Compania Hispano-Americana de Electricidad, Madrid Kapital-Veränderungen. Lt. Gen.-Vers.- Aktien Kurs in Bezugs- Beschl. vom Serie A Serie B Serie 0 Serie D Serie E 0% Gründungskapit. 60.0 60.0 2 1924 – 40.0 100 3–8;1 ― Dividende 1925; zur Vergrößerung der Betriebsanlagen Bezugsrechts-Notiz: RM 242.50; 246.–; (29. 6.–1. 7. 25) 3. 2. 1927 + 40.0 100 *) 4:1 £ Dividende 1927 *) 50 % Einzahlung sofort 25 % „ bi 15 12 25 % „ bis 6. 6. 28 Bezugsrechts-Notiz: RM 385.–; 417.–; 380.– (30. 6.–4. 7. 27) 28. 6. 1928 4 40.0 100 5 :1 £ ½ Dividende für 1928; auf Pes. 500.— alte Akt. Pes. 100.– neue Bezugsrechts-Notiz: RM 79.–, 78.–, 74.– (24. 7.–26. 7. 28) ― 20.0 o. B. an Konsortium in Mill. Pesetas 60.0 60.0 40.0 40.0 60.0 Besondere Rechte: Die Aktien Serie E verfügen nur über den 20. Teil des dem gleichen Nennbetrag Aktien der Serien A bis D zustehenden Stimmrechts (siehe auch Abschnitt über Generalversammlungen auf S. 2); im übrigen sind alle Aktien einander gleichgestellt. Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber. Rentenbons und Obligationen. 6 % Rentenbons: Die Gesellschaft hat bei ihrer Gründung Pes. 180 000 000.– 6 % ige Rentenbons in 360 000 Stück über je Pes. 500.– ausgegeben. Im Jahre 1922 ist den Inhabern der Rentenbons der Umtausch ihrer Stücke in Rentenbons über argentinische Papierpesos angeboten worden, und zwar so, daß für jeden Rentenbon über Pes. 500.– ein Rentenvon über argentinische Papierpescs 225.—– ein- getauscht werden konnte. Nachdem der größte Teil umgetauscht wurde, ist der Umlauf an Peseta-Bons nur noch gering. Die Bedingungen für beide Arten Rentenbons sind im übrigen genau die gleichen. Die Rentenbons sind mit 6 % jährlich verzinslich und frei von allen gegen- wärtigen und künftigen spanischen Steuern. Falls die Erträgnisse eines Geschäftsjahres nach Erfüllung der sonstigen Lasten der Gesellschaft zur Zahlung der Zinsen auf die Rentenbons nicht hinreichen, Rann deren Zahlung durch Beschluß der Generalversamm- lung hinausgeschoben werden. Die Gesellschaft darf aber keine Dividende auf ihre Aktien zahlen und keine freiwilligen Rückstellungen vornehmen, sofern sie nicht vorher die etwa rückständigen Zinsen auf die Rentenbons gezahlt hat. Ist die Zinszahlung durch Beschluß der Generalversammlung hinaus- geschoben worden, so sind die nicht bezahlten Zinsen nach Ablauf von fünf Jahren einklagbar. Die Tilgung der Rentenbons findet durch Rück- zahlung oder Aurch Ankauf in einer Frist von 37 Jahren nach ihrer Ausgabe, also bis zum Jahre 1957 statt. Rentenbons im Umlauf per 31. Dezember 1935: Papierpesetas 11 367 = 5 683 500.– Pes. und argen- tinische Papierpesos 265 893.– = mgn. 59 825 925.– 4806 6 % Obligationen: Der Chade ist ferner bei der Gründung das Recht erteilt worden. Pes. 50 000 000.— 6 % ige Obligationen über je Pes. 500.– auszugeben, deren Zins- und Kapital- ansprüche den Ansprüchen der Rentenbons vorgehen. Die Tilgung dieser Obligationen erfolgt in einer Frist von 37 Jahren, also bis zum Jahre 1957, durch Auslosung zum Nennwert. Rentenbons und hypothekarisch gesichert. Obligationen im Umlauf per 31. Dezember 1935: Papierpesetas 77 065.– = Pes. 38 532 500.—. Obligationen sind nicht 5 % % Obligationen von 1934: Papierpes. 50 000 000.– 53 %ige steuerfreie Obli- gationen über je Pes. 500.–, von denen Pesetas 35 000 000.– im März 1934 zu 96 % und der Rest im Laufe des Jahres 1934 ausgegeben wurden. Umlaufender Betrag: Pes. 50 000 000.–. Gesamtwert von Rentenbons, Obliga- tionen und Kursausgleichsfonds: Gold-Pesetas 196 749 825.81. Der Kursausgleichfonds stellt die Differenz dar zwischen dem Titelnennwert und seinem Gegenwert in Goldpeseten. 5 % Kassenscheine von 1934. Schweiz. Fr. 10 000 000.–; fällig am 15. März 1937 zu 100 %; im Februar 1934 von der Schweizerisch Kreditanstalt in Zürich zur Konversion bzw. Rück- zahlung der am 15. März 1934 fällig gewesenen Fr. 10 Mill. 5 % Kassenscheine Serie A von 1932 20 987 % aufgelegt.