Feldmühle, Papier- und Zellstoffwerke Aktiengesellschaft 6. Außerdem ist die Feldmühle ohne Kapitalbeteiligung Mitglied nachfolgender absatzregelnder Verbände: Wirtschaftsgruppe Keramische Industrie mit der Fach- gruppe Schleifmittel; Vereinigung Holzhaltig / Hokzfrei, Berlin; Vereinigung Einseitigglatt, Berlin-Charlottenburg; Vereinigung Zellglas, Berlin-Charlottenburg; Vereinigung Pergamentersatz, Berlin-Charlottenburg; Wirtschaftsstelle für Maschinengraupappe, Berlin- Charlottenburg; Vereinigung Kreppklosettpapier, burg; Berlin -Charlotten- Buchwert: à) Beteiligung an der „Koholyt“. b) Beteiligung an der Dresdner Chromo- und Kunstdruck-Papierfabrik c) Sonstige Beteiligungen. Verband Westdeutscher Holzstoff-Fabrikanten. Kabel in Westfalen; Deutsche Chlor-Konvention, Frankfurt a. M. (Ver. kaufsorgan, Verteilungsstelle für Chlorkalk); Deutsche Aetzkali-Konvention, Frankfurt a. M.; Deutsche Pottasche-Konvention, Frankfurt a. M.; Syndikat Deutscher Aetznatron-Fabriken, Bernburg; Verein Deutscher Berlin -Char- Schleifmittelwerke, lottenburg. 23 995 497.– 5 393 604.– 960 256.– Vertrag. I. G.-Vertrag mit der Königsberger Zellstoff-Fabriken und Chemische Werke Koholyt. Akt.-Ges., Stettin. Abgeschlossen: 8. Januar 1931 mit Wirkung ab 1. Juli 1930. Dauer: Unbegrenzt. Wesentlicher Inhalt: Die Feldmühle übernimmt die Führung der Koholyt-Betriebe und erhält auch die erzielten Gewinne, während sie der Koholyt- A.-G. die für Abschreibungen notwendigen Be- träge zuzuweisen und für ev. Verluste aufzu- kommen hat. Statistik. Heutiges Aktienkapital: nom. RM 29 400 000.– Stammaktien in 49 666 Stücken zu je RM 300.– (Nr. 1–26 000, 89761–113 426) 36 002 Stücken zu je RM 100.– (Nr. 113 427–149 428) 10 900 Stücken zu je RM 1000.– (Nr. 26 001–36900) nom. RM RM 30 000 000.– 600 000.– Vorzugsaktien Lit.B in 6 000 Stücken zu je RM 100.– (Nr. 1–6000). Bestand an eigenen Aktien: nom RM 99 200.– (Buchwert RM 62 744.—–). Besondere Rechte: Die jetzt im Besitz der Bank für Industriewerte, Berlin, und der Berliner Handels-Gesellschaft, Berlin, befindlichen Vorzugsaktien B, für die eine Bindung bis zum 31. Dezember 1937 läuft, haben vor den Stammaktien ein Vorrecht auf einen Gewinn- anteil von lediglich 6 % des Nennbetrages mit Nachzahlungspflicht. Bei einer etwaigen Liquidation erhalten die Inhaber der Vorzugsaktien B einen Vorzugsanteil bis zur Höhe von 112 % des Nennwertes ihrer Aktien zuzüglich etwaiger rück- ständiger Vorzugsgewinnanteile sowie zuzüglich 6 % des Nennwertes seit Beginn des Jahres, in welchem die Liquidation beschlossen worden ist. Die Gesellschaft hat das Recht, die Vorzugs- 4970 aktien B jederzeit ganz oder teilweise nach mindestens sechsmonatiger Kündigung mit 112 % ihres Nenn. betrages zuzüglich etwa rückständiger Vorzugs- gewinnanteile sowie 6 % laufender Stückzinsen zu- rückzuzahlen. Erfolgt die Einziehung aus dem Ver- fügbaren Gewinn, so sollen in einem Geschäftsjahre nicht weniger als 1 % und nicht mehr als 10 % der Vorzugsaktien getilgt werden. Zu der Einziehung der Vorzugsaktien B bedarf es außer dem Beschluß der gemeinsamen Generalversammlung eines in gesonder- ter Abstimmung gefaßten Beschlusses der Stamm- aktionäre und der Vorzugsaktionäre. Es besteht einfaches, nur in den bestimmten drei Fällen zehnfaches Stimmrecht.