* „ Triton-Belco Aktiengesellschaft. Sitz in Hamburg 22, Alter Teichweg 19. Gegründet: 1918 unter der Firma „Triton-Werke A.-G. (vormals Ferdinand Müller)' durch Umwandlung der 1851 gegründeten offen. Handelsges. Ferdinand Müller in Hamburg. Durch Fusion wurde am 30./7. 1930 die Bamberger, Leroi & Co. A.-G., Frankf. a. M., aufgenommen, welche als Aktiengesellschaft am 19./6. 1925 gegründet wurde; Vorgängerin dieser Aktien- gesellschaft war die Firma Bamberger, Leroi & Co., deren Gründung 1892 zu Frankf. a. M. erfolgte. Nach Fusion der beiden Firmen durch GV; 1930 lautete die Firma: Tritonwerke – Bamberger, oi A. G. – It G=, B. vom 5.8. 1933 wurde die Firma in die jetzige geändert. Zweck: Uebernahme und Fortführung der unter den Firmen „Tritonwerke W. u. H. Müller“', „Ferdinand Müller“ und ,C. Flügge' in Hamburg und der Firma „Bamberger, Leroi & Co. Aktiengesellschaft“ in Frank- furt a. M. betriebenen Geschäfte. Erzeugung von und Handel mit Metall-, Holz-, Marmor-, Steingut-, Ton- und allen sonst einschlägigen Waren, überhaupt Betrieb von Erzeugungs- und kauf- männischen Geschäften, sowie Uebernahme von Werk- und Dienstverträgen aller Art. Uebernahme oder Errichtung von Anlagen, Grund- stücken, Geschäften oder anderen Unternehmungen, die zur Erreichung der vorgenannten Zwecke dienen, sowie Beteiligung an solchen Unternehmungen in jeder Form, sowie auch deren Wiederveräußerung. Niederlassungen in Hamburg, Berlin, Frank- furt a. M., Hannover, Köln, Stuttgart. –— Zentrale: Hamburg. Erzeugnisse: Sanitäre Apparate, Armaturen und Beschläge. vorstand: Paul Pötter; Stellv.: August Hasen- höller, Konrad Hoffmann. Aufsichtsrat: Dr. Gert Bahr, Berlin; Dr. Bruno Böttcher, Berlin; F. Aug. Eggers, Altona-Othmarschen; Wilh. Pötter, Hamburg; Präsid. Kurt Lange, Hamburg. Grundbesitz: 14 096 qm. Besitz in Hamburg: Fabrikgrundstücke und Verwaltung: Alter Teichweg 13, 17, 19, 21, 25 u. 27: 8880.8 qm, bebaut 5971.9 qm. Grundstücke: Schanzenstr. 75/77 und Bartelsstr. 12: Größe: 1676.9 qm, Nutzfläche 6297 dm. Die Grund- stücke sind mit zwei modernen Geschäftshäusern, dem „Tritonhaus“' und „Delphinhaus“, und mit einem zwischen diesen Geschäftshäusern liegenden Lager- gebäude bebaut. Das Alterwall 64 unweit der Börse gelegene Grund- stück mit Geschäftshaus ist 511.6 am groß, Nutz- fläche 2200 qm. Besitz in Frankfurt a. M.: Fabrik- u. Bürohaus: Mainzer Landstr. 142; Größe: 3027 qm, Nutzfläche 9550 qm. verbände: Abgesehen von der Zugehörigkeit zu den Pflichtverbänden der deutschen Wirtschaft gehört die Ges. folgenden Verbänden an: Reichsverband der Großhändler der sanitären Wasserleitungsbranche, Frankfurt a. M., und deren Bezirksorganisationen; Guß- emaille-Verband des Großhandels e. V., Frankfurt a. M.; Reichsverband der deutschen Armaturem -Industrie, Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. stimmrecht: Je 100 RM St.-Akt. oder Vorz.-Akt. Lit. B = 1 St., je 12 RM Vorz.-Akt. Lit àA in.3 .= ? St., sonst. 1 St. Gewinnverteilung: Der Reingewinn wird wie folgt verteilt: 1. Zunächst 5 % in den R.-F. (Gr. 10 %); 2. dann evtl. weitere Rücklagen; 3. dann kontr. Tant.; 4. dann nach Abzug der A.-R.-Tant. die folgenden Div. in nachstehender Reihenfolge: a) Die Vorz.-Aktionäre Lit. A 7 % und etwa rückständige Div. aus den Vor- jahren; b) die Vorz.-Aktionäre Lit. B 6 % zuzüglich % für jedes angefangene Prozent, das an die St.- Aktionäre über 4 % hinaus entfällt; c) die St.-Aktionäre die von der G.-V. zu beschließende Div:: 5. der A.-R. erhält als Tant. 10 % des nach § 245 HGB. zu errech- 6066 nenden Teiles des Reingewinns. – Bei Auflös. d. Ges. sowie im Falle der Herabsetz. des A.-K. zum Zwecke einer ieilweisen Rückzahl. an die Aktionäre erhalten aus der zur Verteil. an diese verfügbaren Masse zu- nächst die Vorz.-Aktionäre Lit. A. die auf die Vorz.-A. Lit. A. eingezahlten Beträge zuzüglich 20 % dieses Betrages sowie die etwa rückst. Div., dann die Vorz.