Entwicklung: Gegründet: 16. 8. 1910; eingetragen 29. 9. 1910. Hauptgründer: Felten und Guilleaume-Lahmeyerwerke Köln-Mülheim; Elektrizitäts- Aktien-Gesellschaft, W. Lahmeyer & Co., Frank- Actien-Gesellschaft vorm. furt a. M. Zweck: 1. Erzeugung elektrischer Energie und gewerbliche Ausnützung elektrischer Ströme zur Beleuchtung und Kraftabgabe sowie jede andere Art gewerblicher Erzeu- gung und Verwendung elektrischer Energie, Herstellung solcher Einrichtungen und Anlagen für eigene Rech- nung u. für andere sowie Beschaffung u. Vertrieb der zu denselben gehörenden Apparate und Gegenstände; 2, Erwerbung und Veräußerung der zu solchen Zwecken erforderlichen Patente, Erfindungen und Erfahrungen, Grundstücke und anderen Immobilien. Verwaltung: vorstand: Georg Kribben, Dipl.-Ing. Willy Scho- der, beide in Frankfurt a. M.; Stellv.: Obering. Hans Birkmann, Oberlahnstein. Aufsichtsrat: Vors.: Dir. Dr.-Ing. e. h. Arthur Koepchen (Rheinisch- Westfälisches Elektrizitätswerk A.-G.), Essen; Stellv.: Dir. Wallfried Kröhnke (Elektri- zitäts-A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co.), Frankfurt a. M.; sonst. Mitgl.: Dir. Richard Arendt (Elektrizitäts- A.-G. vorm. W. Lahmeyer & Co.), Frankfurt a. M.; Gen. Dir. Wilhelm Avieny (Nassauische Landesbank), Wiesbaden; Bank Dir. Dr. Hanns Deuss (Dresdner Bk.), Frankfurt a. M.; Dir. Dr.-Ing. Paul Hammerschmidt (ELG), Berlin; Dir. Ernst Henke (Rheinisch-Westfäli- sches Elektrizitätswerk A.-G.), Essen; Landrat Prinz Wolfgang von Hessen, Bad Homburg v. d. H.; Berg- assessor a. D. Dir. Otto Kalthoff (Stolberger Gesell- schaft), Aachen; Dir. Dr. Hermann Korrodi (Bank für elektrische Unternehmungen), Zürich; Landrat Karl Lange, Weilburg a. d. L.; Stadtkämmerer Dr. Friedr. Lehmann, Frankfurt a. M.; Stadtrat Dr. Bruno Müller, Frankfurt a. M.-Höchst; Dir. Bernhard Monath (Lech- Elektrizitätswerke), Augsburg; Dir. C. H. Peters (Rhei- nisch-Westfälisches Elektrizitätswerk A.-G.), Essen; Landrat i. R. Ernst Scheuern, Diez a. d. L:; Dir. Hein- rich Schmitz (Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk A. G.), Essen; Landeshauptmann Wilhelm Traupel, Kassel; Landrat Dr. Karl Uerpmann, Limburg a. d. L. Anlagen: Grundbesitz: 156 000 qm, hiervon 12 000 qm über- baut. Größere zusammenhängende Teile des Grund- besitzes liegen in den Gemarkungen Höchst a. M., Lim- burg a. d. L. und Oberlahnstein der Rest besteht im wesentlichen aus Grundstücken für Umspannwerke und Transformatorenstationen. Krafterzeugungsanlagen: 1. Dampfkraftwerk Frankfurt a- Höchst. Anlagen: 3 Dampfturbinen. 2. Wasserkraftwerk Friedrichssegen d. Lahn. Anlagen: 3 Wasserturbinen. 3. Wasserkraftwerk Elisenhütte bei Nassau (Lahn). Anlagen: 2 Wasserturbinen. 4. Wasserkraftwerk Cramberg a. L. An- lagen: 3 Wasserturbinen. Anlagen für Fremdstrombezug: formatoren. M.- A- 10 Trans- Leitungsnetz: 163 km 50 000 Volt-Freileitungen, 1020 km 10 000 Volt-Freileitungen, 160 km 10 000 Volt-Kabelleitungen. Umspannwerke, Transformatoren- Umformerstationen: Umspannwerke 50 000/10 000 Volt befinden sich in Frankfurt a. M.-Höchst, Wiesbaden, Holzappel, Nochern, Staffel, Oberursel, Niedernhausen. Eine Gleichstrom- lieferung an die Frankfurter Localbahn-A. G., Bad Hom- und O3=3= 320 Handbuch der Deutschen Aktiengesellschaften Main-Kraftwerke Aktiengesellschaft. Sitz in Frankfurt a. M.-Hödist. IV. burg v. d. H., erfolgt über ein Umformerwerk in Ober- ursel. Zur Versorgung der Ortsnetze und Großabneh- mer sind 686 Transformatorenstationen vorhanden. 