―――――― Neu Guinca Compagnie Sitz der Verwaltung: Berlin W 8, Französische Straße 48. Gründung: Am 8. Februar 1900 erfolgte die Umwandlung der Gesellschaft aus der Rechtsform einer preußischen Korporation (gegründet 1885) in die einer deutschen Kolonialgesellschaft mit einem Grundkapital von M. 4 021 000.—. Am 19. März 1924 wurde das bis auf M. 11 000 000.— Stammanteile erhöhte Kapital auf RM 440 000.— umgestellt (Zusammenlegung 25: 1) und am 28. Juni 1926 um RM 150 000.—– auf Reichs- mark 590 000.– durch Ausgabe neuer Anteile erhöht. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Land- und Plantagenwirtschaft, Er. werb und Verwertung von Grundbesitz, Betrieb von Bergbau, gewerblichen Unternehmungen und von Handelsgeschäften sowie von Schiffahrt, soweit sie für solche Unternehmungen und Geschäfte dienlich ist, alles in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten und anderen überseeischen Gebieten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Niederlassungen im Deutschen Reich, in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten und anderen überseeischen Gebieten zu errichten. Tätigkeitsgebiet: Pflanzungswirtschaft und Handel in Venezuela und Spanisch-Guinea (Westafrika). Vorstand: Gouverneur i. R. Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Dr. Albert Hahl, Berlin. Verwaltungsrat: Dr. Eduard Mosler, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft, Berlin, Vorsitzender; Bankier Dr. Paul von Schwabach, in Fa. S. Bleich- röder, Berlin, stellv. Vorsitzender; Wirkl. Legationsrat a. D. Dr. Hermann Bücher, Vor- standsmitglied der AEG, Berlin; Wolfgang von Hentig, Mitglied des Vorstandes der Daimler-Benz A.-G., Berlin; Bankier Wilhelm Georg Marx, Düsseldorf; Freiherr Friedrich Karl von Oppenheim, i. Fa. Sal. Oppenheim jr. & Cie., Köln; Geh. Kommerzienrat Dr. Louis Ravené, in Fa. Jacob Ravené Söhne, Berlin. Aufsicht: Die Aufsicht über die Gesellschaft wird von demn Reichskanzler geführt, der zu diesem Behufe einen Kommissar bestellen kann. Der Kommissar ist be- rechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsrates und an den Generalversammlungen teilzunehmen, von dem Verwaltungsrat jederzeit Bericht über die Angelegen- heiten der Gesellschaft zu verlangen, auch die Bücher und Schriften derselben einzusehen sowie auf Kosten der Gesellschaft, wenn dem Verlangen dazu berech- tigter Mitglieder der Gesellschaft nicht entsprochen wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine außerordentliche Generalversammlung zu berufen. Der Genehmigung der Aufsichtsbehörde sind ins- besondere unterworfen: die Aufnahme von Anleihen sowie die Ausgabe von weiteren Anteilen; die Be- schlüsse der Gesellschaft, nach welchen eine Aende- rung oder Ergänzung der Satzungen erfolgen, die Ge- sellschaft aufgelöst, mit einer anderen vereinigt oder in ihrer rechtlichen Form umgewandelt werden soll Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember (bis 31. März 1935 April/März). Generalversammlung (Stimmrecht): Jeder Anteil eine Stimme. Reingewinn-Verwendung: 1. zur Abführung von mindestens 10 und höchstens 15 % an den gesetzlichen Reservefonds (bis 15 % des Grundkapitals); 2. zur Zahlung einer ordentlichen Dividende bis zu 5 % an die Anteile: 3. zur Gewährung einer Tantieme von 10 % aus dem Reste an den Verwaltungsrat; 4. der hiernach verbleibende Restbetrag wird an die Aktionäre als Superdividende verteilt, soweit nicht die Generalversammlung eine andere Ver- wendung beschließt. IBBemerkung: Die Generalversammlung kann keinen geringeren Betrag zum Reservefonds und keine höhere Vertcilung vom Reingewinn an die Mitglieder der Gesellschaft be- schließen, als der Verwaltungsrat vorschlägt. Zahlstellen: S. Bleichröder, Berlin; Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, Berlin, Bremen, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, Mainz; Sal. Oppenheim jr. & Cie., Köln. Aufbau und Entwicklung des Unternehmens. Die Neu Guinea Compagnie, in der Rechtsform einer deutschen Kolonialgesellschaft seit 1900, ist her- vorgegangen aus der mit Korporationsrechten aus- gestatteten, im Jahre 1885 unter Führung des Chef- inhabers der Disconto-Gesellschaft A. von Hansemann gegründeten Kolonialgesellschaft Neu Guinea Com- pagnie. welcher durch kaiserlichen Schutzbrief die Verwaltung des Schutzgebietes Deutsch-Neu-Guinea übertragen wurde. Nach Uebergang der Landeshoheit 277 Handbuch der Deutschen Aktiengesellschaften 1936, IV und der öffentlichen Verwaltung an das Reich am 1. April 1899 erfolgte die Umstellung auf eine deutsche Kolonialgesellschaft. Die Gesellschaft betrieb 1914 im Schutzgebiet Deutsch-Neu-Guinea neben zahlreichen Faktoreien mit lebhaftem Handel und Schiffahrt in der Hauptsache Plantagenwirtschaft. 45 Pflanzungen bedeckten en Areal von 86 000 000 qm, davon allein 73 000 000 q m bepflanzt mit 800 000 Kokospalmen. Im Jahre 19720 4417 .―――,§―――§ ?7