Bank für Landwirtschaft Aktiengesellschaft erkennt dankbar nicht nur die für sie gegebene Aus- dehnung ihrer Arbeit, sondern vor allem die sich für die gesamte Agrar-Kredit-Wirtschaft vollziehende grundsätzliche Wandlung an. Die Kreditverwendung zur Deckung von Ver- lusten, entstanden aus konjunkturellen Fehlschlägen und aus Preis- und Absatzentwicklungen, wird bei ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung nicht mehr not- wendig. Praxis und Wissenschaft, beschirmt vom Reichsnährstand, machen es für die Erzeugung immer deutlicher, welche Zweige Ausdehnung oder Ein- schränkung, Neuaufbau oder Stillegung erfordern. Das Ziel ist, zu erzeugen, was Deutschland braucht, und dann den Erzeugern die Sicherheit der Abnahme zum gerechten Preis über das einzelne Wirtschafts- jahr hinaus zu geben. Solche Zielsetzungen und Sicherungen bedeuten für den Kreditapparat auf dem Gebiet des Reichsnährstandes: Erkenntnis der natio- nalwirtschaftlichen Bewertung des einzelnen Kredit- begehrens, Einschränkung des Kreditumfanges und Sicherstellung für Zinsen und Kapital im wirtschaft- lichen Vorgang. Diese Befriedung der Kreditsphäre setzt sich in der Warenverteilung fort, die ebenfalls vom Preis- und Absatzrisiko weitgehend befreit ist. Wenn der Reichsnährstand durch das Erbhofgesetz 1933 die „Sicherungen im Grundbuch“'' einschränkte, die längst morsch geworden waren, so bedeutet die Markt- ordnung in allen Teilen mittelbar den Aufbau flüssiger und gesunder Kreditsicherheiten. Die Kreditinstitute werden dies selbst in wachsendem Umfange erkennen und so immer mehr auch für längere Fristen und in größerem Umfange dem Erbhof wieder zur Verfügung stehen. Solche auf gesunder Grundlage aufgebauten Kredite verdienen den vollen Schutz des Reichsnähr- standes. Er wird auch die geeignete Form für den Auf- und Ausbau einer bäuerlichen Erziehung im bäuerlichen Kredit finden. Noch steht das Institut in der Praxis der Ueber- gangszeit. Die Abwicklung alter Kredite im Osthilfe- und im Schuldenregelungsverfahren macht Fortschritte. Das Institut pflegte neben dem Geschäftsverkehr mit dem Bauern und Landwirt, denen es wesentliche Kredite zur Verfügung stellte, die Verbindungen mit allen Gliedern der Marktordnung, mit den vom Reichsnährstand geschaffenen Organen der Markt- ordnung selbst und mit den Kreisen der Verteilung und der Verarbeitung. Die gewerblichen Kreise des flachen Landes, die seit jeher zu der bevorzugten Kundschaft der Bank gehörten, haben ebensosehr aus der allgemeinen Konjunktur wie aus der Gesundung der Landwirtschaft Vorteile gezogen. Die Kredite auf diesem Gebiet haben dadurch an Sicherheit noch gewonnen. In der Jahresmitte übernahm die Gesellschaft mit Wirkung ab 1. Januar 1935 die Deutsche Bauernbank Aktiengesellschaft, Berlin, die im Zuge der Zusammen- fassung der landwirtschaftlichen Organisationen im Reichsnährstand die Berechtigung zur Sonderexistenz verloren hatte. Rund neun Zehntel von dem Reichs- mark 500 000.— betragenden Aktienkapital dieses Unternehmens waren bereits vor der Fusion in den Besitz der Bank übergegangen. Die danach noch für den Umtausch benötigten Aktien wurden aus eigenen Beständen entnommen. Ferner übernahm das Institut das Bankgeschäft der Firma Ernst Haberland & Co., Treuenbrietzen. Des weiteren wurde die Restmasse der Rheinischen Bauernbank Aktiengesellschaft i. L. in Köln zum Preise von rund RM 550 000.– erworben. Ihre Abwicklung erfolgt nunmehr in einer besonderen, aus dem Besitz der Deutschen Bauernbank auf das Institut übergegangenen Gesellschaft, der Rheinischen Verwaltungs- und Inkasso-Aktiengesellschaft, Köln, deren Kapital den Bestimmungen entsprechend von RM 20 000.– auf RM 50 000.– erhöht wurde. Diese Gesellschaft besitzt außerdem das frühere Geschäfts- haus der Deutschen Bauernbank im Werte von Reichs- mark 200 000.–, das zu befriedigenden Bedingungen an eine Behörde vermietet ist. Im neuen Jahre hat sich die günstige Entwicklung des Geschäfts fort- gesetzt.