― ―― ――― Christian Dierig Aktiengesellschaft, Langenbielau (Schles.) Das Gründungskapital der Aktiengesellschaft be- trug RM 30 000 000 –— Stammaktien und verteilt sich auf die Gründergesellschaften wie folgt: nom. RM 15 866 000.– Baumwoll-Finanz Bremerhaven; nom. RM 13 186 000.– Christian Dierig G. m. b. H., Oberlangenbielau; nom. 534 000.– Christian Dierig - Werke Grünau-Berlin Akt.-Ges., Berlin-Grünau; nom. R) 268 000.– Frankenberger Färberei und Akt-Ges.; 146 000.– Christian Dierig- Werke am Mühlbach G. m. b. H., Augs- burg. Am 7. Juli 1930 wurde ein Vertrag mit der Deutsche Baumwoll-Aktiengesellschaft (Debag) und der F. H. Hammersen Aktiengesellschaft, beide in Osna- brück, genehmigt, durch den der Ausbau der Debag zur Dachgesellschaft eines Textilkonzerns beschlossen wurde (siehe auch direkt unter Verträge bei Deutsche Baumwoll-Akt.-Ges., Osnabrück), der außer den bis- herigen Tochtergesellschaften der Debag die Dierig- und die Hammersen-Gesellschaft umfaßt. Der Ver- trag sieht den Umtausch der Dierig- und Hammersen- Aktien in Debag-Aktien vor. Durch den neuen Ver- trag soll die Vereinigung der wirtschaftlichen Inter- essen unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Selb- ständigkeit beider Unternehmungen erreicht werden. Im Laufe des Jahres 1930 wurde die Beteiligung an der Ernst Mallinckrodt A.-G., Leipzig, auf 66% % erhöht und nom. RM 6 251 000.— Hammersen-Stamm- aktien erworben. In 1931 hat die Gesellschaft ihren Besitz an F. H. Hammersen-Aktien um nom. RM 2.9 Mill. verstärkt. Dagegen wurden nom. RM 166 800.–— Aktien der Debag unentgeltlich der F. H. Hammersen A.-G. zwecks unentgeltlicher Weitergabe an die Debag über- lassen. Akt.-Ges., Bleicherei, Appretur RM 1932: Zum Zwecke der Anpassung an die durch die allgemeinen Verhältnisse und die besonderen Be- dingtheiten der Textilindustrie entstandene neue Lage beschloß die Gesellschaft in der Generalver- sammlung vom 23. April 1932 eine Neubewertung der Vermögensgegenstände. Das Aktienkapital wurde durch Einziehung von nom RM 10 Mill. Aktien, die der Gesellschaft von den Aktionären gratis zur Ver- fügung gestellt wurden, von RM 30 Mill. auf Reichs- mark 20 Mill. herabgesetzt. Der durch die Aktien- einziehung freigewordene Betrag von RM 10 Mill. wurde mit RM 5 500 271.78 zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen und mit RM 4 499 728.22 zu Abschreibungen auf das Umlaufvermögen verwandt. Im Laufe des Jahres erwarb die Gesellschaft nom. RM 295 000.– Aktien der Mechanische Weberei am Fichtelbach, Augsburg, von einer befreundeten Ge- sellschaft und schloß mit Wirkung ab 1. April 1933 einen Pachtvertrag auf zunächst 5 Jahre mit diesem Unternehmen ab. 1933: Die maschinelle Einrichtung des still- gelegten Zweigwerkes Grünauer Bleiche, Berlin- Grünau, wurde an die F. H. Hammersen A.-G. ver- äußert. Die Generalversammlung vom 19. Juni 1933 genehmigte ein Abkommen betreffs wechselseitigen Dividendenverzichts mit der F. H. Hammersen A.-G., Osnabrück, zunächst für die Geschäftsjahre 1933/37. 