-A. Lit. B 100 % sowie etwa rückst. Div., hierauf die St.-A. die auf sie eingezahlten Beträge. Der verbleibende Rest wird auf die Vorz.-A. Lit. B. u. die St.-A. nach dem Verhältnis der eingezahlten Beträge verteilt. Aktienkapital: 1 166 600 RM in 450 St.-Akt. zu 1000 RM, 2922 St.-Akt. zu 100 RM. 1500 Vorz.-Akt. A zu 12 RM, 350 Vorz.-Akt. B zu 1000 RM und 564 Vorz.- Akt. B zu 100 RM. Die Einzieh. der Vorz.-A. Lit. A ist unt. Rückzahl. der auf sie eingezahlten Beträge zuzügl. anteiliger Div. sowie eines weiteren Betrages von 20 % des auf sie ein- gezahlten Betrages gestattet, und zwar ist die Einzieh. sowohl mittels Ankaufes als auch unter Einhaltung einer halbjährigen Frist zum Ende des Geschäftsjahres mittels Auslos., Kündig. oder in ähnlicher Weise zu- lässig. Die Umwandl. der Vorz.-A. Lit. A. in St.-A. ist zulässig, doch bedarf es dazu neben dem mit ein- facher Stimmenmehrheit zu fassend. Beschluß der G.-V. in gesonderter Abstimmung ebenfalls mit einfacher Stimmenmehrheit zu fassender Beschlüsse der erschie- nenen St.-Aktionäre u. der erschienenen Vorz.-Aktionäre beider Gattungen. – Die Verwalt. ist berechtigt, die Vorz.-A. Lit. B ganz oder teilweise nach mind. drei- monatiger und höchstens sechsmonatiger bekanntzu- machender Kündigung einzuziehen. Falls nicht alle jeweils noch im Umlauf befindl. Vorz.-A. Lit. B. auf einmal gekündigt werden, sind die zu kündigenden zuvor durch Auslos. zu bestimmen. Für jede solche eingezogene Aktie sind ihrem Inh. 115 % ihres Nenn- wertes bar zu vergüten. Die Einziehung ist nur zu- lässig, wenn die Ges. mind. zwei Monate vor Bekannt- machung der Kündigung durch Bekanntmachung erklärt hat, daß sie die Vorz.-A. Lit. B oder ausgelosten Num- mern zur Einziehung zu kündigen beabsichtigt. Die Inh. dieser Vorz.-A. sind berechtigt, binnen zwei Mo- naten nach Veröffentlichung dieser Kündigungsabsicht ihre Vorz.-A. bei der Ges. oder bei einer von ihr zu bestimmenden Stelle mit der Erklärung einzureichen, daß sie auf die Vorzugsrechte verzichten u. die Um- wandlung ihrer Vorz.-A. Lit. B in St.-A. beantragen. Diejenigen Vorz.-A. Lit. B, hinsichtlich derer die vor- erwähnte Einreichung fristgemäß erfolgt u. die vor- erwähnte Erklärung fristgemäß abgegeben sein wird, können von der Ges. nicht zur Einziehung gekündigt werden, sind vielmehr von ihr als St.-A. abzustempeln. Die durch die Abstempelung entstehenden St.-A. be- halten denselben Nennwert, den, u. dasselbe Stimmrecht, das sie vordem als Vorz.-A. hatten. Die Einzieh. oder Umwandl. in Gemäßheit des Vorstehenden bedarf keiner weiteren Beschlußfassung der G.-V., der St.-Aktionäre u. der Vorz.-Aktionäre. Kapitalveränderungen: Urspr. A.-K. 3 000 000 M. erhöht von 1919–1923 auf 51 500 000 M in 50 000 St.-Akt. u. 1500 Vorz.-Akt. zu 71000 M. — Lt. G.-V. v. 25./11. 1924 Umstell. des St.-A.-K. von 50 000 000 M auf 2 500 000 RM (20: 1) u. des Vorz.- A.-K. von 1 500 000 M auf 18 000 RM in der Weise, daß jede St.-Akt. zu 1000 M auf 50 RM u. jede Vorz.-Akt. auf 12 RM abgestempelt wurde. — Die G.-V. v. 22./2. 1928 beschloß Erhöh. um 1 000 000 RM durch Ausgabe von 800 3 St.-Akt. zu 1000 RM u. 2000 St.-Akt. zu 100 RM. – Die G.-V. v. 30./7. 1930 beschloß Erhöh. um 1 200 000 St.-Akt. (1200 zu 1000 RM) u. bis zu 1 000 000 RM Vorz.-Akt. Lit. B. Die neuen St.-Akt. dienten zur Durchführung der Fusion mit der Bamberger, Leroi & Co. A.-G. Die neuen Vorz.-Akt. B wurden den St.-Aktion. im Verh. 4: 1 zum Kurse von 105 % zum Bezuge angeboten. Die Erhöh. der Vorz.-Akt. ist zunächst im Betrage von 500 000 RM er- folgt. A.-K. danach 5 218 000 RM, davon 4 700 000 RM St.-Akt. und 518 000 RM Vorz.-Akt. —– Lt. 6..... 1932 Herabsetz. des A.-K. in erleichterter Form von 5 218 000 RM auf 4 943 000 RM durch Einziehung von nom. 275 000 RM Vorrats- bzw. eigenen St.-Akt. der Ges. zwecks Verminderung des Bilanzverlustes 1931. Zu glei- chem Zweck erfolgte auch die Auflösung des gesetzl. R.-F. u. des Delkredere-Fonds.