Verträge. 1. Pachtvertrag mit der Lager- und Spedi- tions-Gesellschaft m. b. H., Hamburg. Dauer: bis 1. Januar 1942; ein Recht zur vorherigen Kündigung steht der Kühltransit-A.-G. unter Ein- haltung einer sechsmonatigen Frist zu. Wesentlicher Inhalt: Betrifft Kühlhaus Hamburg. Eigentum der Gesellschaft sind die Einrichtungen des gesamten Kühlhauses. Die in das Lagerhaus eingebaute Isolierung des Kühlhauses geht am Ende der Vertragszeit unentgeltlich in den Besitz der Vermieterin, der Lager- und Speditions-Gesell- schaft m. b. H. über. 2. Pachtvertrag mit der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, Berlin. Dauer: bis 30. September 1950 unkündbar. Von diesem Zeitpunkt ab kann sowohl die Reichsbahn als die Kühltransit-Aktiengesellschaft den Vertrag mit einjähriger Frist zum Schluß eines Kalendervierteljahres kündigen, die Reichsbahn aber auch schon vorher, jedoch nur dann, wenn das in Leipzig vermietete Gelände oder das auf ihm er- richtete Gebäude für die eigentlichen Zwecke des Eisenbahnbetriebes in Anspruch genommen werden müssen. Wesentlicher Inhalt: Alleinige Benutzung des Gebäudes. Eigentum der Gesellschaft sind sämtliche maschinellen Anlagen der beiden Werke und Eisfabriken, ferner die Isolierung des Kühlhauses Werk I sowie das auf bahneigenem Gelände errichtete Gebäude der von Werk II betriebenen Eisfabrik. Bei Beendigung des Vertrages mit der Deutschen Reichsbahn-Ge- sellschaft steht es jedoch der Reichsbahn frei, dieses Gebäude ohne Entschädigung zu übernehmen oder die Räumung des Platzes zu verlangen. 3. Mietvertrag mit der „Behala“ Berliner Hafen- und Lagerhaus A.-G., Rerlin. Dauer: Bis 31. Dezember 1972. Wesentlicher Inhalt: Betrifft Kühlhaus Berlin-Osthafen. Gebäude und Ausstattung sind Eigentum der Ge- sellschaft. Bei Beendigung des Vertragsverhält- nisses kann jedoch die „Behala“ nach ihrer Wahl entweder die unentgeltliche Uebertragung des Ge- bäudes oder die Räumung des Platzes verlangen. A. Mietvertrag mit der Fischmarkt Cur- haven G. m. b. II., Cuxhaven. Dauer: Vorläufig bis 31. Dezember 1936. Wesentlicher Inhalt: Betrifft Fischgefrieranlage Cux- haven. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Gesellschaft verpflichtet, nach Wunsch der Vermieterin entweder sämtliche von ihr vorge- nommenen baulichen Aenderungen, worunter Mauerwerk und ähnliche ohne Beeinträchtigung der Gebäude nicht wieder zu entfernende Anlagen zu verstehen sind, unentgeltlich zurückzulassen oder den ursprünglichen Zustand wieder herzu- stellen, wobei jedoch Fundamente, soweit sie sich im Erdgeschoß unter dem Fußboden befinden, von der Rückbaupflicht ausgenommen sind. Die Gesellschaft gehört folgenden Fachgruppen und Verbänden an: Fachgruppe Kühlindustrie Lebensmittelindustrie; Verband Deutscher Kühlhäuser und Eisfabriken e. V.; der Wirtschaftsgruppe Verein Deutscher Spediteure; Vereinigung der Privatwagen-Interessenten e. V. Statistik. Heutiges Aktienkapital: nom. RM 195 000.– Namensaktien Reihe A in RM 3 000 000.– Großaktionäre: 1. Lager- und Speditions-Ges. m. b. H., Hamburg, als der Hamburg-Amerika Linie,. amburg; 1 950 Stücken zu nom. RM 2 805 000.— Inhaberaktien Reihe B in 28 050 Stücken zu je RM 100.— (Nr. je RM 100.– (Nr. 1– 1950), 1–28050) Reichs-Kredit-Gesellschaft A.-G., Berlin; Gesellschaft für Markt- und Kühlhallen, Hamburg. 90 10 6057