Braunschweigische Landes-Eisenbahn-Gesellschaft Grundbesitz: Die der Gesellschaft bebaut sind. Besitz- und Betriebsbeschreibung. gehörenden Grundstücke haben eine Größe von 2 068 242 qm, wovon 18 732 qm A. Bahnen. 1. Braunschweig– Wolfenbüttel-–Seesen über Derneburg. Grundbesitz: 1 528 271 am, bebaut 16 944 qm. Bahnlänge: 82.08 km, Nebengleise 39.82 km. Betriebsanlagen: 5 Lokomotivschuppen, 11 Wasserstationen, 2 Werkstättengebäude, 4 Drehscheiben, 4 Centesimalwaagen, 7 Lastkrane und Hebegerüste, 21 Bahnhöfe, 4 Haltestellen, 62 Anschlußgleise. 2. Braunschweig-Gliesmarode— Brunsrode–Tlechtorf-Fallersleben (Schuntertalbahn). Grundbesitz: 539 971 qm, bebaut 1788 qam. Bahnlänge: 25.92 km, Nebengleise 9.18 km. Betriebsanlagen: 1 Lokomotivschuppen, 2 Wasserstationen, 1 Drehscheibe, 2 Centesimalwaagen, 7 Bahnhöfe, 9 Anschlußgleise. B. Kraftomnibus-Linien. 1. Derneburg–Bockenem und Seesen; 2. Braunschweig–HFallersleben. Wagenpark. 11 dreigekuppelte Tenderlokomotiven, 8 dreigekuppelte Tenderlokomotiven mit 1 Lauf- achse vorn, 4 dreigekuppelte Lokomotiven mit Schlepptender, 2 viergekuppelte Tenderlokomotiven, 1 viergekuppelte Tenderlokomotive mit je einer Laufachse vorn und hinten, 2 dreigekuppelte Tenderlokomotiven mit je einer Laufachse vorn und hinten, 1 diesel-elektrischer Triebwagen mit 1 Diesel- motor von 200 PS, 1 Personenwagen als Steuerwagen für diesel- elektrischen Triebwagen, 1 Triebwagen mit 2 Dieselmotoren von je 110 P8S, 1 Salon- und Unterrichtswagen, 42 Personenwagen, 2 Aushilfs-Personenwagen, 12 Gepäckwagen, 498 gedeckte Güterwagen, 96 offene Güterwagen, 14 Langholzwagen, 13 Schienenwagen, 29 Rungenwagen, 40 Arbeitswagen, 2 Gerätewagen, 6 Spezialwagen (priv. Industrie-Ges. gehörend, in den Betrieb eingestellt), 5 Omnibusse, 1 Lastkraftwagen (1 ). Konzessionsverträge. 1. Konzessionsvertrag mit dem Freistaat Braunschweig. Abgeschlossen: 30. Juni 1884. Vertragsdauer: unbegrenzt. Wesentlicher Inhalt: Bie Gesellschaft ist auf Verlangen der braunschweigischen Re ierung zum Bau und Betriebe eines zweiten Gleises des ursprünglichen Bahnnetzes sowie zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen auf den braunschweigischen Strecken verpflichtet, sobald die Bruttoeinnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Jahre mindestens RM 16 000.– für 1 km beträgt. Die braunschweigische Regierung hat sich ein Recht auf Uebernahme oder Rückkauf der Linien nicht vor- behalten. = Konzessionsvertrag mit dem Freistaat Preußen. Abgeschlossen: 27. Juni 1884. Vertragsdauer: unbegrenzt. Wesentlicher Inhalt: Für die preußischen Strecken tritt die Verpflichtung zum Bau und Betrieb des zweiten Gleises unter den gleichen Bedingungen in Kraft; die Errichtung neuer Stationen oder Halte- stellen kann verlangt werden, falls die Brutto- einnahmen der drei letzten Jahre mindestens RM 12 000.– für 1 km betragen haben. Die preußische Regierung hat sich das Recht vorbehalten, das Eigentum der innerhalb ihres Ge- bietes belegenen Strecken nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör nach Ablauf von 30 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an ge- rechnet – oder auch später – nach einer in beicden Fällen mindestens 1 Jahr vorher zu bewirkenden Ankündigung käuflich zu erwerben. Als Kaufpreis hat der preußische Staat den 25 fachen Betrag des steuerpflichtigen Reinertrages, welcher im Durchschnitt der letzten der Ankün- digung vorhergegangenen fünf Betriebsjahre für die in Preußen belegenen Strecken aufgekommen ist, zu bezahlen. Zu dem auf den preußischen Staat im Falle des Ankaufes übergehenden Zubehör gehört insbeson- dere ein der Länge der in Preußen gelegenen Strecken entsprechender Teil des vorhandenen Be- triebsmaterials, ferner das zur Bahn dieser Strecken gehörige Inventarium sowie der entsprechende Teil des Erneuerungs- und des Reservefonds und etwaige für die Beamten der preußischen Strecken be- stehende Pensionskassen usw. Die Gesellschaft gehört folgenden Fachgruppen und Verbänden an: Fachgruppe Verkehr der Reichsverkehrsgruppe Schienenbahnen, Berlin; Verein Mitteleuropäischer GSGitz Berlin; Deutscher Eisenbahnverkehrsverband, Sitz Essen; 5442 Reichsverband Deutscher Verkehrsverwaltungen, Sitz Berlin; Eisenbahnverwaltungen, Verband Beutscher Kraftverkehrsgesellschaften, Dort- mund.