Gegründet: 31./8. 1905; eingetragen 13 9 1905. Zweck: Bau u. Ausnutzung einer normalspurigen Kleinbahn von Bergedorf nach Geesthacht nebst einer gleichartigen Zweigbahn von Bergedorf nach Kirch- wärder-Zollenspieker (Vierländer Eisenbahn) u. der Bill- wärder Industriebahn samt deren Industrieanschlüssen, die etwaige Erweiterung dieser Linien, der Erwerb oder Betrieb weiterer Linien sowie alle hiermit zu- sammenhängenden Geschäfte. Die Ges. kann auch den Güter- und den Personenverkehr mit Kraftwagen be- treiben und sich an derartigen Unternehmungen be- teiligen. Vorstand: Reg.-Baumeister a. D. Alois Tressel, Oberbaurat Erich Winter. Aufsichtsrat: Vors.: Senator a. D. Landherr Philipp Klepp, Hamburg; Stellv.: Bürgermstr. Rudolf Lilie, Geesthacht; Reg.-Dir. a. D. Dr. Kurt Giese, Ham- burg; Bürgermeister Gustav Orzech, Bergedorf; Schul- leiter Wilhelm Sievers, Kirchwärder; Dir. Hermann Willink, Hamburg. Vertreter der öffentl. Interessen: Präs. der Hamburgischen Finanzverwaltung Dr. Werdermann. 5 Bilanzprüfer für 1936: Treuhand-A.-G., Ham- urg. Linien: Bergedorf–Geesthacht (Länge ca. 15 km); Bergedorf – Kirchwärder – Zollenspieker (Vierländer Eisenbahn), etwa 10 km lang. Der Bau der Bahn von Bergedorf nach Geesthacht ist Nov. 1905 begonnen, am 1./5. 1907 wurde der volle Betrieb aufgenommen. Die Vierländer Eisenbahn ist am 1./4. 1912 eröffnet. Die G.-V. vom 21./10. 1921 beschloß die Uebernahme der Billwärder Industriebahn. Gebaut wurde eine Längs- bahn durch die Vierlande und Marschlande (Hamburger Marschbahn), von Geesthacht über Zollenspieker nach Tiefstack, wovon die Strecke GeesthachtOchsenwärder seit 12./5. 1921 bzw. 1./6. 1923 in Betrieb ist. Im Herbst 1927 wurde der Güterverkehr, im Sommer 1928 der Per- sonenverkehr auf der Strecke Geesthacht–Tiefstack auf- genommen. Die Gesamtlänge der Hamburger Marsch- bahn beträgt 36,2 km. Sie ist Eigentum des Hamburger Staates, der der Ges. die Betriebsführung übertragen hat. Gesamtlänge der Eisenbahn-Betriebsstrecken Ende 1935: 64.9 km, davon eigene 28.7 km, und Hamburger Marschbahn 36.2 km. Im Jahre 1926 wurde der Kraftwagenbetrieb auf- genommen, und zwar vom 15./5. 1926 ab auf der Linie Bergedorf–Geesthacht–Lauenburg, und vom 4./10. 1926 ab im Stadtverkehr Bergedorf. Betrieben wurden 1935: 2 Omnibuslinien im Stadtverkehr Bergedorf, 1 Omnibus- linie im Ortsverkehr Lohbrügge und 9 Omnibuslinien im Fernverkehr. Betriebsmittel: 12 Lokomotiven, 1 Lokomotor, 31 Personenwagen, 5 Post- u. Gepäckwagen, 9 Stückgut- wagen, 84 offene Erdförderwagen, 1 Gerätewagen, 1 Sprengwagen, 1 Kesselwagen, 8 gedeckte u. 12 offene Güterwagen. Letztere sind in den Reichsbahnwagen- park eingestellt. Für den Kraftwagenbetrieb standen 14 Personenomnibusse, 1 Anhänger, 1 Lastwagenzug zur Verfügung. Konzession und Verträge: Als Grundlage für den Bau der Bahnen dienen die mit der hamburg. Finanzdeputation abgeschlossenen Konzessionsverträge und die vom preußischen Regierungs-Präsidenten zu Schleswig erteilten Genehmigungsurkunden, nach denen die Bahn bis zum 1./5. 2006 konzessioniert ist. Nach Ablauf des Jahres 1955 soll dem hamburg. Staat An- kauf der Bahn gestattet sein. Nach dem Vertrage mit der Finanzdeputation hat der Hamburger Staat die zum Bau der Marschbahn erforderlichen Mittel zur Ver- fügung gestellt, die Bergedorf–Geesthachter Eisenbahn- Ges. hat die Bahn zu den Selbstkosten ausgeführt. (Wegen der Uebernahme der Aktien durch den Staat im Jahre 1931 s. auch Kap.) Im Jahre 1928 hat die Deutsche Reichsbahnges., die ihren Bahnhof Bergedorf umbaut, der Ges. den An- schluß- u. Pachtvertrag gekündigt. Die Ges. war da- her genötigt, entweder den Personenverkehr im Bahn- hof Bergedorf-Süd endigen zu lassen oder ihre An- lagen auf Bergedorf-Nord umzubauen. Für den Fall des Umbaues hat sich die Finanzdeputation des ham- 296* Bergedorf-Geesthachter Eisenbahn-Akt.-Ges. Sitz in Hamburg, Billstraße 1. burgischen Staates bereit erklärt, die Kosten des Um- baues, welche über 1 500 000 RM hinausgehen, ohne Gegenleistung zu übernehmen und außerdem auch die 1 500 000 RM vorzuschießen, wenn der Staat dafür als Gegenleistung neue Aktien im Nennbetrage von 1 500 000 RM erhält, die bis zu 5 % Div. erhalten, aber erst nachdem die Inhaber der Vorz.