Varziner Papierfabrik, Hammermühle (Reg.-Bez. Köslin) I1. Werk Hammermühle, Varzin. Grundstücke: Gepachtet. Anlagen: Papierfabrik, Sulfitzellulosefabrik, Gleisanlagen 1 km Länge mit Anschluß an die Staatsbahn. Maschinelle Einrichtung: 2 Papiermaschinen neuesten Systems mit je 2.60 m Arbeitsbreite, 3 stehende Kocher, 6 mechanische Schwefelkiesöfen mit zugehörigen Appa- raten, Absorptionsanlage. 2. Werk Campmühle, Varzin. Grundstücke: Gepachtet. Anlagen: Papierfabrik, Holzschleiferei. Maschinelle Einrichtung: 2 Papiermaschinen mit je 1.60 m Arbeitsbreite, 1 Wattemaschine, Vorbereitungsmaschinen, Kalander, Schleifmaschinen. 3. Werk Fuchsmühle, Varzin. Grundstücke: Gepachtet. Anlagen: Elektrische Kraftstation für Hammermühle und Campmühle. à. Werk Rathsdamnitz (8tillgelegt). Grundbesitz: 970 000 qm, davon bebaut 21 000 qm. Anlagen: Papierfabrik, Zellulosefabrik. Maschinelle Einrichtung: 4 Papiermaschinen mit einer Breite von 1.50 m, 1.70 m, 2.40 m und 2.50 m. Gesamtkraftanlagen: Wasserkraft mit insgesamt 1500 PS Dampfkraft von insgesamt 4000 PS. Häuser: 60 Beamten- und Arbeiterwohnhäuser. Vertrag. Pachtvertrag mit der Bismarckschen Fideikommißherrschaft Varzin. Abgeschlossen: 12. Oktober 1889, übernommen von der Gesellschaft am 22. April 1890. Dauer: bis 1940; 1926 verlängert bis 1955. Wesentlicher Inhalt: Die jährliche Pacht für Fuchsmühle, Hammermühle und für Campmühle beträgt RM 80 000.–—. Wasser- kraft zusammen 600 bis 1200 PS je nach dem Wasser- stande. Sollte im Laufe der Zeit die vorerwähnte Fabrikation für die Gesellschaft nicht mehr rentabel sein, so ist sie berechtigt, die Anlage auch zu einem anderen Industrie- zweig zu benutzen. – Reparaturen und Neubauten, welche während der Pachtjahre nötig werden, hat die Gesellschaft auf ihre Kosten zu besorgen; desgl. die Feuer- versicherung. Im Falle eines Brandschadens darf sie einen Nachlaß am Pachtzinse nur fordern, insoweit der Betrieb dadurch erheblich gestört worden ist. Wenn jedoch der in Anspruch genommene Nachlaß den Betrag eines zwei- jährigen Pachtzinses erreicht, so ist die Verpächterin be- rechtigt, die Aufhebung des Pachtvertrages zu verlangen. Etwa von der Gesellschaft im Laufe der Pachtzeit er- richtete bauliche Anlagen und Veränderungen an den Triebwerken kann die Verpächterin bei Ablauf der Pacht- zeit entweder zum Taxpreise übernehmen, oder verlangen, daß die Gesellschaft die verpachteten Anlagen in dem ihr übergebenen Umfange wieder herstellt. Die Gesellschaft gehört folgenden Verbänden an: 1. Fachgruppe Zellstoff- und Papiererzeugung der Wirtschaftsgruppe Papier-, Pappen-, Zellstoff- und Holzstoff-Industrie, Berlin-Charlottenburg; 2. Zellstoffsyndikat G. m. b. H., Berlin; 3. Verband der Fabriken einseitig glatter Pack- papiere G. m. b. H., Berlin; Vereinigung Holzhaltig/Holzfrei, Berlin; Vereinigung Flor- und Durchschlagspost, Berlin; Vereinigung Briefumschlagpapier, Berlin. Statistik. Heutiges Aktienkapital: nom. RM 960 000.– Stammaktien in 500 Stücken zu je RM 1000.– (Nr. in 4600 Stücken zu je RM 100.– (Nr. 501–5100). Kapital-Veränderungen. Lt. Gen.-Vers. Stamm- orzugs- 2 = Kurs in % Bezugsrecht Bemerkungen Vorkriegskapital 7.0 erhöht bis 1923 um M 53.0 40.0 auf M 60.0 40.0 22. 11. 24 = 55.2) Umstellung auf Reichsmark 25: 2 – 39.8) Umstellung auf Reichsmark 200: 1 RM 4.8 0.2 16. 11. 33 03―9 Herabsetzung in erleichterter Form 5:1 „ – 0.2) Einziehung durch Rückkauf zum Kurse von 35 % RM 0.96 Hypothelk auf Werk Rathsdamnitz per 31. Dezember 1935: RM 150 554.59 zu 6 % (fr. 8 %) verzinslich; Tag der Aufnahme: 5. Juni 1924 (RM 250 000.–), rückzahlbar bis 30. September 1941. 6248