1929 1933 1934 1935 Erzeuqung.. Mill. kWh 61.292 36.907 36.011 43.860 Rezug..... Mill. kWh 66.630 108.116 114.542 103.141 Nutzbare Abgabe . Will. kWh 105.260 131.350 136.280 134.265 Anschlußwert.. kw 108 928 130 839 152 949 140 577 Beschäftigtdte. 654 543 609 620 Angeschlossene Gemeinden 366 370 371 372 mit Einwohnen.... 282 494 298 391 298 391 299 506 Versorgungsgebiet: sehr industriereichen Kreise Main-Tau- Unterlahn, St. Goarshausen, Limburg Oberlahn-, Rheingau-Krei- Außerdem verschiedene Die zum Teil nus, Untertaunus, sowie Teile des Obertaunus-, ses und des Kreises Usingen. durch Eingemeindung jetzt zur Stadt Frankfurt a. M. gehörende Orte. Unmittelbar beliefert werden jetzt 572 Gemeinden mit 299 306 Einwohnern. Verträge: Die Belieferung der von den Main-Kraftwerken Städte und Gemeinden erfolgt Rrund gleichlautender abgeschlossener Ver- unmittelbar versorgten bis auf einzelne Ausnahmen auf 0 mit den Kreisen und Gemeinden träge. Diese Verträge geben den Main-Kraftwerken das ausschließliche Recht zur unentgeltlichen Be- nutzung der öffentlichen Wege, Brücken und Plätze zwecks Aufstellung von Leitungsträgern und Trans- formatorenstationen sowie Verlegung von oberirdischen, und unterirdischen Leitungen. Außerdem steht den Main-Kraftwerken für die Dauer der Verträge das ausschließliche Recht zur Lieferung von elektrischer Arbeit innerhalb der von ihnen versorgten Gemeinden zu. Die Verträge sind seitens der Kreise und Gemein- den zum 1. Januar 1960 kündbar. Mit Ablauf der Ver- träge sind die Kreise berechtigt, die gesamten den Main- Kraftwerken gehörigen Fernleitungen und Transforma- torenstationen, soweit sie der Versorgung der Kreise dienen, und die Ortsnetze der zu den Kreisen gehören- den Gemeinden einschließlich Hausanschlüssen und Zäh- lern zu übernehmen. Ausgenommen von der Erwerbung sind Kraftwerke sowie Leitungsanlagen und Transfor- matorenstationen, die mit 50 000 Volt und mehr betrieben werden und nicht ausschließlich der Versorgung der Kreise dienen. Jeder Kreis ist jedoch berechtigt, Ortsnetze und die zu deren Betrieb erforderlichen Transformatorenstatio- nen bereits vor Ablauf des Vertrages. und zwar am 1. Januar 1950, zu übernehmen, Wenn er sich verpflich- tet, bis zum Ablauf des Vertrages die gesamte zum Be- trieb der Ortsnetze benötigte efektrische Arbeit von den Main-Kraftwerken zu beziehen. In diesem Falle behalten die Main-Kraftwerke das Recht, bisher aus dem Hoch- spannungsnetz unmittelbar belieferte Großabnehmer weiter zu versorgen. Die Gesamtheit der Kreise kann außerdem aber auch die den Main-Kraftwerken gehören- den Fernleitungsanlagen nebst Transformatorenstatio- nen, mit Ausnahme der Kraftwerke und der mit 50 000 Volt und mehr betriebenen Anlagen, erwerben unter der Verpflichtung, die für deren Betrieb benötigte gesamte elektrische Arbeit ebenfalls bis zum Ablauf des Ver- trages von den Main-Kraftwerken zu beziehen. Die Uebereignung der Anlagen erfolgt in jedem Falle zum Schätzungswert, wobei der Wirtschaftswert außer Das Recht für die Fortleitung elektri- 50 000 Volt und mehr be- die Main-Kraftwerke auf die Dauer von 25 Jahren nach Ablauf des Vertrages gegen cennungsgebühr. Zahlung einer entsprechenden Anerken 0 Für eingeräumte Rechte sind von den Main-Kraft- werken an die Kreise und Gemeinden Abgaben von 1% bis 6 % der Bruttostromeinnahmen zu leisten. Die Belieferung der Großabnehmer und Wiederver- käufer erfolgt auf Grund von Sonderverträgen; u. a. decken die Main-Kraftwerke den gesamten Bedarf der Rheingau Elektricitätswerke A. G. in Eltville a. Rh. und der Frankfurter Localbahn A G. in Bad Homburg v. d. H. 5105 4 WM *