6008 1935: Zum Zwecke der Beseitigung der wechsel- seitigen Verschachtelung zwischen Hammersen und Debag einerseits und Dierig und Hammersen anderer- seits sowie zur Herbeiführung einer einfachen Konzerngliederung sind folgende Maßnahmen ge- troffen worden: Zunächst ist zwischen der Dierig und der Debag am 6. Dezember 1935 ein Verschmelzungsvertrag ab- geschlossen worden, der auch die Genehmigung der außerordentlichen Generalversammlung der Debag vom 20. Dezember 1935 gefunden hat. Nach diesem Vertrage hatte die Debag ihr gesamtes Vermögen mit allen Rechten und Pflichten als Ganzes unter Aus- schluß der Liquidation und mit Wirkung vom 1. Mai 1935 ab auf die Dierig gegen Gewährung von Aktien dieser Gesellschaft im Verhältnis von 1: 1 zu über- tragen. Im Zusammenhang hiermit hat die außer- ordentliche Generalversammlung der Dierig vom 20. Dezember 1935 eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um RM 3 500 000.– durch Ausgabe von 3500 Stück neuen auf den Inhaber lautenden, vom 1. Januar 1935 ab gewinnberechtigten Aktien zu je RM 1000.– unter Ausschluß des gesetzlichen Be- zugsrechts der Aktionäre beschlossen, wobei sämt- liche durch die Kapitalerhöhung entstehenden Kosten und Steuern von der Gesellschaft getragen werden. Behufs Durchführung der Fusion mit der Debag sind die Aktionäre dieser Gesellschaft mittels öffent- licher Bekanntmachung aufgefordert worden, ihre Aktien zum Umtausch in Dierig-Aktien bis zum 18. August 1936 bei Vermeidung späterer Kraftlos- erklärung gemäß § 219 Abs. 2 und § 290 HGhB. ein- zureichen. Der Umtausch erfolgt in der Weise, daß gegen Einlieferung eines Nennbetrages von je Reichs- mark 1000.– Debag-Aktien mit laufenden Gewinn- anteilscheinen eine Dierig-Aktie zu RM 1000.— mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 u. ff. ausgehändigt wird. Da von dem RM 28 Mill. betragenden Aktien- kapital der Debag nur die im Umlauf befindlichen RM 23 424 000.– Aktien für den Umtausch in Dierig- Aktien in Frage kommen, andererseits aber der Dierig RM 20 Mill. eigene Aktien – nämlich RM 14 800 000.–, die im Fusionswege von der Debag und Reichsmark 5 200 000.–, die im Wege der später erwähnten Kapitalumwandlung aus dem Besitz der Hammersen auf sie übergegangen sind – zur Ausreichung an die Inhaber von Debag-Aktien zur Verfügung stehen, werden von den durch Generalversammlungsbeschluß vom 20. Dezember 1935 ausgegebenen RM 3 500 000.– neuen Dierig-Aktien nur noch RM 3 424 000.– zur Durchführung der Fusion benötigt. Die restlichen RM 76 000.– neuen Aktien sind zu dem auf den Nenn- wert festgesetzten Ausgabekurs von einem unter Führung der Berliner Handels-Gesellschaft, Berlin, stehenden Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen worden, sie zum Einstandspreis zur Ver- fügung der Gesellschaft zu halten. Nachdem im Zuge der vorstehend geschilderten Fusion RM 8 213 000.— Hammersen-Aktien aus dem Besitz der Debag auf die Dierig übergegangen sind, die zusammen mit den bereits in ihren Händen befind- lichen RM 7 321 000.– der gleichen Aktien nunmehr über 97 % des Hammersen-Kapitals verfügte, konnte die ebenfalls am 20. Dezember 1935 abgehaltene außerordentliche Generalversammlung der Hammersen die Uebertragung ihres Vermögens auf die Dierig als ihren Hauptgesellschafter im Wege der handelsrecht- lich erleichterten Umwandlung nach dem Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934 (RGBl. Teil I, Seite 569) unter Zugrunde-