Aktiengesellschaff Sächsische Werke (Asw) Gründung: Die Gründung erfolgte am 13. November 1923 mit einem Grundkapital von M. 150 000 000.–, das am 1. April 1924 auf RM 40 000 000.– umgestellt wurde. Gegenstand des Unternehmens: Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Unternehmungen, die sich mit der Gewinnung von Bodenschätzen, mit deren Ver- und Bearbeitung, mit der Erzeugung oder Fortleitung von Energie- und Wärmemitteln und mit dem Absatze der gewonnenen Erzeugnisse befassen, sowie die Beteiligung an der- artigen Unternehmungen. Versorgungsgebiet: Große Teile des Landes Sachsen und angrenzende Gebiete. Vorstand: Direktor Dipl.-Ing. Karl Sitzender; Direktor Dr.-Ing. Heinrich Ehlers, Dresden; Direktor Dr. jur. Heinz Hertzs ch, Dresden; Direktor Dr. Alfred Stoltze, Dresden. Kühn, Dresden, Vor- Aufsichtsrat: Sächsischer Minister für Wirtschaft und Arbeit Georg Lenk, M. d. R., Dresden, Vorsitzender; Finanzminister Rudolf K a mps, Dresden, Vorsitzender; inisterialdirektor Curt Lahr, Dresden, 2. Vorsitzender; Direktor Ingenieur Gotthard Böttger, 1. Stellv. Stellv. Dresden; Sitz der Verwaltung: Dresden-A. 24, Bismarckplatz 2–6. [Aufsigekisra t69) Landesbauernführer Hellmut Körner, Piskowitz (Kreis Lommatzsch); Ministerialrat Erich Kunz, M. d. R., Dresden; Direktor Oberbaurat Dipl.-Ing. Herbert Kyser, Weimar; Vizepräsident Henry Ma mn, Berlin; Staatsbankpräsident Kurt Nebelun g, Dresden; Oberregierungsrat Erich Rosig, Dresden. M. d. Bilanzprüfer für das Geschäftsjahr 1935: Wirtschaftsprüfer Ernst Gebhardt, Dresden. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember. Stimmrecht der Aktien: RM 1000.– = 1 Stimme. Reingewinn: 1. 5 % zur gesetzlichen Rücklage, bis diese den zehnten Teil des Grundkapitals erreicht oder wieder erreicht hat; 2. bis zu 5 % des Grundkapitals an die Aktionäre als Gewinnanteil; 3. von dem Rest werden die etwa von der General- versammlung zu beschließenden außerordentlichen Abschreibungen und Rücklagen gedeckt; 4. der dann noch verbleibende Ueberschuß steht zur weiteren Verfügung der Generalversammlung. Bankverbindungen und Zahlstellen: Sächsische Staatsbank, Reichsbankgirokonto. Aufbau und Entwicklung des Unternehmens. Die AsW entstand aus dem Gedanken, die seit den Anfängen der Elektrizitätswirtschaft auf eine große Anzahl von Gemeinden und privaten Elektrizi- tätswerken verteilte Versorgung des Landes mit Strom auf der Basis der in Sachsen vorhandenen Braunkohle zusammenzufassen. Dies war notwendig, weil die von Jahr zu Jahr zunehmende Verwendung der Elektrizität größere Anlagen verlangte und der Stand der Technik wirtschaftliche Errichtung neben den Kohlenfeldern selbst ermöglichte. Der enge Zu- sammenhang des Kohlenbesitzes mit der Strom- erzeugung führte dazu, das Gebiet der gesamten Energieversorgung in den Aufgabenbereich der Ge- sellschaft einzubeziehen. Die Entwicklung der staat- lichen Energieversorgung ist gekennzeichnet durch nachstehende Daten: Der Sächsische Staat besaß vor dem Kriege ein Steinkohlenwerk (Freital-Zauckerode) und ein Praun- kohlenwerk geringeren Umfangs (Leipnitz). Bei der ständigen Steigerung des Kohlenbedarfs und der zunehmenden Zusammenfassung der Produktion ent- schloß sich der Sächsische Staat 1912 zum Erwerb umfangreicher Braunkohlenfelder im äußersten Osten und im Nordwesten Sachsens, um „eines Tages, wenn dies möglich wäre, im interesse der Kohlen- verbraucher preisregelnd in den Kohlenhandel ein- greifen zu können“'. Diesem ersten Schritt folgte im dahre 1916 der Erwerb des Braunkohlenwerkes Hirschfelde von der Herkules-AG. sowie der kleineren Braunkohlenwerke Hartau und Olbersdorf. Zu dem Zwecke, „den Nutzen billiger elektrischer Arbeit durch die Fürsorge des Staates nach und nach allen Landesteilen zukommen zu lassen, der unwirt- schaftlichen Zersplitterung der Stromversorgung durch planvolles Zusammenfassen der bestehenden lebensfähigen Anlagen abzuhelfen und die Boden- schätze und Naturkräfte des Landes in umfassender Weise in den Dienst der Elektrizitätswirtschaft zu stellen“, wurde im Jahre 1916 in Dresden die „Direktion der staatlichen Elektrizitätswerke“ er- richtet. Auf den ostsächsischen Braunkohlenfeldern hatte bereits vor dem Kriege die ELG ein Elektrizi- tätswerk errichtet. Dieses bildete, nachdem es 1917 zusammen mit dem Oberlausitzer Verteilungsnetz von der ELG in den Besitz der staatlichen Direktion über- geben war, den ersten Pfeiler der Landesstrom- versorgung. Als Sicherung für die zukünftige Ent- wicklung der Energiewirtschaft erschien 1918 ein Gesetz über das staatliche Kohlenabbaurecht, wonach „Kohle (Stein- und Braunkohle) vom Verfügungs- rechte des Grundeigentümers – von gewissen Aus- nahmen abgesehen –— ausgeschlossen ist und das Recht, die Kohle aufzusuchen und zu gewinnen, dem Staate zusteht. Dieses Recht darf der Staat auf einen 4343