„MONTECATIN1* Socictä Generale per TIndusfria Mineraria ed Agricola (Allgemeine Bergwerks- und Landwirtschafts -Gesellschaft) Gründung: Die ,Montecatini' –— Societa Generale per PIndustria Mineraria ed Agricola (= Allgemeine Berg- werks- und Landwirtschafts-Gesellschaft) wurde im Mai 1888 unter der Firma ,Società delle Miniere di Montecatini“ gegründet und erhielt in der Folge durch Generalversammiungsbeschluß vom 3. August 1917 gelegentlich der Fusion mit der Societä Anonima Hiniere Solfuree Trezza Albani Romagna im Hinblick auf die ständig wachsende Tätigkeit des Unter- nehmens auf den verschiedensten Gebieten des Berg- baus den Namen „,Montecatini – Societa Generale per I Industria Minerariac; die jetzige Bezeichnung trägt die Gesellschaft gemäß Generalversammlungs- beschluß vom 27. Mai 1920 seit der Fusion mit der Unione Italiana fra Consumatori e Fabbricanti di Concimi e Prodotti Chimici und der Società Prodotti Chimici Colla e Concimi. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmunger ist die Gesellschaft für eine zeitlich begrenzte Dauer er- richtet worden; sie endet nach der gegenwärtigen Fassung des Statuts im Jahre 1938. Der General- versammlung steht kraft Gesetz und Statut das Recht zu, im gegebenen Zeitpunkt eine entsprechende Ver- längerung zu beschließen. Kapitalveränderungen s. u. veränderungen). Gegenstand des Unternehmens: Betrieb des Bergbaus, sowie Herstellung von Produkten zur Verwendung in der Landwirtschaft und – ganz allgemein – von chemischen Artikeln für die Industrie, und zwar: Erwerb und Ausbeutung von Bergwerken oder von Gerechtsamen für Erze, Metalle, fossile Brenn- Statistik“ (Kapital- stoffe usw.. Verarbeitung und Vertrieb von Bergwerks- produkten, Betrieb von Erz- und Metallgießereien und der- gleichen sowie Verarbeitung der dabei gewonne- nen Produkte, Errichtung. Erwerb und Betrieb von Fabriken für chemische Produkte und Düngemittel sowie Her stellung solcher Artikel und Handel mit ihnen, Gründung und Ankauf — auch mittels Beteiligung oder durch anderweitige Interessennahme —. Ver- waltung. Verkauf und Liquidation anderer Unter- nehmungen, welche die gleichen Ziele oder ähn- liche verfolgen und mit dem eigentlichen Gesell- schaftszweck der Montecatini in Zusammenhang gebracht werden können, ferner Kauf und Wieder- = veräußerung von Aktien oder Anteilen derartiger Unternehmungen; ganz allgemein gesprochen: Durchführung aller Maßnahmen industrieller, kommerzieller und finanzieller Art. ebenso solcher, die das bewegliche und unbewegliche Hab und Gut betreffen, immer nur unter der Voraussetzung, daß sie mit dem Gesellschaftszweck vereinbar sind. Verwaltungsrat: Abgeordneter Ingenieur Guido Donegani, Präsident und gleichzeitig Administrateur-Délégue der Ge- sellschaft. Mailand: Er ist allein zeichnungsberechtigt und befugt, selbständig alle Geschäfte nicht nur im gewöhnlichen = Rahmen. sondern auch außerordentlicher Art zu 393 Handbuch der Deutschen Aktiengesellschaften 1936, V. *―― Sicz der Verwaltung: Malland (112), Via Principe Umberto N. 18. (Verwaltungéèrat:) tätigen, wie z. B. Erwerb von Bodenschätzen und Gerechtsamen, Kauf und Verkauf von Immobilien. Vereinbarung von Anleihebedingungen, Erwerb und Abtretung von Patenten und dergleichen mehr. Seine Bezüge werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Albert Galicier, Delegierter des Verwaltungsrats der Gesellschaft „Cuivres et Pyrites“, Paris, Vize- Präsident; Giuseppe Toeplitz, Vizepräsident der Banca Commer- ciale Italiana, Mailand, Vizepräsident; S. E. Prof. Alberto Beneduce, Verwaltungsrat der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, 2 tom; Fréderic Bonna, Teilhaber des Bankhauses Hentsch G& GCie., Genf; Comm. Dr. Luigi Donegani, Mailand; Vittorio Grasso. Mitglied des Oberrats d'Italia, Turin; Abgeordneter Rentier Magno Magni, Mailand; Rentier Alberto Manzi Fé, Rom; der Banca Carlo Orsi, Delegierter des Verwaltungsrates des Credito Italiano, Mailand; Enrico Parisi, Verwaltungsrat der Banca Commer- ciale Italiana, Rom; S. E. Gr. Uff. Dr. Alberto Pirelli, Vizepräsident des Credito Italiano, Mailand; Ernest Picard, Direktor des d'Escompte, Paris. Der Verwaltungsrat hat Anspruch auf den später erwähnten Anteil am Reingewinn als Tantieme und außerdem auf eine feste jährliche Vergütung, deren Comptoir National Höhe jeweils von der Generalversammlung fest- gesetzt wird. Zentraldirektion: Guglielmo Galletti, Mailand; G. B. Chiossi. Mailand. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember, Generalversammlung (Stimmrecht): je nom. Lire 100.– Aktienkapital 1 Stimme. Reingewinn-Verwendung: 1. 5 % in den gesetzlichen Reservefonds, bis dieser ein Fünftel des eingezahlten Grundkapitals er- reicht bzw. wieder erreicht hat; 2. danach bis zu 5 % Dividende auf die Aktien nach Maßgabe der Einzahlung; 3. 2 % Tantieme für den Verwaltungsrat; 4. eventuell 3 % zur besonderen Verfügung des Ver- waltungsrats zur Weitergabe an Direktoren, Beamte und Arbeiter oder sonstigen Verwendung ahnlicher Art (von dieser im Statut vorgesehenen Möglichkeit ist schon lange Zeit kein Gebrauch gemacht worden); 5, der Rest wird als Superdividende an die Aktio- näre ausgeschüttet. Vor oder nach der Verteilung des Reingewinns zu 2., 3. oder 4. können jedoch von der General- versammlung Zuweisungen an außerordentliche oder Spezialreservefonds vorgenommen oder gewisse Be- träge für Abschreibungen usw. bestimmt werden. Für den gesetzlichen Reservefonds schreibt das italienische Handelsgesetzbuch vor, daß er 20 % des jeweils eingezahlten Grundkapitals betragen soll und zu diesem Zweck jährlich vorweg mit 5 % des Rein- gewinns bis zur Erreichung der Höchstziffer zu 6273