-Akt. Lit. A und der St.-Akt. Lit. B und B1 5 % Div. erhalten haben, wäh- rend ein weiter verfügbarer Gewinn sämtlichen Aktien- gattungen gleichmäßig zuzufließen hätte. Der Vorst. der Ges. hatte einen diesbezüglichen Antrag der G.-V. vom 23./4. 1929 unterbreitet, ohne aber die Mehrheit der G.-V. hierfür zu finden. Mit den Arbeiten für den Um- bau der Bergedorfer Bahnhofsanlagen, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden, wurde im Herbst 1929 be- gonnen. Bisher sind die auf den Anteil der Bergedorf- Geesthachter Eisenbahn am Bahnhofsumbau entfallenden Baukosten vorläufig vom Hamburger Staat zur Ver- fügung gestellt worden. Verbandszugehörigkeit: Reichsverkehrsgr. Schienenbahnen, Berlin; Verband Deutscher Kraftver- kehrsgesellschaften, Dortmund; Reichsverband des Kraft- fahrgewerbes, Reichsfachschaft Kraftomnibusverkehr, Dortmund; Reichsverkehrsgruppe Hilfsgewerbe des Verkehrs, Berlin. Kapital: 4 500 000 RM in 900 Vorz.-Akt. (Lit. A Nr. 1–900) und 3600 St.-Akt. (Lit. B u. B 1, Nr. 1–550 und 551–3600) zu 1000 RM. – Die Vorz.-Akt. genießen 5 % Vorz.-Div. u. Vorbefriedigung im Falle der Liquid. Kapitalveränderungen: Urspr. 1 100 000 M in 550 Vorz.-Akt. u. 550 St.-Akt. zu 1000 M. Von den St.-Akt. Lit. B wurden 200 Stück vom Hamburger Staat übernommen. 1910 Erhöhung um 1 050 000 M in 350 5 % Vorz.-Akt. u. 700 St.-Akt. Von der Summe übernahm der Hamburgische Staat 350 000 M St.-Akt. und erteilte die Konzess. zum Bau u. Betrieb der Bahn; preuß. Konz. v. 23./2. 1911. Die G.-V. v. 15./8. 1918 beschloß weitere Erhöh. um 2 3850 000 M in 2350 St.-Akt. Lit. B, übern. von einem Konsort. 2 150 000 Mark, angeb. den bisher. Vorz.- u. St.-Aktionären (1:1) zu 130 %. Die Kap.-Umstell. erfolgte lt. G.-V. v. 26./6 1924 in bisher. Höhe von 4.5 Mill. M auf 4 500 000 RM. Großaktionär: Der Hamburgische Staat (99.8 %). Durch Bek. v. 14./2. 1931 erklärte sich die Finanz- deputation des Staates Hamburg bereit, die Aktien der Bergedorf–Geesthachter Eisenbahn-A.-G. für den Staat zu erwerben. Die Aktionäre erhielten Teilschuldver- schreibungen der Bergedorf-Geesthachter-Eisenbahn.- A.-G., und zwar für jede Vorz.-Akt. im Nennbetrage von 1000 RM Schuldverschreib. im Nennbetrage von 500 RM und für jede St.-Akt. im Nennbetrage von 1000 RM Schuldverschreib. im Nennbetrage von 375 RM. Außerdem entfielen auf je eine Vorz.-Akt. 2 Genuß- scheine und auf je eine St.-Akt. ein Genußschein. Die Aktionäre, welche dieses Angebot annehmen wollten, hatten ihre Aktien bis zum 30./3. 1931 zu hinterlegen. Die Aktionäre haben von dem Angebot weitestgehend Gebrauch gemacht. Ende 1935 verfügte die Finanz- deputation als Vertreterin des Hamburger Staates über 900 000 RM Vorz.- u. 3 593 000 RM St.-Akt. = r1d. 99.8 % des gesamten Aktienkapitals. Genufßscheine: 5400 Stück; ausgegeben lt. G.-V. vom 24./9. 1931. Die Genußscheine berechtigen zur Teilnahme an Auslosungen nach Maßgabe folgender Be- stimmungen. Wird für ein Geschäftsjahr, beginnend mit dem Geschäftsjahr 1931 und endend mit dem Ge- schäftsjahr 1955, auf die bestehenden 900 000 RM Vorz.- Akt. 5 % und auf die bestehenden 3 600 000 RM St.-Akt. 4 % Div. oder auf ein verändertes Grundkapital insges. 189 000 RM Div. ausgeschüttet, so ist ein Viertel des als- dann noch verbleibenden Reingewinns zur Auslosung der Genußscheine mit je 100 RM zu verwenden. Spitzen- beträge verbleiben für spätere Auslosung. Mit Erledi- gung des Abschlusses für das Geschäftsjahr 1955 er- löschen sämtliche Rechte aus den Genußscheinen. Die Ges. hat das Recht, die Genußscheine jederzeit z. Rück- kauf mit je 30 RM im Wege der öffentl. Bekanntm. in den Ges.-Blättern aufzurufen. Den Inhabern der Ge- nußscheine steht keinerlei Einfluß auf die Geschäfts- führung der Ges. zu, insbesondere nicht auf die Ent- schließung der Ges., ob und in welcher Höhe Abschreib. u. Rückstell. stattfinden und Div. ausgeschüttet werden. 4723