprignitz. Durch den Ankauf der Ueberlandzentrale Arns- walde-Pyritz hatte das MEW bereits einen Teil des pommerschen Kreises Pyritz seinem Versorgungs- gebiet eingegliedert und war damit über die Grenzen der Provinz Brandenburg hinaus gewachsen, die ja von Anfang an auch nicht die Grenzen seiner elek- trizitätswirtschaftlichen Betätigung sein sollten. Es wurden dann auch die schlesischen Kreise Grünberg- Stadt und Land und ein Teil des Kreises Freystadt sowie die Kreise Bomst und Netzekreis der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen angeschlossen. In den folgenden Jahren gliederte das MEW den Kreis West- prignitz und die Stadt Wittenberge im Nordwesten der Provinz Brandenburg seinem Versorgungsgebiet an und später den südlichen Teil des Freistaates Mecklenburg-Strelitz, dessen Landgemeinden bisher noch unversorgt waren. 1927 gründete das MEW mit der Stadt Spremberg die Gasversorgung Spremberg G. m. b. H., die verschiedene Gemeinden um Sprem- berg mit Gas beliefert. Anfang 1929 erhielt das MEW einen weiteren Ge- bietszuwachs durch den Austauschvertrag mit der Stadt Berlin, der als künftige Grenze der beiderseitigen Ver- sorgungsgebiete die zu diesem Zeitpunkt bestehende politische Grenze zwischen der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg bestimmte. Es fielen hierdurch die Versorgung großer Teile der Kreise Teltow und Niederbarnim sowie kleinere Teile der Kreise Ober- barnim und Beeskow-Storkow an das MEW, wogegen das MEW die Belieferung des Ortsteiles Weißensee und der westlichen Vororte Gatow, Cladow, Staaken und Pichelsdorf an die Berliner Städtische Elek- trizitätswerke Akt.-Ges. (BEWAG) abtrat. Dem MEW bleibt nach den Bestimmungen des Vertrages die un- mittelbare Belieferung der südlichen Vororte der Stadt Berlin, nämlich Dahlem, Grunewald, Lankwitz, Mariendorf, Marienfelde, Südende und Tempelhof bis zum Ablauf der Konzession im Jahre 1938 vorbehalten, während für die Ortsteile Friedenau, Lichterfelde und Zehlendorf die mittelbare Stromlieferung durch das MEw erfolgt und darüber hinaus die BEWAG ver- pflichtet ist, auf eine weitere Reihe von Jahren über 4330 1938 hinaus einen erheblichen Teil des Strombedarfs dieser Ortsteile vom MEW zu beziehen. 1930 wurde die Ueberlandzentrale Birnbaum- Meseritz-Schwerin a. W. e. G. m. b. H. angekauft, deren Versorgungsgebiet die Kreise Meseritz und Schwerin der Grenzmark Posen-Westpreußen sowie den ehemals posenschen, jetzt zu Polen gehörigen Kreis Birnbaum umfaßt. Erworben wurden ferner die Verteilungsnetze der Westprignitzer Elektrizitätsgenossenschaft Kar- städt, die 60 Gemeinden versorgte, und das Elek- trizitätswerk Werneuchen, das die Stadt Werneuchen und sechs Gemeinden der Kreise Nieder- und Ober- barnim belieferte. 1931 kam der elektrizitätswirtschaftliche Zu- sammenschluß des Freistaates Mecklenburg-Schwerin mit dem MEwW zustande. Gegen eine entsprechende Beteiligung brachte der Staat seine Landeselektrizitäts- werke, die den westlichen Teil Mecklenburgs ver- sorgten, in das MEW ein, und kündigte gleichzeitig den mit der Elektricitäts-Lieferungs-Gesellschaft für den östlichen Teil Mecklenburgs bestehenden Kon- zessionsvertrag zum 1. April 1933, an welchem Zeit- punkt auch die Anlagen im östlichen Teil des Landes vom MEW übernommen wurden. Am 1. März 1934 wurde die Ueberlandzentrale Pommern an das MEwW angegliedert. Der Zusammen- schluß der UZP mit dem MEW wurde auf Grund ver- traglicher Vereinbarung durch Austausch der im Besitz des Provinzialverbandes von Pommern und seiner Kreise befindlichen Aktien der UZP gegen solche des MEwW eingeleitet. Darüber hinaus wurden weitere Aktien der UZP aus Privathand vom MEW erworben, so daß sich Ende April 1935 bereits 99.07 % des Aktienkapitals der UZP im Besitze des MEW befanden. Im Zusammenhang mit dem Aktienaus- tausch erhöhte das MEwW in der Generalversammlung am 2. Mai 1934 sein Aktienkapital von RM 65 Mill. auf RM 80 Mill. und änderte seinen Namen in „Märkisches Elektricitätswerk (Landesversorgung von Brandenburg, Pommern, Mecklenburg und Grenzmark Posen-Westpreußen)*. Die Gründe, die zu diesem Zusammenschluß führten, waren mehrfacher Art: Für Pommern bieten die vertraglich zugesicherten, jeweils für das MEW- Gebiet geltenden und nach wirtschaftlichen Richt- linien bemessenen Strompreise eine so erhebliche Ver- billigung der Stromversorgung, wie sie bei der ge- ringen Verbrauchsdichte in Pommern, soweit sie natur- bedingt ist, und bei dem Mangel an wohlfeilen Energiequellen von einem selbständigen Versorgungs- unternehmen nicht geboten werden kann. Für das MEw bietet die Angliederung des Versorgungs- gebietes von Pommern mit seinem vom eigenen wesentlich abweichenden Verbrauchscharakter die Möglichkeit, die eigenen Betriebsanlagen und be- stehenden Organisationen vorteilhafter auszunutzen sowie durch Eingliederung der ausbaufähigen pommer- schen Kraftwerke die Sicherheit und Wirtschaftlich- keit der Stromversorgung des Gesamtgebietes zu er- höhen. Für beide Vertragschließenden gemeinsam war das Bestreben, durch großzügigen Ausbau der Be- triebsanlagen für Arbeitsbeschaffung zu sorgen und die Bestrebungen des Führers in bezug auf Wirt- schaftsbelebung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wirksam zu unterstützen. Dieses Bestreben spiegelt sich in dem Gesamtbauprogramm des MEW, das durch die Angliederung von Pommern unmittelbar und mittelbar entscheidend beeinflußt wird, wider. Das Versorgungsgebiet vergrößerte sich durch den Zusammenschluß mit der UZP um rund 34 000 qkm