des Eisenbahnsicherungswesens * siemens Q Halske Akficngescllschaff Gründung: Die Gründung erfolgte am 18. Juni 1897 durch Um- wandlung der seit 1847 bestehenden Firma Siemens & Halske (seit 1889 Kommanditgesellschaft) mit einem Grundkapital von M 35 000 000.—. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Fabriken und Unternehmungen jeder Art im Gebiet der angewandten Elektrotechnik. Die Gesellschaft ist ferner befugt, Konzessionen zur gewerblichen Ausnutzung der Elektrizität zu er- werben, sich bei staatlichen, kommunalen oder pri- vaten Unternehmungen mit ähnlichen Zwecken zu beteiligen oder solche zu begründen, zu übernehmen, zu pachten oder zu finanzieren, ihnen Vorschüsse oder Darlehen zu bewilligen, Aktien, Obligationen und sonstige Titel derartiger Unternehmungen wie auch Forderungen derselben aus ihrem Geschäftsbetriebe gegen Dritte zu erwerben, zu beleihen, zu veräußern oder sonst zu verwerten. Die Gesellschaft ist end- lich berechtigt, bewegliche und unbewegliche An- lagen, Sachen und Rechte, welche zur Durchführung elektrischer Unternehmungen dienlich oder förderlich erscheinen, zu erwerben, zu begründen, auszunutzen, zu verwerten oder sich an solchen Anlagen usw. zu beteiligen sowie überhaupt alle Maßnahmen zu er- greifen und alle Geschäfte zu machen, welche zur Erreichung oder Förderung der Zwecke der Gesell- schaft nützlich und angemessen erscheinen. Fabrikationsprogramm: Die S. & H. A.-G. stellt in ihren Fabrikations- stätten sämtliche Einrichtungen für das Fernmelde- und Meßwesen, feinmechanische Apparate, elektro- chemische Anlagen u. a. her. Die Herstellung von Erzeugnissen auf den Ge- bieten des Starkstromes, der Beleuchtungstechnik, und teilweise der elektromedizinischen Technik liegt bei Tochter- gesellschaften und Beteiligungen der Gesellschaft, ebenso wie die Verarbeitung von Kohle zu Elek- troden, Kohlenstäben für Bogenlampen, Element- kohlen u. dgl. Nähere Angaben über die Fabrikate der Siemens & Halske A.-G. siehe bei den einzelnen Werken. Vorstand: Dr.-Ing. E. h., Dr. rer. nat. h. c. Heinrich von Buol, Frohnau i. d. Mark, Vorsitzender; Richard Diercks, Berlin-Dahlem; Dr. jur. Fritz Tessen, Berlin-Dahlem; Dr. phil. h. c., Dr.-Ing. E. h. Fritz Lüschen, Berlin- Steglitz; Dr. jur. Oskar Sempe11, Berlin-Zehlendorf, Vor- standsmitglied der Vereinigte Stahlwerke A.-G., Düsseldorf; Dr. phil. Hermann von Siemen 8, Berlin-Wannsee; Dr. phil. Erich Thürmel, Berlin-Dahlem; Dr. phil. Ludwig von Winterfeld, Berlin-Char- lottenburg; 349 Handbuch der Deutschen Aktiengesellschaften 1936, IV Sitz der Verwaltung: Berlin-Siemensstadt. stellvertretende Mitglieder: Theodor Frenzel, Berlin-Westend; Dr. techn. Ernst Kraus, Baurat h. c., Wien; Gustav Leifer, Berlin-Dahlem; Dr.-Ing. E. h. Richard Schwenn, Berlin-Charlotten- burg; Dr. rer. pol. Wolf-Dietrich von Witzleben, Berlin. Aufsichtsrat: Dr.-Ing. E. h. Carl Friedrich von Siemens, Berlin, Vorsitzender; Dr. phil. Alfred Berliner, Schermeisel/Neumark; Oscar Caminneci, Rittergutsbesitzer, Zetthun, Kreis Pollnow i. Pomm.; Dr. phil., Dr.-Ing. E. h. Adolf Franke, Berlin- Wannsee; Baron Georg von Graevenitz, Exzellenz, Rom; Dr. phil. h. c., Dr.-Ing. E. h., Dr. rer. nat. h. c. Oskar Ritter von Petri, Geheimer Kommerzienrat, Nürnberg; Dr. phil. h. c. Oskar Schlitter, Berlin; Friedrich Carl Siemens, Berlin-Dahlem; Werner F. von Siemens, Berlin-Lankwitz; Staatsrat Dr.-Ing. E. h., Dr. der Staatswissenschaften E. h. Emil Georg von Staus s, M. d. R., Berlin; Dr.-Ing. E. h., Dr. rer. mont. h. c., Dr. phil. h. c. Albert Vögler, M. d. R., Dortmund; Dr. phil. Henry Wright, Managing Director der Siemens Brothers & Co. Ltd., London. Geschäftsjahr: 1. Oktober bis 30. September. Generalversammlung: Die Generalversammlungen finden in Berlin statt. Es gewährt jede auf den Inhaber lautende Stamm- aktie über RM 700.– und jede Vorzugsaktie über RM 50.– das Recht auf eine Stimme, unbeschadet des Sonderrechts etwaiger auf Namen lautender Stamm- aktien. Es stehen zur Zeit den 143 700 Stimmen der RM 100 590 000.– Stammaktien 130 000 Stimmen der RM 6 500 000.– Vorzugsaktien gegenüber. Reingewinn: Der Reingewinn ist in nachstehender Reihen- folge zu verwenden: 1. Zur Abführung mindestens des zwanzigsten Teiles an die gesetzliche Rücklage, solange diese den zehnten Teil des Grundkapitals nicht überschreitet. 2. Zur Zahlung eines für die Vorzugsaktionäre be- stimmten Betrages von 6 % der auf die Aktien ein- gezahlten Beträge. Reicht der Gewinn in einem Jahr zur Zahlung der Vorzugsdividende nicht aus, so ist der Fehlbetrag ohne Zinsen aus dem Reingewinn der folgenden Jahre vor Verteilung einer Dividende auf die Stammaktien nachzuzahlen. Die Zahlung erfolgt auf den laufenden Dividendenschein des Jahres, in dem die Nachzahlung bewirkt wird. Reicht der zur Verfügung stehende Betrag zur Zahlung der Rück- stände und einer sechsprozentigen Vorzugsdividende 5569